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mercredi 6 avril 2016

In eigener Sache

Neben dem Kampf für soziale Rechte wird die DKP Mecklenburg-Vorpommern den Antifaschismus und den Kampf für den Frieden bewusst ins Zentrum ihres diesjährigen Wahlkampfes stellen. Im Hinblick auf letztere zwei der drei Eckpfeiler unseres Wahlprogramms möchte ich – auch angesichts von Missverständnissen, die sich gerade in diesem Bereich aus Publikationen von mir aus früheren Jahren ergeben könnten – im folgenden meine Haltung als Landtagskandidat der DKP 
 
- zu unserem Verständnis von Antifaschismus, Antimilitarismus und Antiimperialismus,
 
- zur Herausforderung der antifaschistischen und der Friedensbewegung durch das Aufgreifen der Friedensfrage von rechts,
 
- zur Herausforderung des Spektrums der antifaschistischen und friedensbewegten Strukturen durch proimperialistische Strömungen, die – wie die sog. Antideutschen – ihren Ursprung in der (radikalen) Linken haben, und schließlich
 
- zur notwendigen Auseinandersetzung mit Programm und politischem Auftreten der rechtsnationalistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) nicht zuletzt mit Blick auf deren aktuelle Wahlerfolge
 
in aller Kürze darlegen.
 
1) Ich betrachte Antifaschismus, Antimilitarismus und Antiimperialismus als programmatische Einheit. Konkret bedeutet dies das Eintreten für gesellschaftlich breitestmögliche Bündnisse – selbstverständlich auch mit bürgerlich-demokratischen Kräften, die unsere Imperialismus- und Faschismus-Analysen nicht teilen – mit dem Ziel einer Erschwerung und letztlich Verunmöglichung der Entfaltung aller Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, den Völkerhass zu schüren, demokratische Freiheiten zu liquidieren und für Aggressionshandlungen gegen andere Völker zu werben. Dies betrifft sowohl die Umtriebe offen auftretender faschistischer Organisationen als auch unmittelbar staatliche Initiativen wie Mobilisierungskampagnen für die Bundeswehr.
 
2) Zur Herausforderung durch deutschnationale „Querfront“-Bestrebungen: Wir sehen uns mit Bestrebungen – nicht nur von offen rechter Seite – konfrontiert, die Friedensfrage dahingehend zu „beantworten“, dass eine vermeintliche „Friedensmacht“ Deutschland (oder „Europa“) „fremden“ kriegstreiberischen Mächten gegenübergestellt wird. Unter dem Banner einer „neuen Friedensbewegung“, von „Friedensmahnwachen“ u. ä. wurde und wird eine „Wiederherstellung“ deutscher „Souveränität“ eingefordert – also eine Art Selbstbefreiung des deutschen Imperialismus von ausländischen Fesseln. Solche Versuche, den „eigenen“, deutschen Imperialismus letztlich zu exkulpieren, indem seine Verbrechen auf eine vermeintliche Abhängigkeit Deutschlands von auswärtigen Mächten projiziert werden, lehnen wir prinzipiell ab. Schon allein deshalb sehen wir antiamerikanische (und antisemitische) Agitatoren vom Schlage eines Jürgen Elsässer oder eines Ken Jebsen außerhalb der Friedensbewegung. In den Institutionen der Friedensbewegung, die an ihrer antifaschistischen Grundlage festhalten, gilt es, verstärkt für die Hauptfeinderklärung Karl Liebknechts zu werben: Der Hauptfeind ist der deutsche Imperialismus. Seiner Kriegs- wie seiner „Friedens“politik gestehen wir (aus freien Stücken) keinen Cent zu!
 
3) Zur Herausforderung durch proimperialistische Kräfte im „antifaschistischen“ Lager („Antideutsche“ u. a.): Wohin ein „Antifaschismus“, der sich, vermeintlich klassenneutral, der Verteidigung „westlicher Werte“ verpflichtet sieht, unweigerlich führt, habe ich (als einer, der zeitweilig – bis 2013/14 – selbst im Umfeld „antideutscher“ Organe publizistisch aktiv war) in den letzten Jahren leidvoll erlebt, als „Flaggschiffe“ der sog. Antideutschen, v. a. die „Jungle World“, damit begannen, dem „Westen“ ganz ernsthaft vorzuwerfen, dass er in Syrien und der Ukraine nicht eifrig genug djihadistische resp. neonazistische Mordbrenner unterstütze. Selbst wenn man diese offen profaschistische Entwicklung des Gros der „antideutschen“ Publizistik für nicht zwangsläufig hielte: Die programmatische Widersprüchlichkeit eines „Antifaschismus“, der sich in geradezu feindseliger Weise von der vermeintlichen „Regressivität“ des (linken) Antiimperialismus und auch des Klassenkampfs ganz allgemein abgrenzt, ist offenkundig. Als Mitglied der DKP und der VVN-BdA halte ich es für dringlich, solchen proimperialistischen Tendenzen innerhalb der Linken – ob sie sich „antideutsch“, „antinational“, „ideologiekritisch“ … gerieren – argumentativ scharf entgegenzutreten. Halten wir daran fest, dass Imperialismus und Imperialismusunterstützung antidemokratische Regression auf ganzer Linie – nach „außen“ wie nach „innen“ – bedeuten!
 
