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mardi 6 décembre 2016

In memoriam Velko Valkanov


"Wir sind stolz darauf, dass der Gründer unseres Internationalen Komitees zugleich Vorsitzender der Antifaschisten Bulgariens, im Lande Georgi Dimitroffs ist. Prof. Velko Valkanov kommentierte trefflich:

'Es ist keineswegs überraschend, dass die Richter Herrn Milosevic eine so geringe Zeit zur Vorbereitung seiner Verteidigung gewährt haben. Sie sind keine wirklichen Richter. Wenn das Tribunal kein legitimes Gericht ist, wie können diese Leute wahre Richter sein? Sie haben eine politische Aufgabe zu erfüllen. Sie sind die ausführenden Organe einer politischen Rache – einer Rache an jenen, die den Mut hatten, den Weltmachthabern zu widersprechen. Die angeblichen Richter von den Haag sind eigentlich Helfershelfer der Verbrecher der NATO. Die Art und Weise ihres Benehmens im Prozess beweist ihre anti-juristische Natur.'"

Klaus Hartmann, Rede auf dem Plein in Den Haag, 8. November 2003 

"Wenn aber ein Staat die Mittel des Faschismus gegen die anderen Völker benutzt, so wird er eines Tages gezwungen, dieselben Mittel auch gegen das eigene Volk zu benutzen. Der Faschismus nach außen führt gesetzmäßig zum Faschismus nach innen, und umgekehrt."

Velko Valkanov, Mai/Juni 2006

"Ich protestiere entschieden gegen die Absicht der Behörden in Kiew, die Kommunistische Partei der Ukraine zu verbieten. Dies wäre ein Beweis, dass in Ukraine der Faschismus zur Macht gekommen ist. Jede faschistische Macht beginnt eben damit - mit dem Verbot der Kommunistischen Partei, dem das Verbot aller demokratischen Parteien folgt. Die demokratische Öffentlichkeit der Ukraine muss das nicht zulassen."

Velko Valkanov, 2014

mercredi 2 novembre 2016

Freyheit und Democracy (65)

jW, 31.10.2016:

Jeder blamiert sich, so gut er kann. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat am Freitag beschlossen, Russland nicht wieder in den UN-Menschenrechtsrat zu wählen. Statt dessen bekamen Viktor Orbáns Ungarn und Kroatien die Osteuropa zustehenden Sitze. Herzlichen Glückwunsch, liebe Magyaren, zivjeli, liebe Erben der Nazikollaborateure in Zagreb, ihr seid in guter Gesellschaft. Denn in der asiatischen Staatengruppe wurde Saudi-Arabien, das Königreich der Henker und Auspeitscher, mit 193 Stimmen in seiner Mitgliedschaft bestätigt. Einer der Finanziers der prowestlichen Seite des syrischen Bürgerkrieges mit auch anderweitig langjährig und solide nachgewiesenen Terrorconnections (»Nine-Eleven«). Erstklassige Referenzen für Menschenrechtsfragen also, Kompliment. (...) Man kann das alles erklären: Die in der Charta proklamierte Gleichheit aller Mitglieder in der UNO eliminiert nicht die faktische Ungleichheit ihrer wirtschaftlichen und politischen Ressourcen. (...) Die »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte« von 1948 ist explizit unverbindlich und deshalb das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Sie sollte nie durchsetzbar sein, genau damit der Inhalt so schön selektiv und je nach Bedarf interpretierbar ist, wie man es aktuell wieder einmal sieht. (...) Natürlich verletzt jeder Krieg serienmäßig Menschenrechte betroffener machtloser Individuen. Der in Syrien auch. Nur: von einer Verurteilung der aus Riad und Katar, aus Ankara und Washington finanzierten islamistischen Banden in Aleppo, die die Zivilbevölkerung als Geiseln halten, war bei der UNO nichts zu hören. Im Gegenteil: Washington widersetzt sich sogar ihrer Evakuierung aus der Stadt bei freiem Geleit, wie sie Generalsekretär Ban Ki Moon vorgeschlagen hat. Denn die Vereinigten Staaten wollen diese jedem Menschenrecht hohnsprechende Situation mit den Banden hinter dem Rücken der Zivilisten verlängern, um aus den bei ihrer Bekämpfung eintretenden menschlichen Opfern propagandistisches Kapital zu schlagen. Sie können das, weil niemand sich traut, die USA – als gäben nicht Todesstrafe und Polizeirassismus ohnehin mehr als genug Argumente genug dafür her – aus dem Menschenrechtsrat zu werfen.

vendredi 14 octobre 2016

Keinen Fußbreit dem Negationismus! (3)

HAYPRESS, 14.10.2016:

Der französische Senat hat am 14. Oktober einen Gesetzesentwurf zur Leugnung des Völkermords an den Armeniern verabschiedet.

156 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 146 dagegen.

„Dies ist ein ernster Erfolg. Wir haben großes erreicht, denn wir sollten nicht vergessen, dass die Türken eine massive Lobbyarbeit durchgeführt haben. Dennoch stimmte der Senat für den Gesetzesentwurf der im Juli von der Nationalversammlung eingereicht wurde. Das heißt, dass das französische Parlament den Gesetzesentwurf, der die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellt, vollständig verabschiedet hat.“ so Murad Papazian, stellvertretender Vorsitzender des Koordinationsrates armenischer Organisationen in Frankreich (CCAF).

mercredi 12 octobre 2016

Faschismus, der das Wort "Freiheit" im Munde führt: Wenn ein Feigling einen Helden in den Schmutz zieht

Die DDN berichten am 7.10. (dem Jahrestag der DDR-Gründung) über die Auslassungen des einstigen DDR-"Bürgerrechtlers" und späteren enthusiastischen Trommlers für die imperialistischen Angriffskriege gegen Jugoslawien und den Irak - eines "Hooligans mit Abitur" (Hermann L. Gremliza), der vor rassistischer Hetze gegen die Serben ebenso wenig zurückschreckte wie vor der offenen Parteinahme für tschetschenische Islamisten und ukrainische Nazi-Terroristen:

"Der Liedermacher Wolf Biermann (79) hält Edward Snowden für einen Feigling. Das sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

„Ein Held wäre er, wenn er den Mut gehabt hätte, in der USA zu bleiben.“ Es sei tausend Mal besser, in der Demokratie im Gefängnis zu sitzen, „als sich in der Diktatur den Arsch pudern zu lassen“. Die unvollkommenste Demokratie sei tausend Mal besser als die vollkommenste Diktatur, meinte er in Anspielung auf Snowdens Exil in Russland. Dem RND sagte Biermann, dessen Autobiographie am Sonnabend (8. Oktober) erscheint: „Snowden hätte ein Kerl sein müssen und nicht eine Flasche, die sich in eine Diktatur rettet, zu Putin, da lachen ja die Hühner!“ Biermanns von Protest begleitete Ausbürgerung aus der DDR im Jahr 1976 hat dem Liedermacher den Ruf eines Dissidenten eingebracht."

Vielleicht hätte die SED im Kampf gegen politische Gegner auf die Methoden zurückgreifen sollen, die beispielsweise eine Hillary Clinton ganz offen für gerechtfertigt erklärt?

samedi 17 septembre 2016

Freyheit und Democracy (63)

jW, 17.9.2016:

Schweden hält den Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange aufrecht. Ein Berufungsgericht in Stockholm wies am Freitag einen Antrag ab, in dem seine Anwälte die Aufhebung des Haftbefehls gefordert hatten. Sie hatten argumentiert, die Vorwürfe und die lange Zeit im Exil stünden in keinem Verhältnis zueinander. Das Gericht in Stockholm vertrat dagegen die Auffassung, dass Assange selbst entschieden hatte, sich 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London zu verschanzen, um einer möglichen Auslieferung an die USA zu entgehen.

lundi 15 août 2016

Freyheit und Democracy (62)

jW, 13.8.2016:

In seiner werktäglichen E-Mail-Werbebotschaft »Handelsblatt Morning Briefing« hysterisiert der Herausgeber der Wirtschaftszeitung, Gabor Steingart, am Freitag: »Die Türkei wird von einer Säuberungswelle heimgesucht, wie sie Europa zuletzt unter Stalin erlebte.« Irrtum, Euer Ehren. Die größte Entlassungs- und Verfolgungswelle der jüngeren Zeit inszenierte die Bundesrepublik Deutschland nach dem 3. Oktober 1990 im Anschlussgebiet. Wer will, kann sich über das Ausmaß dieser mit ausgefeilter Perfidie veranstalteten Herstellung politischer Reinheit in UN-Dokumenten informieren.

Die dort mehrfach geübte Kritik an systematischer Diskriminierung Ostdeutscher war der Bundesregierung derart peinlich, dass sie darauf in den Berichten über die Einhaltung der Konventionen über soziale und kulturelle Menschenrechte, zu denen sie alle paar Jahre verpflichtet ist, nie einging. Die staatstragenden Medien berichteten über die Nichtberichte nie.

