Mit Abscheu habe ich die antiarmenische „Turkishpress“-Veröffentlichung Armenischer Rassenwahn und Antisemitismus vom 24. April 2013 zur Kenntnis nehmen müssen (http://www.turkishpress.de/de/news/24042013/armenischer-rassenwahn-und-antisemitismus/4743). Gegenstand des Artikels sind angebliche oder wirkliche neofaschistische Aktivitäten in der Republik Armenien wie innerhalb der armenischen Diaspora, Phänomene, die – ohne dass hierfür irgendein Beleg angeführt würde – als zumindest für erhebliche Teile der armenischen Gesellschaft repräsentativ dargestellt werden:
„Neonazis haben in Armenien ein relativ leichtes Spiel, Anhänger zu finden. Mit der Türkenkarte kann man einerseits die antitürkische Haltung innerhalb der Gesellschaft durch die armenische Diaspora, bedingt durch Bergkarabach und dem sogenannten Völkermord, ausspielen [...]“
Auf diese Weise demonstriert, ausgerechnet am 98. Jahrestag des jungtürkischen Völkermordes an den Armeniern, Aramäern/Assyrern und Pontos-Griechen, der „Turkishpress“-Autor Akin Ruhi Göztaş seinen rasenden Hass auf die armenischen Überlebenden dergestalt, dass er die berechtigte Forderung nach Anerkennung der historischen Tatsache des Genozids am armenischen Volk 1915/16 allen Ernstes als neonazismuskompatibel verunglimpft. Tatsächlich sind es jedoch er und seinesgleichen, die – gleich den Leugnern oder Verharmlosern der Shoah – in ihrer Hetze gegen das öffentliche Gedenken eines Genozids die Einheit des Menschengeschlechts substantiell in Frage stellen.
Den verlogenen Gestus des 'antirassistisch' Engagierten teilen sie dabei mit all jenen wackeren Kämpfern gegen vermeintlichen zionistischen „Rassismus“, die sich gern auch einmal auf die Expertise des einstigen deutschen SS-Angehörigen Günter Grass berufen. Erinnern wir uns daran, dass nicht unter armenischer, sondern unter türkischer Flagge ein Mob von radikalen Islamisten, türkischen Neofaschisten und sog. „Linken“ im Mai 2010 versuchte, in Gestalt der Mavi-Marmara-„Friedensflottille“ illegal die israelische Gazablockade zu durchbrechen. Die Fratze des höhlenmenschlichen türkischen Nationalchauvinismus, wie er im deutschsprachigen Raum nicht zuletzt durch „Turkishpress“ hervorragend vertreten ist, zeigte sich damals in der staatsoffiziellen Solidarisierung der Türkei mit einem gewalttätigen Mob, der keinen Zweifel daran ließ, dass er nicht nur jeden lebenden Armenier, sondern auch jeden lebenden Juden als nicht hinnehmbare Provokation seines Türkentums sieht.