4) In der Auseinandersetzung mit der AfD ist es unumgänglich, über eine moralistische Zurückweisung der teilweise aggressiven nationalchauvinistischen Anti-Einwanderer-Agitation dieser Partei hinauszugehen. Öffentlich thematisiert werden muss gerade von unserer Seite, wofür die AfD im Kern „programmatisch“ steht: schon ausweislich ihrer offiziellen Wahlprogramme für einen flächendeckenden „neoliberalen“ Angriff auf die sozialen Rechte der Mehrheit der Bevölkerung, als deren Fürsprecher die AfD sich jüngst nicht nur „erfolgreich“ selbst präsentierte, sondern auch in der „kritischen“ Berichterstattung der deutschen Leitmedien erscheinen konnte: der Arbeiter, kleinen Angestellten, Jugendlichen, Erwerbslosen, Rentner. Darüber hinaus ist offenzulegen, wie und in wessen Interesse die AfD strategisch im Sinne eines reaktionären Staatsumbaus agiert. In diesem Kontext sind auch die teilweise dezidiert „demokratisch“ erscheinenden Vorstöße der AfD (z. B. ihre Forderung nach „direkter Demokratie“, Plebisziten, und bestimmte Elemente ihrer EU-„Kritik“) als Mittel zum Zwecke einer 'Entparlamentarisierung' bürgerlich-demokratischer Entscheidungsfindungsprozesse zu entlarven. Es muss klar herausgestellt werden, dass die AfD flächendeckend als Interessenswahrer einer bestimmten Kapitalfraktion auftritt. Die Interessen der Träger dieser Partei sind mit unseren Interessen der Herausbildung einer demokratischen, antimonopolistischen Widerstandsbewegung gegen den Abbau demokratischer und sozialer Rechte absolut unvereinbar.
 
Daniel L. Schikora 
 
am 18.3.2016, dem Jahrestag der Pariser Kommune

jeudi 24 décembre 2015

Solidarität mit der Kommunistischen Partei der Ukraine!


Erklärung der DKP zum Verbot der KPU, 24.12.2015

Am 16. Dezember 2016 wurde vom Verwaltungsgerichtshof in Kiew die Kommunistische Partei der Ukraine verboten. Die durch einen Staatsstreich an die Macht gekommene, mit Faschisten durchsetzte, von den USA, der EU und der BRD unterstützte Regierung hat damit einen weiteren Schritt beim Versuch der Ausschaltung der KPU und anderer kommunistischer Organisationen getan.

Nachdem im Jahr 2014 ein Verbotsverfahren zunächst gescheitert war, wurden im April 2015 durch die Annahme entsprechender Gesetze kommunistische Symbole, aber auch kapitalismuskritische Äußerungen verboten und damit ein gerichtliches Verbot erneut angeschoben. Bereits im Sommer dieses Jahres wurde der KPU der Parteienstatus entzogen und ihr und anderen kommunistischen Organisationen durch das Justizministerium die Teilnahme an Wahlen untersagt.

Dieses Verbot ist eine weitere Maßnahme des ukrainischen Regimes, jegliche Opposition gegen ihren sozialreaktionären, nationalistischen auf Integration in die EU gerichteten Kurs des Sozialabbaus, der Privatisierung, der Entdemokratisierung, der Aufrüstung und des Kriegs gegen die Volksrepubliken im Donbass auszuschalten. Diese Politik hat bereits zu einer extremen Verarmung der Bevölkerung der Ukraine, zu Demokratieabbau, Terror durch faschistische Organisationen und zu tausenden politischen Gefangenen und tausenden Kriegsopfern und der Zerstörung ganzer Städte und Dörfer geführt. Die KPU und die Kommunisten in der Ukraine stehen gegen diese Politik, deshalb werden kommunistische Organisationen verboten, ihre Mitglieder verfolgt.

Wir verurteilen diese Politik, wir fordern die Aufhebung des Verbots der KPU und aller Einschränkungen kommunistischer Organisationen in der Ukraine!

Die DKP ruft ihre Mitglieder und alle antifaschistischen Kräfte in der BRD auf, aktiv gegen jede weitere politische, diplomatische und ökonomische Unterstützung des derzeitigen Kiewer Regimes durch die Bundesregierung einzutreten.

Die DKP ist solidarisch mit der KPU und allen Kommunistinnen und Kommunisten in der Ukraine. Wir stellen uns an die Seite all derer, die gegen Rassismus, Kriegspolitik, Faschismus und Demokratieabbau kämpfen.