Feststeht: Die DDR wurde 25 Jahre vor der Türkei von einer Säuberungswelle heimgesucht, wie es sie in der Bundesrepublik seit dem KPD-Verbot 1956 und dem mit »Radikalenerlass« verharmlosten Berufsverboten von den 70er Jahren an nicht gegeben hatte. In den Dokumenten zum 5. Staatenbericht der Bundesregierung an den UN-Menschenrechtsausschuss im Jahr 2004 finden sich z. B. folgende Aufstellungen: Von ursprünglich über zwei Millionen im öffentlichen Dienst der DDR tätigen Personen waren es im April 1991 noch 1,2 Millionen. Bei einem Anteil von 20 Prozent an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland betrug 2004 der Anteil der Ostdeutschen am Führungspersonal der Bundesrepublik in der Justiz und beim Militär null Prozent, in der Wirtschaft 0,4 Prozent, in der Verwaltung 2,5 Prozent, in der Wissenschaft 7,3 Prozent, in den Medien 11,8 Prozent und in den Gewerkschaften 12,4 Prozent. Hinzuzufügen wäre noch: Von den etwa 200.000 im DDR-Hochschulwesen 1990 Beschäftigten waren zwei Jahre später etwa 80 Prozent »abgewickelt«.

An den so hergestellten Verhältnissen hat sich, wie eine im Mai 2016 veröffentlichte Studie der Universität Leipzig ergab, heute insofern etwas geändert, als der Anteil Ostdeutscher in ostdeutschen Führungspositionen gegenüber 2004 weiter gesunken ist und bundesweit 1,7 Prozent ausmacht.

Wer an die staatliche Einigungskriminalität und ihre Folgen erinnert, der bekommt schlechte bundesdeutsche Presse. So ging es jetzt dem türkischen Präsidenten und Muslimbruder mit faschistischen Ambitionen, Recep Tayyip Erdogan. Er höhnte am Mittwoch in Richtung Bundesrepublik: »Ihr habt das bei der Wiedervereinigung in noch größerem Ausmaß betrieben.« Seine von ihm auch so benannten »Säuberungen« sind tatsächlich im Zahlenvergleich moderat. In der Bundesrepublik wurde seinerzeit nicht gefoltert, die massenhaft stattfindenden Treibjagden ins Exil oder in den Selbstmord blieben aber ungezählt. Und dabei war man gründlich. Die Prinzipien waren identisch: Reaktionäre bis faschistische Kreaturen an die Schaltstellen. Das bundesdeutsche Staatsmotto »Kommunisten raus, Nazis rein« galt erneut. Eine der Folgen: Wer als Nazikriegsverbrecher das DDR-Ende im Knast erlebte, durfte berechtigte Hoffnung auf »Rehabilitierung« durch die mit westdeutschen Richtern und Staatsanwälten besetzte Justiz haben. Wer freikam, erhielt eine Entschädigung und – bei Kriegsverletzung – jene Zusatzrente, die es für antifaschistische Widerstandskämpfer nie, für die Soldaten und SS-Leute des Führers, aber auch für Henker in Richter­roben und ihre Witwen gab. Der Furor von 1990, mit den ostdeutschen »Bürgerrechtlern« als Galionsfiguren, hat eine lange bundesdeutsche Vorgeschichte. Und die muss für einen Handelsblatt-Herausgeber sauber sein, muss, muss, muss.

dimanche 31 juillet 2016

Freyheit und Democracy (61)

jW, 30.7.2016:

Wie heißt es so schön im Artikel fünf des bundesdeutschen Grundgesetzes? »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«
Eine Zensur findet sehr wohl statt. Das überrascht uns nicht, denn Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit klaffen in der Bundesrepublik Deutschland oft weit auseinander. Und nicht selten werden jene, die dies anprangern, vom Verfassungsschutz beobachtet und verfolgt. Einen besonders dreisten Fall von Zensur musste nun der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die Tageszeitung junge Welt erscheint, erleben.

Hintergrund ist, dass der weltweit geachtete Revolutionär Fidel Castro am 13. August 90 Jahre alt wird. Anlass für Leserinnen und Leser der Tageszeitung junge Welt, dem Mann für seine hervorragenden Leistungen für Frieden und soziale Gerechtigkeit zu danken. Dafür buchten sie über das Aktionsbüro der jungen Welt bei einem bundesweit tätigen Werbeunternehmen 76 Großflächenplakate in 20 deutschen Städten und weitere 70 Flächen in 21 Städten in der Schweiz. Auf dem Plakat ist ein Seitenprofil von Fidel Castro zu sehen, eine Aufnahme des Fotografen Roberto Chile aus Kuba. Daneben stehen die Worte »¡Viva Fidel!« sowie eine rote 90. »Signiert« ist das Großplakat mit den Logos der überregional erscheinenden Tageszeitung junge Welt, der Kuba-Solidaritätsgruppe BRD–Kuba, der Freundschaftsgesellschaft Schweiz–Kuba und des Netzwerks Kuba, eines Zusammenschlusses aller deutschen Kuba-Soligruppen. Insgesamt kostete diese Buchung über 20.000 Euro, finanziert wird sie durch Spenden.

Ein Teil dieser Plakate darf nun aber nicht aufgehängt werden: Die Deutsche Bahn als Eigentümerin einiger der Werbewände, die in Bahnhöfen stehen, lehnt es ab, die gebuchten Plakate zuzulassen – obwohl ihr bereits seit Mai deren Botschaft bekannt war. Trotz Protesten blieb die Deutsche Bahn, ein privatrechtlich organisiertes Staatsunternehmen, bei ihrer Ablehnung. Begründung: »Auch wenn es sich um eine Geburtstagsgratulation handelt, so beinhaltet diese doch auch eine politische Aussage. Zur Wahrung der politischen Neutralität kann das Motiv nicht freigegeben werden.«
Politisch neutral ist nach dieser Logik nur der, der in jeder Beziehung die offizielle Meinung der hiesigen Wirtschaftskräfte und ihres politischen Personals teilt. Denn dass etwa eine Werbung der CDU in Wahlkampfzeiten von der Deutschen Bahn abgelehnt wurde, weil dadurch das politische Neutralitätsgebot der Bahn verletzt werde, ist nicht bekannt.

Gegenwärtig sind wir auf der Suche nach Ersatzflächen. Die richtige Antwort auf diese Provokation kann nur lauten: Lasst uns noch ein paar Plakatwände zusätzlich buchen! Spenden für die Aktion werden noch gerne entgegengenommen.

lundi 20 juin 2016

Informationspolitik für Deutsch-Europa (40)


jW, 16.6.2016:

Überraschung für Abonnenten von M – Menschen machen Medien, dem medienpolitischen Magazin der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Aus der aktuellen Ausgabe flatterte ihnen eine Weltkarte der Pressefreiheit entgegen, die die Lage in den einzelnen Ländern darstellen soll. Aufgeteilt sind die einzelnen Staaten farblich von weiß (»gute Lage«) bis zu schwarz (»sehr ernste Lage«). Als Herausgeber angegeben wird die von M unterstützte Organisation »Reporter ohne Grenzen« (ROG), die jährlich eine »Rangliste der Pressefreiheit« veröffentlicht.

ROG wurde 1985 in Paris unter anderem von Robert Ménard gegründet, der den Verband bis 2008 leitete. Dieser frühere Trotzkist wanderte im Lauf der Jahre immer weiter nach rechts, bis er öffentlich den Front National (FN) unterstützte und sich 2014 mit den Stimmen der Neofaschisten zum Bürgermeister der Stadt Béziers wählen ließ. Seine ehemaligen Mitstreiter von ROG hatten sich da schon von ihm distanziert. Einen echten Kurswechsel hat die Organisation seither jedoch nicht unternommen. Man lässt sich ausweislich des eigenen Rechenschaftsberichts auch heute noch gern von staatlichen Stellen finanzieren. Mittel fließen etwa von der aus dem US-Bundeshaushalt bezahlten Stiftung National Endowment for Democracy (NED) oder französischen Regierungsstellen. Unterstützt wird ROG nach eigenen Angaben unter anderem direkt vom Außen- und vom Verteidigungsministerium in Paris.

Solche Partnerschaften spiegeln sich in den Kriterien wider, nach denen ROG agiert. So gibt es bislang keine Stellungnahme der Organisation zur drohenden Schließung des ukrainischen Fernsehsenders Gamma TV, dem von den Kiewer Behörden zur Last gelegt wird, am 9. Mai 2016 eine Ansprache des Chefs der Kommunistischen Partei, Petro Simonenko, übertragen zu haben. Dagegen erscheinen auf der Startseite der internationalen ROG-Homepage unter anderem die Staatschefs Wladimir Putin (Russland) und Nicolás Maduro (Venezuela) mit erhobenen Sektgläsern, die in der Montage auf ein »Jahr der Zensur« anstoßen.

