jW, 10.6.2014:
"1948 wurde Felmy im Prozeß gegen die faschistischen Südostgenerale, auch wegen der von der ihm unterstellten Einheit begangenen Verbrechen in Distomo zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Da die Westmächte im Kalten Krieg einen »Wehrbeitrag« Westdeutschlands erwarteten, schien eine Stigmatisierung »deutscher Soldaten« als Kriegsverbrecher nicht opportun. Felmy wurde wie viele andere begnadigt. Am 15. Dezember 1951 verließ er das Gefängnis.
In Westdeutschland wurde keiner der Mörder je verurteilt. Das Landgericht München I stellte 1972 Verfahren wegen Verjährung ein. Nicht nur die strafrechtliche Sühne blieb aus, den überlebenden Dorfbewohnern und den Nachfahren der Opfer wurde bis heute auch Entschädigung verweigert.
Nachdem die Bundesregierung Gespräche über dieses Thema abgelehnt hatte, gingen die Nachfahren und Überlebenden den teuren Rechtsweg. 1997 verurteilte das Landgericht Livadia die Bundesrepublik zur Zahlung von zirka 37,5 Millionen Euro. Die Berliner Regierung legte Revision ein, weil gemäß der Staatenimmunität Privatpersonen einen fremden Staat nicht vor einheimischen Gerichten verklagen könnten. Die Richter am höchsten griechischen Gerichtshof, dem Areopag, meinten aber, daß bei Menschenrechtsverletzungen die Staatenimmunität nicht greife und bestätigten das Urteil von Livadia. Eine eingeleitete Pfändung deutschen Staatseigentums in Griechenland zugunsten der Opfer verhinderte die griechische Regierung. Die Opfer klagten daraufhin in Deutschland. Die Verfahren gingen durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht – und die Forderungen wurden jeweils abgewiesen. Tenor der Entscheidungen war, daß Massaker eine »normale Kriegshandlung« gewesen und Klagen von Privatpersonen gegen Deutschland deshalb unzulässig seien. Nur durch staatliche Verhandlungen könnten die Entschädigungsforderungen geklärt werden. Reparationsverhandlungen seien dies aber nicht. Die Reparationsfrage hätte sich mit dem 2+4-Vertrag von 1990 erledigt. Die Opfer erhielten Hilfe aus Italien. Letztinstanzliche Gerichte auf der Apenninenhalbinsel entschieden, daß bei Verbrechen gegen die Menschenrechte die Staatenimmunität nicht gelte. Die Opfer konnten Rechtstitel, auch in Italien, zu Lasten deutschen Staatsvermögens vollstrecken lassen. 2008 schlug Berlin zurück und klagte vor dem Internationalen Gerichtshof (siehe jW-Thema vom 13.12.2013). Im Januar 2012 entschied das Gericht, das Prinzip der Staatenimmunität gelte. Privatklagen gegen Deutschland wegen faschistischer Verbrechen seien abzuweisen und schon ergangene Urteile aufzuheben. Die Bundesregierung solle mit den Opfern verhandeln.
Nach 70 Jahren wird es endlich Zeit, die Verantwortung für die Verbrechen regierungsamtlich anzuerkennen und tätige Reue zu zeigen. Bundespräsident Gauck hat am 7. März 2014 die Gemeinde Lyngiades in Nordwestgriechenland besucht. Dort hatten am 3.Oktober 1943 deutsche Soldaten 83 Bewohner, meist Frauen und Kinder, umgebracht. Gauck fand Worte des Bedauerns, wies aber Entschädigungsforderungen zurück. Der letzte Überlebende des Massakers in Lyngiades sagte: »Das waren nur Worte, die bedeuten nichts. Ich will Gerechtigkeit, das heißt Wiedergutmachung.«"
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mardi 10 juin 2014
samedi 8 mars 2014
Protest gegen deutschen Rechtsnihilismus: Hellas ist nicht Schuldner, sondern Gläubiger
jW, 8.3.2014:
"Bundespräsident Joachim Gauck hat bei seinem Staatsbesuch in Griechenland um Vergebung für deutsche Kriegsverbrechen gebeten. In dem nordwestgriechischen Dorf Lingiades sagte Gauck am Freitag während einer Zeremonie: »Mit Scham und Schmerz bitte ich im Namen Deutschlands die Familien der Ermordeten um Verzeihung.« Wie schon am Vortag wurde Gauck erneut mit Forderungen nach deutschen Reparationen konfrontiert.
Zusammen mit dem griechischen Präsidenten Karolos Papoulias war Gauck nach Lingiades gekommen. Er legte einen Kranz an dem Mahnmal nieder, das an ein Massaker der deutschen Wehrmacht am 3. Oktober 1943 erinnert. Bei dem Massaker der deutschen Truppen starben unter anderem über 30 Kinder. Der einzige noch lebende Zeuge, der das Blutbad als Kind miterlebt und seine Eltern dabei verloren hatte, war bei der Gedenkstunde anwesend, zeigte sich aber wenig beeindruckt: »Das sind nur Worte. Sie bedeuten nichts«, sagte Panagiotis Babouskas. »Ich will Gerechtigkeit, und das heißt Wiedergutmachung.« Auch eine Gruppe Demonstranten meldete sich mit Sprechchören zu Wort, allerdings erst, als Gauck den Platz vor dem Mahnmal verlassen hatte.
Im Gedenkort Lingiades erinnert heute ein Mahnmal an das Geschehen vor 70 Jahren. Aus Rache für ein Attentat auf einen deutschen Regimentskommandeur waren Soldaten der Wehrmacht über das kleine Dorf hergefallen. Alle, die nicht rechtzeitig hatten fliehen können, wurden zusammengetrieben und umgebracht. 83 Zivilisten – die meisten von ihnen Frauen, Kinder und alte Leute – fanden den Tod.
In seiner kurzen Ansprache sagte Gauck, er möchte aussprechen, was »Täter und viele politisch Verantwortliche der Nachkriegszeit nicht aussprechen konnten oder wollten: Das, was geschehen ist, war brutales Unrecht«. Auf die Reparationsforderungen, die auch Präsident Papoulias am Donnerstag erhoben hatte, ging er jedoch mit keinem Wort ein.
Anschließend wollte Gauck die Synagoge in der Provinzhauptstadt Ioannina besuchen. Am Freitagabend wurde er in Berlin zurückerwartet. Der dreitägige Staatsbesuch in Griechenland stand stärker als erwartet im Zeichen der griechischen Forderungen nach Milliarden-Reparationen. Die Bundesregierung hat dies mit Hinweis auf die Rechtslage abgelehnt."
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