Göztaş behauptet: „Die Etablierung von nationalsozialistischen Gedankenguts ist jedoch kein neues Phänomen der Neuzeit, reicht bis zum Zweiten Weltkrieg zurück, taucht jedoch jetzt in neuem Gewand wieder auf.“ Somit versucht er den Eindruck zu erwecken, dass Armenien nicht nur (wie von ihm behauptet) gegenwärtig, sondern auch in den 1930er und 1940er Jahren in besonderem Maße für faschistische Agitation 'anfällig' gewesen sei. Lassen wir diesem Verleumder gegenüber, der aus Völkermordopfern Beteiligte an einem (anderen) genozidären System zu machen trachtet, die historische Wahrheit zur Geltung kommen. Im vierzehnten Teil seiner unregelmäßigen Serie aus Anlass des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion, Der dritte Weltkrieg, geht Erich Später auch auf die Situation der Armenier nach dem 22. Juni 1941 ein (KONKRET, 4/2013, 38 f.):
„In eine besonders gefährliche Situation gerieten die Armenier, da sie in den Augen der NS-Rassentheoretiker eine enge Verwandtschaft zu den 'Semiten' aufwiesen. Der ihnen nachgesagte Hang zum 'parasitären Handel' wurde auf eine starke 'jüdische Rassemischung' zurückgeführt. Diese potentiell tödliche Einschätzung der NS-Ideologen wurde verstärkt durch die Loyalität der armenischen Bevölkerung zur Sowjetunion. Nicht nur in der armenischen Sowjetrepublik, sondern auch in Exilkreisen wurden Befürchtungen über einen möglichen türkischen Angriff auf die Sowjetunion geäußert, als dessen Folge man die völlige Ausrottung des armenischen Volkes befürchtete. Die 1941/42 aufgestellten armenischen Milizen und Selbstschutzverbände ersetzten teilweile die regulären Verbände der Roten Armee an der sowjetisch-türkischen Grenze. Diese Einheiten verstärkten im September und Oktober 1942 schließlich die Frontlinie im Nordkaukasus.“
Am 9. Mai dieses Jahres werden wir gemeinsam mit den Armeniern den 68. Jahrestag des Sieges auch Sowjetarmeniens im Großen Vaterländischen Krieg und den 21. Jahrestag der Befreiung von Shushi (Bergkarabach) von aserbaidschanischer Fremdherrschaft feiern. Den Sieg der Partei der Menschheit über den Faschismus.
Daniel Leon Schikora, Sprecher der DIG-Hochschulgruppe Rostock
(Erstveröffentlicht in: DER KOSMOPOLIT, 30.4.2013, http://www.der-kosmopolit.de/2013/04/armenier-juden-und-die-rechtsradikalen.html.)
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mardi 30 avril 2013
mardi 24 avril 2012
Zum 97. Jahrestag des Völkermordes an den Armeniern
Die in Deutschland lebenden Armenier stellen in den Fokus der heutigen zentralen Gedenkfeier für die Opfer des jungtürkischen Genozids am armenischen Volk die Forderung nach einem Verbot und einer strafrechtlichen Verfolgung der Leugnung von Völkermorden. "Der ZAD und die Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland, die diese Gedenkveranstaltung gemeinsam tragen, verweisen im Vorfeld des 24. April auf das Gesetz, mit dem Frankreich kürzlich die Leugnung von Völkermorden verboten hat. Auch wenn dieses Gesetz in der von beiden Kammern verabschiedeten Form vom Verfassungsrat aufgehoben wurde und neu formuliert werden muss, gilt es den Armeniern als Vorbild für Deutschland: „Die Leugnung ist die Fortsetzung des Völkermords mit anderen Mitteln und stellt dessen letzte, integrale Etappe dar“, betonen sie und fordern zum wiederholten Mal, dass auch der deutsche Gesetzgeber aktiv wird."
Die Forderung, auch in Deutschland auf gesetzgeberischem Wege der Verleumdungskampagne des türkischen Staates gegen die Überlebenden des armenischen Völkermordes resp. deren Nachfahren entgegenzutreten, wird von Ali Atalan (Die Linke), Mitglied des Landtages von NRW, unterstützt:
"Das Verhalten der Regierenden in der Türkei ist nichts anderes als ein kontinuierlicher, fortgesetzter Mord an der armenischen Geschichte und Identität und beeinträchtigt das Leben aller Angehörigen dieses Volkes.
97 Jahre nach dem Genozid kann sich die Weltgemeinschaft immer noch nicht dazu durchringen, der türkischen Regierung entschlossen den Spiegel der Geschichte vorzuhalten. Dies macht deutlich: Die Anerkennung von Völkermorden darf keine Frage der Politik bleiben; die Reaktion auf das Leugnen von Völkermorden darf nicht mehr der Diplomatie überlassen werden, welche aus ökonomischen und geopolitischen Interessen heraus handelt.