In ihrer Rangliste und auf der sich auf diese stützenden Weltkarte billigt ROG eine »gute Lage« lediglich den Ländern Skandinaviens, Deutschland, Irland, Estland und Neuseeland zu, die deshalb weiß erscheinen. In der nächsten, »gelben« Kategorie (»zufriedenstellende Lage«) finden sich unter anderem die USA, Frankreich, Spanien und Polen. Ganz schlimm (»sehr ernste Lage«) ist es nach diesen Kriterien unter anderem in Libyen, Syrien, Jemen, Iran, China, Vietnam, Laos und Kuba. Diese Länder wurden auf der Karte schwarz eingefärbt. Besser ist die Lage dagegen demnach in der Türkei, Kolumbien, Mexiko und Honduras.

Zu anderen Ergebnissen kommt etwa die Lateinamerikanische Journalistenföderation (FPL). Sie zählte zwischen Jahresbeginn und Ende April 2016 schon fünf Morde an Medienschaffenden in Mexiko, im ganzen Vorjahr waren es 14 Reporter. In Honduras wurden im vergangenen Jahr zehn Journalisten ermordet, in Brasilien waren es acht. In Kuba müssen Journalisten dagegen maximal damit rechnen, dass sie – so Amnesty International – »willkürlich festgenommen und für kurze Zeit in Haft gehalten« werden. Für Mexiko konstatiert Amnesty dagegen »schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen«. »Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor bedroht, drangsaliert oder getötet.«

Trotzdem liegt Kuba auf der ROG-Liste auf Platz 171 von 180 Staaten und damit hinter Saudi-Arabien – wo Blogger ausgepeitscht werden – oder dem Kriegsgebiet Jemen. Mexiko rangiert auf Platz 149.

jeudi 21 avril 2016

Freyheit und Democracy (57)

 UZ, 22.4.2016:

An diesem Freitag sitzt der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan wieder zu Gericht. Er ist Nebenkläger im Strafprozess gegen den Chefredakteur der Cumhuriyet und den Leiter des Hauptstadtbüros der regierungskritischen Tageszeitung, Erdem Gül. Den beiden droht lebenslängliche Haftstrafe, nicht weil sie den Staatschef etwa beleidigt haben – dafür müssen sich rund 2 000 andere Bürger des EU-Beitrittskandidaten vor Gerichten verantworten und mit dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann demnächst auch einer vor dem deutschen Kadi. Can Dündar und Erdem Gül sind angeklagt wegen Spionage, Landesverrat und Umsturzversuch. Terrorunterstützung kommt noch obendrauf. Grund: Die beiden haben vor rund einem Jahr in ihrem Blatt Waffenhilfe des türkischen Geheimdienstes MIT an islamistische Terrormilizen in Syrien aufgedeckt.
Erdogan hat für den „Verrat“ Rache geschworen und die Journalisten persönlich angezeigt. Sie saßen zwischenzeitlich drei Monate in Untersuchungshaft, erst auf Weisung des Verfassungsgerichts kamen sie frei. Kurz vor Prozessauftakt im März übernahmen Erdogan-freundliche Richter den Vorsitz im „Spionageprozess“ – in einer ihrer ersten Amtshandlungen ließen sie den Staatschef und seinen Geheimdienst als Nebenkläger zu und sie schlossen die Öffentlichkeit vom weiteren Verfahren aus.
Im Gegensatz zu den ZDF-Oberen, die ein „Schmähgedicht“ auf Erdogan in vorauseilendem Gehorsam aus der Mediathek des Senders entfernt haben und Moderator Böhmermann, der nach reichlich verursachtem Wirbel erst mal auf Tauchstation gegangen ist, lässt sich die Redaktion der Cumhuriyet vom Strafverfolgungswahn des türkischen Staatschefs nicht beeindrucken. In der vergangenen Woche deckte das Blatt einen weiteren Geheimdienstskandal in ihrem Land aus. Erdogans Sicherheitsbehörden haben demnach die Anschlagpläne der Terrormiliz IS auf eine Friedenskundgebung linker und kurdischer Gruppen am 10. Oktober im Zentrum von Ankara gekannt. Mehr als 100 Menschen wurden damals getötet. Es war einer der schlimmsten Terrorakte in der jüngeren Geschichte der Türkei.
Am Tag des Anschlags soll den Behörden sogar der Name eines der beiden Selbstmordattentäter bekannt gewesen sein, berichtete Cumhuriyet unter Berufung auf einen internen Untersuchungsbericht. Wichtige Hinweise wurden demnach nicht weitergegeben worden. Über verantwortliche Polizisten und Geheimdienstbeamte hat der Gouverneur von Ankara eine Art Schutzschirm gespannt. Er hat die Einleitung von Ermittlungen in dem Fall verhindert.
In der Grenzstadt Gaziantep wurde derweil in der vergangenen Woche der aus Syrien stammende Journalist Mohammed Sahir Al-Scherkat getötet. Das Mordkommando verwendete Presseberichten zufolge eine Pistole mit Schalldämpfer, um den 36-Jährigen wegen seiner IS-kritischen Berichterstattung hinzurichten. Erst vor dreieinhalb Monaten war der oppositionelle Filmemacher Nadschi Al-Dscherf ebenfalls in Gaziantep erschossen worden. Zuletzt hatte er einen Film produziert, der Gräueltaten des IS in der nordsyrischen Stadt Aleppo zeigt. Im vergangenen Oktober waren zwei syrische Journalisten in der südtürkischen Stadt Sanliurfa getötet.
Welche eigenen Erkenntnisse die Bundesregierung über diese und weitere ungeklärte Mordüberfälle auf Journalisten in der Türkei hat, will sie partout nicht sagen. Die Beantwortung einer Anfrage der Linke-Abgeordneten Sevim Dagdelen verzögert das Kabinett von Kanzlerin Angela Merkel seit Wochen. Um den Partner in Ankara, der für die EU den Türsteher bei der Flüchtlingsabwehr spielen soll, nicht zu verstimmen, scheint jedes Wort noch einmal extra auf die Goldwaage gelegt werden zu müssen.
Wohl wegen Majestätsbeleidigung ist von den türkischen Behörden der Zugang zur Webseite der Nachrichtenagentur und Rundfunkanstalt Sputnik gesperrt geworden. Beim Besuch der englischsprachigen Webseite sputniknews.com sowie ihrer Versionen in anderen Sprachen, bekommen türkische Nutzer keine Informationen, sondern den Ankara-Ukas, dass „wegen technischer Überprüfungen und rechtlicher Einschätzung, gemäß dem Gesetz 5651, nach Beschluss 490.05.01.2016.–56092 vom 14.4.2016 der Verwaltung für Telekommunikation und Netzwerke administrative Maßnahmen bezüglich dieser Webseite (sputniknews.com) getroffen werden“.
Sputnik-Chefin Margarita Simonjan fand für den Angriff auf die Presse in der Türkei klare Worte: „Der Beschluss der türkischen Behörden, den Zugang zu unserem Sputnik einzuschränken, ist ein weiterer Akt einer harten Zensur im Lande, in dem es keine Meinungsfreiheit mehr gibt. Es gibt sie einfach nicht. Besonders absurd ist dieser Beschluss angesichts der Tatsache, dass Sputnik vor einigen Tagen eine Auszeichnung des Journalistenverbandes in der Türkei erhielt.“
Die Sputnik-Seiten wurden wenige Stunden nach der TV-Fragerunde „Der heiße Draht“ gesperrt. In der mehrstündigen Sendung hatte sich der russische Präsident Wladimir Putin unter anderem kritisch zu den russisch-türkischen Beziehungen geäußert – ohne seinen Amtskollegen in Ankara namentlich zu nennen. Die Türkei sei ein Freund Russlands, so Putin, allerdings gebe es Probleme mit einzelnen Politikern, deren Verhalten Russland inadäquat sei. So sei es ein Problem, dass die türkische Führung nicht gegen den IS kämpfe, sondern mit ihm kooperiere.

vendredi 8 avril 2016

Ein Antidot gegen prodeutschen Geschichtsrevisionismus (33)