Der Faschismus kommt nicht durch! Hoch die Internationale Solidarität!

mercredi 15 juillet 2015

Freyheit und Democracy (39)


Gemeinsame Erklärung der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und der Sozialistischen Arbeiterjugend (SDAJ), 15.7.2015

Polizei und Staatsanwaltschaft in München gehen seit Monaten verstärkt und willkürlich gegen Jugendliche vor, die sich mit dem Logo der historischen Freien Deutschen Jugend zeigen. In Berufung auf das westdeutsche Verbot der FDJ in den 1950er-Jahren fanden Hausdurchsuchungen und Festnahmen statt. Nun kommt es vor dem Münchner Amtsgericht zu mehreren Prozessen. Die aktuelle Repression zielt nicht auf einzelne, sondern richtet sich gegen alle fortschrittlichen und demokratischen Kräfte.

Die FDJ gründete sich während der Zeit des deutschen Faschismus unter Jugendlichen im Exil. Zehntausende Jugendliche kämpften ab dem Kriegsende bis in die fünfziger Jahre in der Bundesrepublik mit der Freien Deutschen Jugend gegen Militarisierung, Faschismus und Monopolmacht. Die Bonner Adenauer-Regierung duldete im Rahmen der Wiederbewaffnung keinen Widerstand und ging mit allen Mitteln gegen die FDJ vor. Sie fürchtete die Trägerinnen und Träger der Blauhemden, weil sie für ein demokratisches und entmilitarisiertes Deutschland eintraten. Verbot der Organisation, Verbot der Aktionen (u.a. eine Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung), Verfolgung der Mitglieder. Ein trauriger Höhepunkt war der Mord an dem Münchner Jugendlichen Philipp Müller durch die westdeutsche Polizei. 1954 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot.

Herbert Mies erklärt aus aktuellem Anlass: „Antimilitaristinnen und Antimilitaristen, Antifaschistinnen und Antifaschisten, Sozialistinnen und Sozialisten, Kommunistinnen und Kommunisten, wir haben uns unsere Organisationen nicht von diesem Staat vorschreiben zu lassen. Damals wie heute fordern wir, dass die antikommunistischen Verbote der FDJ und der KPD aufgehoben werden. Wir fordern die Einstellung der Prozesse gegen die Blauhemden mit dem Symbol der aufgehenden Sonne. Die Blauhemden sind ein Teil der deutschen Geschichte. Wir fordern Freiheit und Entschädigung für alle Opfer von politischer Repression!“ Herbert Mies, geb. 1929, war Vorsitzender der verbotenen westdeutschen FDJ und wurde mehrfach inhaftiert. Von 1973 bis 1990 war er Vorsitzender der DKP.

vendredi 10 janvier 2014

Politische Strafjustiz à la munichoise

jW, 10.1.2014:

"Der Münchner Künstler Günter Wangerin (68) ist wegen eines Plakates, das Bundeskanzlerin Angela Merkel in Naziuniform mit Hakenkreuzbinde zeigt, erneut verurteilt worden. Wangerin hatte mit dem Plakat an einer Demonstration gegen die Sparauflagen für die EU-Krisenländer teilgenommen. Das Motiv ist von Sozialprotesten in Griechenland bekannt, die Bildunterschrift lautete daher auch: »Athen 2012«.

Das Landgericht München bestätigte am Mittwoch im Berufungsprozeß die Verurteilung zu 3000 Euro Geldstrafe wegen Verwendung von Nazisymbolen. In diesem konkreten Fall könne er sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen, erklärte die Strafkammer. Wangerins Argumentation, es sei klar ersichtlich, daß er das Plakat nicht als Nazi getragen habe, wurde dabei schlicht ignoriert. Auch eine Gleichsetzung Merkels mit historischen Nazigrößen habe er nicht beabsichtigt, sagte Wangerin gegenüber junge Welt.

Linkspartei, DKP, ATTAC und die Gewerkschaft ver.di hatten am 14. November 2012 in München gegen die Folgen der Euro-Krise für die südeuropäischen Schuldenländer protestiert. Unter den Teilnehmern war auch der spätere Angeklagte mit dem Plakat. »Das sollte heißen: Schaut her, so sehen uns die anderen«, rechtfertigte sich Wangerin vor dem Landgericht. Er zitierte dazu den griechischen Komponisten Mikis Theodorakis – der heute 88jährige hatte mit Blick auf die Verbrechen des Naziregimes in Griechenland gesagt, Merkel zwinge seinen Landsleuten »neue Gauleiter« auf.

Das Landgericht bestätigte dennoch das Urteil des Amtsgerichts München, das ihn wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu der Geldstrafe verurteilt hatte. Paragraph 86 des Strafgesetzbuches erlaube die Verwendung von Symbolen des Nazi-Regimes, wenn es der Kunst oder der Berichterstattung über das Zeitgeschehen diene. Aber diese Ausnahme gelte in diesem Falle nicht, sagte die Vorsitzende Richterin. Es überwögen die »Rechtsgüter«, die durch den Paragraphen geschützt werden sollen. Das Gesetz habe zur Verurteilung gezwungen.

Auch der Hinweis des Angeklagten, daß solche Plakate in allen anderen Ländern Europas gezeigt werden dürften, ließ das Gericht nicht gelten. »In anderen Ländern mag das erlaubt sein«, sagte die Richterin. Wangerin kündigte Revision an. In dritter Instanz wird sich dann das Oberlandesgericht (OLG) München des Falles annehmen müssen."