Völkermorde sind Verbrechen und ihre Leugnung muss ebenfalls eine strafbare Tat sein. Ein begrüßenswertes Gesetz, das in Frankreich die Leugnung von Völkermorden unter Strafe stellte, wurde Ende Februar leider vom französischen Verfassungsrat für unzulässig erklärt, mit Verweis auf die Meinungsfreiheit. Diese Entscheidung steht meiner Meinung nach in direktem Widerspruch zum Rahmenbeschluss des Rates der EU-Justizminister vom 20. April 2007 zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Beschluss sah die Angleichung der nationalen Rechtsprechung vor, um unter anderem die öffentliche Billigung, Leugnung oder grobe Verharmlosung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe zu stellen.
Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sollten wir das Verhalten der türkischen Regierung in dieser Frage nicht hinnehmen. Besonders vor dem Hintergrund, dass Deutschland während des Völkermords im Osmanischen Reich ein Verbündeter der Täter war, gibt Deutschland eine umso größere Verantwortung, aktiv auf eine Aufarbeitung der osmanischen Vergangenheit zu drängen."
Atalan stellt hierbei die Universalität des Imperativs der Ächtung von Völkermordleugnung heraus:
"Die gleichen, strengen Regelungen, die hinsichtlich der Leugnung des Holocaust gelten, müssen daher auch auf andere Völkermorde, wie jenen an den Armeniern, Anwendung finden."
Er unterstützt ausdrücklich "die Forderung der Opfer, dass die Regierungen aller Länder den Völkermord an den Armeniern von 1915 sowie an den Assyrern, Aramäern, Eziden und Griechen während der Zeit des Osmanischen Reiches rechtlich verbindlich anerkennen und seine Leugnung strafrechtlich unterbinden. Dies ist das Mindeste, was den Opfern und ihren Nachfahren geschuldet wird: Anerkennung ihres Leidens, ihrer Toten, ihrer Trauer, ihrer Würde."
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samedi 7 juin 2008
Religiozid-Verbrechen im Irak

In der FAZ vom 6. Juni 2008 tritt Wolfgang Günter Lerch der Manier deutscher Multikulturalisten entgegen, die die "selektive" Aufnahme irakischer Opfer islamistischer Religionsverfolgung in Europa allen Ernstes als einen "Kampf der Kulturen" begünstigend zu diffamieren trachten (vgl. unseren Beitrag: "Solidarität mit irakischen Christen oder 'Offene-Grenzen'-Rhetorik" vom 16. April 2008):
"Dass das reiche und in Frieden lebende Europa Menschen aufnehmen muss, die aus dem kriegsgeschüttelten Irak fliehen, steht außer Frage. Viele dieser Flüchtlinge sind Christen, entweder Chaldäer oder Assyrer; doch auch Angehörige anderer christlicher Konfessionen sowie Mandäer - deren Gemeinde im Irak offenbar vor dem Verschwinden steht - sind unter denen, die zu Hunderttausenden ihre nahöstliche Heimat verlassen haben. Kann man Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind, in Kategorien einteilen, also entscheiden, welche Flüchtlinge man lieber aufnimmt und welche eher nicht? In den Verdacht der Voreingenommenheit gerät schnell, wer bevorzugt Christen aufnehmen möchte, weil sie eben Christen sind und in der Regel leichter zu integrieren. Die EU hat jetzt über Mittel und Wege der Aufnahme beraten. Um eine gewisse Kontingentierung wird man wohl nicht herumkommen, einfach weil die Aufnahmefähigkeit begrenzt ist. Vorrang könnten zunächst einmal all diejenigen haben, denen im Irak aus religiösen und/oder ethnischen Gründen Folterungen oder Tod drohen."
Soweit in dem letzten Satz könnten durch müssen ersetzt würde, vermöchten wir Lerchs Plädoyer vorbehaltlos zuzustimmen.
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