"Der Herr ist 65 Jahre alt, hochrangiger deutscher Jurist und Schüler jener Professorengeneration, die unter Hitler als Juristen wirkte und dies unter Adenauer fortsetzte. Er war Justizstaatssekretär, Bundesrichter und von 2001 bis 2008 erster deutscher Richter des Haager Tribunals zur Verurteilung jugoslawischer Politiker und Militärs. In der „Süddeutschen Zeitung“ schließt dieser Wolfgang Schomburg sich den empörten Stimmen an, die den Freispruch von Vojislav Seselj, serbischer Politiker und vieler Kriegsverbrechen angeklagt, scharf verurteilen. Dieser habe Vertreibung und Mord befehligt. Und Schomburg lässt durchblicken, dass zu seiner Zeit in Den Haag ein Freispruch des Nationalistenführers unmöglich gewesen wäre.
Warum eigentlich? Vertreibung und Mord zu befehligen hat in der westdeutschen Justizgeschichte stets Freisprüche und Strafbefreiung ausgelöst, wenn die Täter Wehrmachts- und später Bundeswehrsoldaten waren. Über eintausend Bundeswehrangehörige, die vor 1945 der Wehrmacht oder SS angehörten, wurden in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften als mutmaßliche Mörder und Totschläger geführt. Nicht einer wurde verurteilt.
In ihrer bekannten Erklärung „Gegen die neue Art der Auschwitzlüge“ haben 1999 Holocaust-Überlebende um Peter Gingold und Julius Goldstein die Kriegsbegründung der deutschen Regierung kritisiert und ausgeführt: „Soll vergessen sein, dass nicht nur kaiserliches Heer, Reichswehr und Wehrmacht erprobte Serbenschlächter in ihren Reihen hatten, sondern auch die Bundeswehr? Wir verweisen auf Wehrmachtsoberst Karl-Wilhelm Thilo, der in der Bundeswehr höchster General und Kommandeur der 1. Gebirgsdivision – jener Division, die nun wieder auf dem Balkan die deutsche Fahne vertritt – sowie stellvertretender Heeresinspekteur wurde. Er unterzeichnete Massenmordbefehle gegen Jugoslawen, und er schrieb an Büchern, die in der Bundeswehr kursierten, um den Völkermord zu preisen.“
Nicht nur Thilo entging seiner Bestrafung und machte in der Bundeswehr Karriere. Über einhundert Täter wurden von antifaschistischen Gruppen und der VVN-BdA noch 2002 angezeigt, erfolglos. So Reinhold Klebe. In der Begründung der Strafanzeige hieß es: „In Kommeno in Nordgriechenland fuhren sie am 16.8.1943 zum Morden ‚feldmarschmäßig‘ mit Maultieren und dem Küchenwagen vor und erschossen 317 Frauen, Männer und Kinder. Die stolzen Soldaten der 12. Kompanie des Gebirgsjäger-Regiments 98 unter dem späteren Bundeswehroffizier und damaligen Major Reinhold Klebe, die sich auch nach dem Krieg weiter ungestört im Kameradschaftskreis der Gebirgstruppe treffen, ermordeten nicht nur die unschuldigen Zivilisten, einzelne Soldaten machten sich noch über die Frauenleichen her und schändeten sie, wie einer der Täter später berichtete. Nach ‚getaner Arbeit‘ wurde dann das Dorf zum privaten Raubzug freigegeben: ‚Die Soldaten waren aber so erschöpft, dass sie von den herumliegenden Sachen kaum etwas mitgenommen haben. Lediglich die Offiziere haben erbeutete Teppiche und andere Wertgegenstände auf LKWs verladen und weggebracht‘, berichtete Franz T. bei seiner polizeilichen Vernehmung 1970.“
Damals begann Wolfgang Schomburg seine Juristenkarriere. Und 2002, als die deutsche Justiz, zu der Schomburg zählte, die damals noch lebenden Wehrmachtstäter laufen ließ, da war er schon in Den Haag. In der „Süddeutschen“ Zeitung schrieb er jetzt in seiner Anklage gegen seine heutigen internationalen Richterkollegen und ihren Seselj-Freispruch: „Eine schwere Niederlage – insbesondere soweit es um die friedensstiftende Wahrheitsfindung geht. Was über Jahre in Stein gemeißelt worden war und vielen Opfern Halt und vorsichtige Zuversicht gab, stellt dieses Urteil infrage.“
Es fragt sich, wo der so behandelte Stein gestanden hat. In der Bundesrepublik Deutschland gewiss nicht. Er stand nicht in Bonn, wo der Bundeswehroberst Georg Klein, der am 4. September 2009 den Mord an rund 150 afghanischen Zivilisten befehligte, nicht wegen Kriegsverbrechen vor Gericht kam, sondern auch noch zum Brigadegeneral befördert wurde. Er stand nicht in Ludwigsburg und Weilheim, wo die Justizbehörden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten und der Gruppe Angreifbare Traditionspflege mitteilten, dass man in der Angelegenheit noch lebender Kriegsverbrecher aus den Reihen der Gebirgstruppe nichts mehr tun könne. Und der Stein der Gerechtigkeit stand wohl auch nicht in Rothenburg/Hessen. Dort traf am 6. November 1994 der 18-jährige Piotr Kania am Bahnhof auf fünf Bundeswehrrekruten. Einer der Rekruten war als Neonazi erkennbar, er wurde von Kania angesprochen und erstach den jungen Antifaschisten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil der bewaffnete Soldat gegen den Unbewaffneten „in Notwehr“ gehandelt habe."

Ulrich Sander

Informationspolitik für Deutsch-Europa (38)

jW, 7.4.2016:

Angeblich soll es um »Querfront« gehen. Zum Auftakt wünscht sich ein früherer Grüner und jetziger AfDler einen Außenminister Alexander Gauland mit einer Staatssekretärin Sahra Wagenknecht. Der Rest: Auch kein Journalismus. Hauptsache, es fallen Namen, an denen etwas hängenbleibt – wie in Verfassungsschutzberichten. Der Geheimdienst, der sich mindestens eine Neonazipartei hält, müsste die »Report«-Melange aus grotesk Belanglosem und aus Tatsachen erfinden, wenn er sie nicht geliefert hat. Hauptthese des Beitrags: Linke und Rechte eint Antiimperialismus, der sich aber nur gegen die USA, nicht gegen Russland und China richtet. Die beiden zertrümmern bekanntlich seit 25 Jahren einen Staat nach dem andern, fördern Faschisten und Dschihadisten und schnüffeln jeden Erdbewohner aus. Wer das bestreitet, ist »Antiamerikanist«. Über den dürfen Geheimdienst und »Report« alles erzählen. Richtet sich ausschließlich gegen Linke, lenkt schön von neonazistischen V-Leute-Vereinen ab.

mercredi 6 avril 2016

Kein Vergeben, kein Vergessen


Vor 75 Jahren, am 6. April 1941, begann Hitlerdeutschland seinen Mordfeldzug gegen Jugoslawien und Griechenland. Bereits die brutale Bombardierung Belgrads kostete über 17 000 Menschen das Leben. Die heutigen Repräsentanten der BRD, die Griechenland wie Serbien gegenüber wie Kolonialisten auftreten, die griechischen und serbischen Opfern der Aggressionen des deutschen Imperialismus Entschädigung verweigern, und die nach wie vor den "humanitären" Charakter der erneuten Bombardierung Belgrads im Frühjahr 1999 preisen, stehen für das Fortleben jenes hässlichen, archaischen, friedensunfähigen Deutschland unter "freiheitlich-demokratischen" Vorzeichen.

In eigener Sache

Neben dem Kampf für soziale Rechte wird die DKP Mecklenburg-Vorpommern den Antifaschismus und den Kampf für den Frieden bewusst ins Zentrum ihres diesjährigen Wahlkampfes stellen. Im Hinblick auf letztere zwei der drei Eckpfeiler unseres Wahlprogramms möchte ich – auch angesichts von Missverständnissen, die sich gerade in diesem Bereich aus Publikationen von mir aus früheren Jahren ergeben könnten – im folgenden meine Haltung als Landtagskandidat der DKP 
 
- zu unserem Verständnis von Antifaschismus, Antimilitarismus und Antiimperialismus,
 
- zur Herausforderung der antifaschistischen und der Friedensbewegung durch das Aufgreifen der Friedensfrage von rechts,
 
- zur Herausforderung des Spektrums der antifaschistischen und friedensbewegten Strukturen durch proimperialistische Strömungen, die – wie die sog. Antideutschen – ihren Ursprung in der (radikalen) Linken haben, und schließlich
 
- zur notwendigen Auseinandersetzung mit Programm und politischem Auftreten der rechtsnationalistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) nicht zuletzt mit Blick auf deren aktuelle Wahlerfolge
 
in aller Kürze darlegen.
 
1) Ich betrachte Antifaschismus, Antimilitarismus und Antiimperialismus als programmatische Einheit. Konkret bedeutet dies das Eintreten für gesellschaftlich breitestmögliche Bündnisse – selbstverständlich auch mit bürgerlich-demokratischen Kräften, die unsere Imperialismus- und Faschismus-Analysen nicht teilen – mit dem Ziel einer Erschwerung und letztlich Verunmöglichung der Entfaltung aller Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, den Völkerhass zu schüren, demokratische Freiheiten zu liquidieren und für Aggressionshandlungen gegen andere Völker zu werben. Dies betrifft sowohl die Umtriebe offen auftretender faschistischer Organisationen als auch unmittelbar staatliche Initiativen wie Mobilisierungskampagnen für die Bundeswehr.
 
2) Zur Herausforderung durch deutschnationale „Querfront“-Bestrebungen: Wir sehen uns mit Bestrebungen – nicht nur von offen rechter Seite – konfrontiert, die Friedensfrage dahingehend zu „beantworten“, dass eine vermeintliche „Friedensmacht“ Deutschland (oder „Europa“) „fremden“ kriegstreiberischen Mächten gegenübergestellt wird. Unter dem Banner einer „neuen Friedensbewegung“, von „Friedensmahnwachen“ u. ä. wurde und wird eine „Wiederherstellung“ deutscher „Souveränität“ eingefordert – also eine Art Selbstbefreiung des deutschen Imperialismus von ausländischen Fesseln. Solche Versuche, den „eigenen“, deutschen Imperialismus letztlich zu exkulpieren, indem seine Verbrechen auf eine vermeintliche Abhängigkeit Deutschlands von auswärtigen Mächten projiziert werden, lehnen wir prinzipiell ab. Schon allein deshalb sehen wir antiamerikanische (und antisemitische) Agitatoren vom Schlage eines Jürgen Elsässer oder eines Ken Jebsen außerhalb der Friedensbewegung. In den Institutionen der Friedensbewegung, die an ihrer antifaschistischen Grundlage festhalten, gilt es, verstärkt für die Hauptfeinderklärung Karl Liebknechts zu werben: Der Hauptfeind ist der deutsche Imperialismus. Seiner Kriegs- wie seiner „Friedens“politik gestehen wir (aus freien Stücken) keinen Cent zu!
 
3) Zur Herausforderung durch proimperialistische Kräfte im „antifaschistischen“ Lager („Antideutsche“ u. a.): Wohin ein „Antifaschismus“, der sich, vermeintlich klassenneutral, der Verteidigung „westlicher Werte“ verpflichtet sieht, unweigerlich führt, habe ich (als einer, der zeitweilig – bis 2013/14 – selbst im Umfeld „antideutscher“ Organe publizistisch aktiv war) in den letzten Jahren leidvoll erlebt, als „Flaggschiffe“ der sog. Antideutschen, v. a. die „Jungle World“, damit begannen, dem „Westen“ ganz ernsthaft vorzuwerfen, dass er in Syrien und der Ukraine nicht eifrig genug djihadistische resp. neonazistische Mordbrenner unterstütze. Selbst wenn man diese offen profaschistische Entwicklung des Gros der „antideutschen“ Publizistik für nicht zwangsläufig hielte: Die programmatische Widersprüchlichkeit eines „Antifaschismus“, der sich in geradezu feindseliger Weise von der vermeintlichen „Regressivität“ des (linken) Antiimperialismus und auch des Klassenkampfs ganz allgemein abgrenzt, ist offenkundig. Als Mitglied der DKP und der VVN-BdA halte ich es für dringlich, solchen proimperialistischen Tendenzen innerhalb der Linken – ob sie sich „antideutsch“, „antinational“, „ideologiekritisch“ … gerieren – argumentativ scharf entgegenzutreten. Halten wir daran fest, dass Imperialismus und Imperialismusunterstützung antidemokratische Regression auf ganzer Linie – nach „außen“ wie nach „innen“ – bedeuten!
 
4) In der Auseinandersetzung mit der AfD ist es unumgänglich, über eine moralistische Zurückweisung der teilweise aggressiven nationalchauvinistischen Anti-Einwanderer-Agitation dieser Partei hinauszugehen. Öffentlich thematisiert werden muss gerade von unserer Seite, wofür die AfD im Kern „programmatisch“ steht: schon ausweislich ihrer offiziellen Wahlprogramme für einen flächendeckenden „neoliberalen“ Angriff auf die sozialen Rechte der Mehrheit der Bevölkerung, als deren Fürsprecher die AfD sich jüngst nicht nur „erfolgreich“ selbst präsentierte, sondern auch in der „kritischen“ Berichterstattung der deutschen Leitmedien erscheinen konnte: der Arbeiter, kleinen Angestellten, Jugendlichen, Erwerbslosen, Rentner. Darüber hinaus ist offenzulegen, wie und in wessen Interesse die AfD strategisch im Sinne eines reaktionären Staatsumbaus agiert. In diesem Kontext sind auch die teilweise dezidiert „demokratisch“ erscheinenden Vorstöße der AfD (z. B. ihre Forderung nach „direkter Demokratie“, Plebisziten, und bestimmte Elemente ihrer EU-„Kritik“) als Mittel zum Zwecke einer 'Entparlamentarisierung' bürgerlich-demokratischer Entscheidungsfindungsprozesse zu entlarven. Es muss klar herausgestellt werden, dass die AfD flächendeckend als Interessenswahrer einer bestimmten Kapitalfraktion auftritt. Die Interessen der Träger dieser Partei sind mit unseren Interessen der Herausbildung einer demokratischen, antimonopolistischen Widerstandsbewegung gegen den Abbau demokratischer und sozialer Rechte absolut unvereinbar.
 
Daniel L. Schikora 
 
am 18.3.2016, dem Jahrestag der Pariser Kommune

mardi 5 avril 2016

Imperialistische politische Strafjustiz (2)


RotFuchs, April 2016:

Im November 2015 begann vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag der Prozeß gegen den 2011 endgültig zu Fall gebrachten Ex-Präsidenten der Elfenbeinküste (Côte d‘ Ivoire), Laurent Gbagbo. Der 70jährige wird wie sein Mitangeklagter Charles Blé Goudé (44) schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezichtigt. Am ersten Verhandlungstag erklärte sich der wegen seiner antiimperialistischen Haltung, die sich gegen die Kapitalinteressen mächtiger Konzerne in der einstmals französischen Kolonie richtete, vor Gericht gezerrte einstige Spitzenpolitiker eines bedeutenden westafrikanischen Staates in allen Punkten der Anklage für nicht schuldig.
Aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß seitens der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erhebliche Zweifel an der Objektivität der dem Prozeß in Den Haag vorausgegangenen mehrjährigen „Voruntersuchung“ geäußert worden sind. Bei dem langjährigen ivorischen Konflikt hätten zumindest beide Seiten strafwürdige Handlungen begangen, erklärte die Organisation zum Prozeßauftakt. Der IStGH habe indes nur einer Seite seine Aufmerksamkeit und Sympathie zugewandt, wodurch dessen „Kapazität“ vermindert worden sei, auch den auf das Konto der derzeit in Abidjan amtierenden Regierung Outtara zu buchenden Fällen nachzugehen. Mit dem so vorbelasteten Prozeß sei lediglich den Wünschen der heutigen Machthaber und ihrer Hintermänner entsprochen worden, Gbagbo, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe drohe, für immer aus der politischen Szene seines Landes zu verdrängen.
Das aktuelle Geschehen hat eine lange Vorgeschichte, die hier nur kurz gestreift werden kann.
Laurent Gbagbo war von Dezember 2002 bis Dezember 2005 gewählter Präsident der Elfenbeinküste. Da sich die Wahl eines Nachfolgers aus verschiedenen Gründen wiederholt verzögerte, blieb er weitere fünf Jahre kommissarisch im Amt. Bereits im September 2002 war es an der Elfenbeinküste zu einem Bürgerkrieg gekommen, der zur faktischen Spaltung des Landes in einen von proimperialistischen „Rebellen“ kontrollierten Norden und einen von Gbagbos Armee beherrschten Süden geführt hatte.
Die Côte de Ivoire galt zunächst als ein vergleichsweise stabiles und relativ wohlhabendes Land inmitten einer von Armut und Instabilität geprägten Region. Während ihr erster Präsident Félix Houphouët-Boigny eine den Interessen vor allem französischer Kolonialkonzerne Rechnung tragende Politik verfolgt hatte, orientierte sich Gbagbo vorrangig an den nationalen und sozialen Interessen der eigenen Bevölkerung. Doch das höhere Lebensniveau hatte zuvor zahlreiche Umweltflüchtlinge angezogen, die sich aufgrund der ständigen Hungersnöte in der Sahelzone im von verwandten Ethnien besiedelten Norden der Elfenbeinküste überwiegend bäuerliche Existenzen aufbauten.
Mit der Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage – vor allem aufgrund rapide sinkender Weltmarktpreise für Kakao und Kaffee – griff dort die Arbeitslosigkeit besonders um sich. Es brachen Konflikte aus, die vordergründig als Schlagabtausch zwischen Angehörigen verschiedener Völkerschaften und Religionsgemeinschaften bezeichnet wurden.
Am 19. September 2002 rebellierten im Norden stationierte Einheiten der ivorischen Armee und begannen bald darauf massive Angriffe auf Städte im Süden, darunter auch die Metropole Abidjan. Gbagbos Innenminister Emile Boga Doudou und Militärchef Moise Lida Kouassi wurden samt ihrer Leibwächter getötet. Mit Hilfe französischer Truppen konnten die Angreifer in dieser Runde aus Abidjan wieder vertrieben werden, behielten aber die Kontrolle über wichtige Regionen des Nordens und des Zentrums. Es folgten immer wieder heftige Kämpfe, wobei gezielt Gewerkschafter und linke Aktivisten ermordet wurden. Allein im Herbst 2002 kamen auf solche Weise etwa 3000 Menschen ums Leben.
Obwohl im Oktober dann ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet worden war, fand der bewaffnete Konflikt zwischen beiden Landeshälften kein Ende. Unter „Vermittlung“ der alten Kolonialmacht wurde am 26. Januar 2003 im französischen Linas-Marcoussis ein Abkommen unterzeichnet, demzufolge Präsident Gbagbo bis zu Neuwahlen amtieren sollte, während den „Rebellen“ die Schlüsselressorts Inneres und Verteidigung einer Übergangsregierung zufielen und französische Truppen als angebliche Friedensstreitmacht im Lande verblieben. Ministerpräsident wurde „Ex-Rebellenführer“ Guillaume Soro.
Obwohl man eine „Vertrauenszone“ zwischen Nord und Süd für kurze Zeit als eine Art Korridor eingerichtet hatte, setzten sich die Gewaltausbrüche fort. Nach den Präsidentschaftswahlen vom 31. Oktober und 28. November 2010 entbrannte der Bürgerkrieg erneut in aller Schärfe. Diesmal ging es den im Hintergrund wirkenden Imperialisten mit Frankreich an der Spitze um die endgültige Ausschaltung Gbagbos. Während er den ersten Wahlgang für sich entschieden hatte, wurde ihm der Sieg in der zweiten Runde entrissen und seinem proimperialistischen Herausforderer Alassane Ouattara zugesprochen. UNO-Sicherheitsrat, EU und Afrikanische Union erkannten diesen als legitimes Staatsoberhaupt des seit 2002 geteilt gewesenen Landes an, obwohl der ivorische Verfassungsrat Gbagbos Sieg zuvor festgestellt hatte. In kurzer Folge wurden in Abidjan nacheinander zwei Präsidenten vereidigt.
Schon vom ersten Tag der Stichwahl an galt eine von Gbagbo ausgerufene Ausgangssperre. Doch auch sie vermochte dem Blutvergießen kein Ende zu setzen, wobei nun beide Seiten über als reguläre Streitkräfte bezeichnete eigene militärische Formationen verfügten.
Die in Abidjan stationierten französischen Elitekräfte der „Operation Licorne“ spielten am Ende die Schlüsselrolle. Nachdem die prowestlichen Verbände Ouattaras Präsident Gbagbo und dessen Getreue in einem Bunker auf dem Palastgelände eingeschlossen hatten, nahmen ihn Angehörige der französischen Armee dort fest.
Damals gingen die Bilder der von ihren Feinden gejagten antiimperialistischen Politiker der Elfenbeinküste um die Welt. Jetzt stehen ihre Repräsentanten als Angeklagte vor dem IStGH in Den Haag, wo zum ersten Mal gegen einen Staatschef – überdies den Patrioten eines bedeutenden afrikanischen Landes – verhandelt wird.
Wer erinnert sich da nicht an das schreckliche Schicksal Patrice Lumumbas!

dimanche 3 avril 2016

"Schiffbruch auf der ganzen Linie" (NZZ) für die Justizsoldaten der NATO


NZZ, 31.3.2016:

Empört in Kroatien und Bosnien, überrascht in Serbien: So hat die Öffentlichkeit auf den Freispruch des serbischen Ultranationalisten Vojislav Seselj reagiert. Die Anklage hatte 28 Jahre Gefängnis für begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verlangt.
Die kroatische Regierung verhängte eine lebenslange Einreisesperre: Seselj sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung. Regierungschef Tihomir Oreskovic bezeichnete das Urteil als Schande. Dass Seselj laufen gelassen werde, sei schlicht «unglaublich», sagte der Vorsitzende des bosnischen Ministerrats, Denis Zvizdevic. Auch Opferverbände äusserten sich entsetzt. In Serbien war die offizielle Reaktion verhalten. Präsident Tomislav Nikolic sagte lakonisch, er sei «indifferent». Nikolic war jahrelang Weggefährte Seseljs, bevor er sich 2008 von ihm trennte.

Ministerpräsident Aleksandar Vucic, der abtrünnige Zögling von Seselj, schwieg am Tag des Urteils. Menschenrechtsaktivisten in Serbien kritisierten die Urteilsbegründung, die bis in die Wortwahl Seseljs Sicht der Dinge übernehme. Der Freispruch, so die Juristin Natasa Kandic, werde die Revision nicht überleben. Aus Moskau gratulierte Vizeministerpräsident Dmitry Rogozin «seinem Freund» zum Urteil.

Seselj selber feierte mit Anhängern in der Parteizentrale. Er war 2014 zur Krebsbehandlung vorläufig aus der Haft entlassen worden. Er lobte die Professionalität der Richter des Tribunals, das er üblicherweise als Instrument westlicher Hegemonie bezeichnet. Er werde für seine 12-jährige Haft in Scheveningen eine Genugtuung von ebenso vielen Millionen Euro verlangen und das Geld seiner Partei geben. Diese führt seit dem Abgang von Vucic und Nikolic ein Schattendasein.

Mit dem Richterspruch geht ein pannenreicher 13-jähriger Prozess zu Ende. Die Anklage hatte dem 62-Jährigen vorgeworfen, an einer «gemeinsamen kriminellen Unternehmung» beteiligt gewesen und für Kriegsverbrechen in Bosnien, Kroatien und der Vojvodina verantwortlich zu sein. Freiwilligenverbände hätten unter seiner Anleitung gemordet und gefoltert. Zudem habe Seselj mit seinen Hetzreden zur Ermordung und Vertreibung von Bosniaken (Muslimen) und Kroaten aufgerufen.

Das Gericht kam zu andern Schlüssen. Es zerzauste die Anklageschrift komplett und kritisierte sie als unpräzise, und «maximalistisch». Die Ankläger hätten den historischen Kontext des auseinanderbrechenden Staates Jugoslawien ausgeblendet. Seseljs Projekt, alle Serben in einem Staat zu sammeln, sei nicht per se kriminell. Aus der Propagierung dieser Idee lasse sich keine direkte Verantwortung für Kriegsverbrechen ableiten. Zumal, weil Seseljs Freiwilligenverbände in andere Formationen eingegliedert worden seien, in denen der Angeklagte keine Kommandogewalt gehabt habe.

Am überraschendsten ist der Freispruch in Bezug auf die Aufrufe zur Gewaltanwendung. Seselj hatte 1991 in einer Rede während der Belagerung des kroatischen Vukovar gesagt, kein «Ustascha», ein Schimpfwort für Kroaten, werde diese Stadt lebend verlassen. Aus solchen Äusserungen, so das Gericht, könne eine direkte Mitschuld an begangenen Verbrechen nicht abgeleitet werden. Während bekannt war, dass die Anklage in vielen Punkten auf schwachen Füssen stand, waren viele Beobachter davon ausgegangen, dass Seseljs masslose Hetzreden strafbar seien.

Seselj hatte sich vor 13 Jahren freiwillig gestellt. Das grotesk lange Verfahren war von Verzögerungen und Pannen geprägt, die nur zum Teil auf Seseljs unbotmässiges Verhalten zurückzuführen sind. [...]

lundi 28 mars 2016

Imperialistische politische Strafjustiz (1)

jW, 26.3.2016:

Am 24. März 1999 begann der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der NATO zur endgültigen Zerschlagung des ehemaligen Vielvölkerstaats Jugoslawien. Am 24. März 2016 verurteilte das Jugoslawien-Tribunal in Den Haag den montenegrinischen Serben Radovan Karadzic zu 40 Jahren Gefängnis.
Sieger lieben Symbolik. Sie dient ihnen hier dazu, ihre eigenen Taten, die sie unter Berufung auf »die Menschenrechte« begingen, zu relativieren. Das geschieht in dem Ansinnen, es könnte sich doch noch die Auffassung durchsetzen, ihre Verbrechen seien zumindest »gerecht« gewesen, unterschieden sich insofern also von den Massakern des bosnischen Völkerschlachtens. Die gingen unter dem so harmlos klingenden Wortungeheuer »ethnische Säuberungen« in die Geschichte ein. Wie der Begriff »Kollateralschaden«, unter den Ziviltote fallen, die aus Versehen von NATO-Jets weggebombt wurden. Oder heute, in den modernen gerechten Kriegen gegen den Terror, weggedrohnt werden.
Zur Legitimierung ihrer »gerechten« Kriege erfinden sie Gründe. Die historischen Szenerien zeigen den damaligen US-Außenminister Colin Powell 2003 in der UN-Zentrale, Picassos Guernica verhängt, gefälschte Fotos von Chemiewaffen präsentierend; und Rudolf »Hufeisen« Scharping 1999 im Mallorca-Pool. Verschonte Hauptkriegsverbrecher. Das war so in Den Haag beim Gerichtshof für das »Former Yugoslavia« (ICTY), das ist so beim dortigen »Weltgericht«, wie der Internationale Strafgerichtshof (ICC) genannt wird – fälschlicherweise. Denn beide Institutionen agieren, ohne auch nur in Erwägung zu ziehen, die großen Krieger und deren Schuld zum Thema zu machen, eben jene aus dem Weißen Haus, Downing Street 10, dem Élysée-Palast und dem Kanzleramt. Selbst wenn die geständig sind wie Gerhard Schröder bezüglich Jugoslawien 1999: »Weil ich es selbst gemacht habe.«
Vor dem ICC steht jedenfalls Laurent Gbagbo, kolonialkritischer Expräsident Côte d’Ivoires – und nicht Nicolas Sarkozy. Auch nicht Gbagbos unter dubiosen Umständen ernannter Nachfolger Alassane Ouattara, ein Mann des Internationalen Währungsfonds. Dessen enger Freund Sarkozy, damals französischer Präsident, ließ 2011 seine Fremdenlegionäre marschieren und Angriffe fliegen, auf dass sich Ouattara und dessen »Rebellenarmee« Gbagbo schnappten. Auch UN-Chef Ban Ki Moon und seine Blauhelme mischten mit.
Ban begrüßte jetzt das Urteil gegen Radovan Karadzic als »historisch«. Weil es die vom Westen mitgeschriebene Geschichte von den jugoslawischen Sezessionskriegen erneut bestätigt und Karadzic zum »Hauptschuldigen« verdammt? Auf diese Weise werden nicht nur die Sieger als Verdächtige ausgeschlossen, sondern ist zudem für eine genehme Auswahl der Angeklagten gesorgt, mit dem Ziel, den Süden in kolonialer Abhängigkeit zu halten. Oder eben im Fall Jugoslawien ein ehemals friedliches Land, einen Leuchtturm der weltweiten Unabhängigkeitsbewegungen zu beseitigen. Ganz ohne Symbolik.

vendredi 25 mars 2016

Aus aktuellem Anlass


  

Terroristische Gewalt lohnt sich wieder


Israels Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland, Shimon Stein, stellte hinsichtlich israeli­scher und arabi­scher Reaktionen auf den Empfehlungs­katalog, den die USA den beiden Konfliktparteien durch den Mitchell-Report unterbreitet hatten, fest:

In der Woche nach der Veröffentlichung des Berichts und nachdem Israel die einseitige Waffenruhe erklärt hatte, folg­ten über einhundertdreißig Aktionen palästinensischen Terrors gegen Israelis.

Wie kann man dieses Paradoxon erklären? Die Antwort ist einfach: Das Ziel der Palästinenser ist es, eine inter­natio­nale militärische Intervention - wie etwa auf dem Balkan - zu erzwingen.“

Der Repräsentant des jüdischen Staates läßt keinen Zweifel daran, daß Israel sich nicht bereit zeigen würde, sein Schicksal in die Hände einer ihm indolent bis feind­lich gegenüberstehenden „internationalen Völ­ker­­ge­meinschaft“ zu legen:

Israel lehnt solch ein Sze­nari­um ab, in der Über­zeu­gung, daß alle Probleme durch die Konflikt­parteien selbst gelöst werden können und müssen. Das ist die einzige Garantie dafür, daß diese Lösung dauerhaft und stabil sein wird.“(1)

Im April 2001 hatte Stein katego­­risch er­klärt, Palä­stinenser-Präsident Arafat könne erst dann als Gesprächs­partner anerkannt werden, wenn er „ein­deutig und in arabi­scher Sprache dem Terror und der Gewalt eine Absage“ erteilt haben würde. „Es ist ein Fehler, mit Terro­risten zu sprechen“, so zitiert er den EU-„Außenminister“ Javier Solana, der der makedoni­schen Regierung von Kon­zessio­nen gegen­über ultra­nationalistischen albanischen Freischär­lern abgeraten hatte. Als Diplomat beruft sich Stein auf die Worte Solanas als des Sprechers der west­europäischen NATO-Verbündeten der Vereinigten Staaten; als Real­politiker weiß er jedoch, warum er auf die aktive Ein­mischung des interventionsfreudigen Nord­atlantik-Bünd­nis­ses lieber verzichtet.

Eine dauerhafte und stabile Lösung, wie sie sich Stein im Nahen Osten erhofft, scheint auf der Balkan­halb­insel dank den Interventionen der NATO-Füh­rungs­macht USA gegenüber Jugosla­wien und Make­donien - die wie Israel von expansiven, vor terro­ri­stischen Metho­den nicht zurück­schreckenden ethno­extremi­stischen oder islamistischen Verbänden in ihrer territorialen Integrität bedroht sind - in weite Ferne gerückt. Daß die NATO, die im April 1999 offiziell von einer Vertei­digungs- in eine Interven­tions-Allianz - die „Neue NATO“ - umgewandelt wurde, nicht nur in Tel Aviv, sondern auch in der makedo­nischen Hauptstadt Skopje im allgemeinen nicht als ver­läßli­che Verbündete gegen den (arabischen resp. groß­albanischen) Terroris­mus gilt, hat seine Ursache darin, daß das westliche Bündnis mit guten Gründen für die prekäre Situation ver­antwortlich ge­macht wird, in der es sich nun von der make­donischen Regierung als Retter ins Land bitten ließ.

Die Belehrung Makedoniens durch Javier Solana, terroristischen Erpressungsversuchen dürfe nicht nachge­geben werden, mußte den Makedonen als purer Hohn er­scheinen. War es doch die NATO unter ihrem damaligen Generalsekretär Solana gewesen, die im März 1999 den Nachbarstaat Makedoniens, die Bundes­republik Jugo­sla­wien, militärisch angriff, weil der jugoslawische Präsi­dent Slobodan Milosevic (...) sich (...) geweigert hatte, das (nur von den Kosovo-Alba­nern akzeptierte) „Abkommen von Ram­bouillet“ zu unter­­zeich­nen. In diesem „Abkommen“ sollte Jugo­slawien nicht nur verpflichtet werden, eine Amnestie für sezessioni­stische Straftaten auszusprechen und dem Kosovo eine „sub­­stan­tiel­le Autonomie“ (aus der zwangs­läufig eine albani­­sche Do­minanz gefolgt wäre) zuzugeste­hen, sondern auch, die Frei­zügigkeit militäri­scher NATO-Einheiten im gesam­ten Staats­gebiet der jugoslawischen Bundesrepublik zu ge­währ­­­lei­sten. Die eigen­mächtige Gewaltanwendung der NATO wurde mit der Notwendig­keit begründet, einen angeblich drohen­den Völkermord an Albanern zu verhüten und die Rück­kehr der albanischen Bürgerkriegsflücht­linge zu garantieren. Tatsächlich aber leistete insbesondere die US-Regierung Clinton durch eine massive militärische Aufrüstung der faschistoiden albani­schen Terrororga­nisa­tion UCK als einer Landarmee gegen die legale serbi­sche/jugoslawische Hoheitsmacht den bestialischen Ver­brechen Vorschub, wie sie die UCK-Milizen nach dem Abzug der serbischen Verbände an Sla­wen und Roma begingen. Der VN-Sicherheitsrat, der durch den militäri­schen Alleingang der NATO gegen Jugo­slawien kaltge­stellt worden war, wich einerseits vor dem aggressiven Hegemonial­anspruch der „westlichen“ Mäch­te auf dem Balkan insoweit zurück, als er dem angegriffenen Staats­wesen seine Hoheitsrechte über das Kosovo entzog und die serbische Verwaltung durch ein Protektorat der Vereinten Nationen substituierte. Andererseits wurden die durch die VN einge­setzten Hoheitsträger verpflichtet, die UCK-Ver­bände zu ent­waffnen, um den Schutz aller Ein­wohner der serbischen Provinz garantieren zu können. Doch die unter der Ägide der führenden NATO-Mächte stehende Kfor-Verwaltung des Kosovo weigerte sich, dieser Ver­pflichtung nach­zukommen. Die UCK vermochte in der gesamten Provinz einen Archipel von Folterlagern ein­zu­­richten, der großalbanische Mob mordete auf offener Straße wehrlose Roma-Kinder, während der SPD-Politiker Koschnick offen erklärte, die Entwaffnung der UCK-Milizen sei schlicht unmöglich, und Bundes­außen­minister Fischer die unter Kfor-Hoheit verübten genozidalen Verbre­chen durch den Vergleich mit deutsch-französischen Ani­mositäten in der Nachkriegs­ära bagatellisierte.

Dieser Zynismus „westlicher“ Politiker (...) läßt die Brandmarkung des „Schlächters“ Milosevic in einem anderen Licht erscheinen: Was sie dem jugo­slawischen Präsidenten zum Vorwurf machten: daß unter der Hoheit seiner Regierung Verbrechen an unschul­digen Zivilisten begangen worden seien, fällt nun auf die Regierungen der an der Kfor-Verwaltung beteiligten Staa­ten zurück, die durch Nichtentwaffnung der UCK Wehrlose dem völki­schen Vernichtungswahn aussetzten.

Ermuntert durch die Passivität der Kfor-Verwaltung gegenüber dem großalbanischen Nationalis­mus im Kosovo, formierten sich radikalnationalistische Albaner im Frühjahr 2001 auch im Nord­westen Makedoniens, wo sie - nach dem Vorbild der UCK-Terroristen auf serbischem Territorium - „befreite“ Zonen einrichteten und Angehörige der slawi­schen Mehrheitsbevölkerung Make­doniens gewaltsam ver­trieben. Obgleich die albanisch-makedonische Terrori­sten­formation der UCK vom Kosovo sowie von Albanien aus aufgerüstet wurde, befand der deut­sche Verteidigungs­minister Scharping, die Bekämpfung des großalbanischen Terrorismus sei eine „innere Angelegenheit“ Makedoniens. Nach dieser Auffassung ist Makedonien, tatsächlich Opfer einer be­waffneten albanischen Irredenta, für deren Erfolge die NATO-Staaten als zeitweilige „Luftwaffe der UCK“ (Egon Bahr) eine Mitverantwortung tragen, aus selbst­verschuldeter Schwäche destabilisiert, und so verwundert es nicht, daß der existenziell bedrohten Re­publik Make­donien von NATO und EU in zynischer Weise militärische (und wirtschaftli­che) Hilfe nur unter der Bedingung, daß durch einen Frie­densvertrag mit der albanischen Minorität den Terro­risten unter den Albanern der Wind aus den Segeln genommen werde, zugesagt wurde. Die in Ohrid vereinbar­te Verfassungsreform zugunsten der albani­schen Minorität ist das bisher letzte Zeugnis einer massiven Einmischung des „Westens“ in die Innen­politik nominal souveräner Balkanrepubliken.

(...) Doch an­statt sich den kritischen Einwänden einer (partei­über­grei­fen­den) oppositionellen Minderheit zu stellen, droh­te SPD-Generalsekretär Münte­fering den SPD-Abge­ord­neten, die gegen die Entsendung deutscher Truppen nach Makedonien stimmten, als „Abweichlern“ offen Sanktionen in Form eines Mandatsverlusts an und offenbart somit ein Demokra­tie­verständnis, das zum mindesten inso­weit dem eines Napoléon III. Bonaparte entspricht, als es Willensäußerun­gen des Demos (oder von dessen Re­präsentanten) lediglich als Bekräftigung des Willens der Regierung begreift, nicht aber - gemäß den Prinzipien einer parlamentarischen De­mo­kratie - als Auftrag an die Regie­rung. Allerdings werden auch solche Manöver eine demo­kratische Gesell­schaft nicht dauerhaft davon abhalten, nicht nur den Make­donien-Ein­satz kritisch zu reflek­tieren, sondern die gesamte Balkan-Politik einer Bundesregierung, die - nach der Auffas­sung des früheren Vizepräsidenten der Parlamen­ta­ri­schen Ver­sammlung der OSZE, Willy Wimmer (CDU) - Bundestag und Öffentlichkeit systema­tisch irreführte, um sich eine breite Zustimmung zu der von ihr verantworteten Beteili­gung Deutschlands an einem Angriff auf einen souveränen Staat zu si­chern. Der Bun­destagsabgeordnete Wimmer ist vom prinzipiellen Auf­klärungswillen einer kriti­schen Öf­fentlichkeit überzeugt:

Der nächste Aus­schuß, den es im Deutschen Bundestag geben wird, heißt Kosovo.“(2)

Anders als im Untersuchungs­ausschuß Leuna/„Fuchs“ wird der Gegenstand eines sol­chen Ausschusses der Tod unschuldiger Menschen sein, die einer „humanitä­ren Friedens­operation“ zum Opfer fielen.

Daniel L. Schikora, März 2002


(1) Allgemeine Jüdische Wochenzeitung, 21.6.2001.
(2) Zit. nach: „Die Amerikaner empfinden sich als Nachfolger Roms“. Strategi­sche Konfliktmuster auf dem Balkan. „Blätter“-Gespräch mit Willy Wimmer, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, H 9 (2001), 1054-65.

vendredi 18 mars 2016

Zum Internationalen Tag der politischen Gefangenen




"[...]

Es ist kein Zufall, dass die IRH (Internationale Rote Hilfe) den 18. März zu ihrem Tag wählte. In dieser Wahl liegt ein tiefer Sinn, ein ganzes Programm und eine große Verpflichtung, denn die IRH ist keine gewöhnliche Organisation für humanitär-philanthropische Hilfe, sondern eine Organisation für die aktive internationale Solidarität des Proletariats, eine Organisation zur Unterstützung der Arbeiterklasse in ihrem Kampf gegen die bürgerliche Ordnung der Ausbeutung, der Unterdrückung, des Terrors und der imperialistischen Raubkriege. Die IRH ist eine Organisation für die Unterstützung der Kämpfer der Arbeiterklasse, für die Unterstützung der in den Gefängnissen und Konzentrationslagern schmachtenden Gefangenen des Kapitals. Wir dürfen niemals vergessen, dass die Begründer des wissenschaftlichen Kommunismus - Marx und Engels - zu gleicher Zeit auch unermüdliche Organisatoren der Unterstützung für die revolutionären Kämpfer in allen Ländern waren. Marx und Engels waren, wenn ich mich so ausdrücken kann, die ersten großen IRH-Anhänger.

Am 18. März, der Pariser Kommunarden - unserer heldenhaften revolutionären Vorgänger - gedenkend, geben wir unser festes bolschewistisches Wort:

die Massen noch beharrlicher im Geist der internationalen proletarischen Solidarität zu erziehen;

die Fahne des proletarischen Internationalismus, deren lebendige Verkörperung der unbesiegbare sowjetische Patriotismus ist, noch höher und fester zu erheben;

die Reihen der Kämpfer der Werktätigen aller Länder für den endgültigen Sieg der unsterblichen Sache der Pariser Kommune, der großen Sache von Marx, Engels und Lenin, in der ganzen Welt unermüdlich zusammenzuschließen.
"


Georgi Dimitroff zum 70. Jahrestag der Pariser Kommune

mardi 15 mars 2016

Nazi-Paradies EU-Nordost (31)

SPUTNIK, 15.3.2016:

Die lettischen Behörden haben einer Gruppe deutscher Antifaschisten, die gegen den Aufmarsch der Waffen-SS am 16. März in der Hauptstadt Riga demonstrieren wollten, die Einreise verweigert, sagte der Co-Vorsitzende des Lettischen Antifaschistischen Kommittees (LAK), Josef Koren, zu Journalisten.

„Heute, als wir unsere Kollegen aus Berlin im Flughafen empfangen haben, wurden fünf von ihnen festgehalten. Ihnen wurde eine Verordnung der Verwaltung für Fragen der Staatsbürgerschaft und Migration vorgelegt, laut der ihnen die Einreise nach Lettland verboten ist. Der Grund ist mir nicht bekannt. Sie werden nach Deutschland zurückgeschickt“, sagte Koren.

Die lettischen Grenzer haben Koren zufolge den Aktivisten, falls sie nicht zurück nach Deutschland fliegen werden, mit Festnahme und Festhalten im Zentrum für illegale Flüchtlinge gedroht.

Der Gruppe gehörten Vertreter von drei Organisationen an: der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), der Organisation der Veteranen des Widerstandes und der Deutschen Antifaschistischen Liga.

In der lettischen Hauptstadt Riga halten die letzten Überlebenden Veteranen der Waffen-SS und ihre Anhänger jährlich eine Parade ab, um den Tag zu feiern, an dem Nazi-Deutschland diese Einheit während des Zweiten Weltkrieges am 16. März 1944 gegen die sowjetische Armee eingesetzt hatte. An dem Aufmarsch, der von antifaschistischen Organisationen weltweit scharf kritisiert wird, nehmen Hunderte Menschen teil.