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mardi 5 avril 2016

Imperialistische politische Strafjustiz (2)


RotFuchs, April 2016:

Im November 2015 begann vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag der Prozeß gegen den 2011 endgültig zu Fall gebrachten Ex-Präsidenten der Elfenbeinküste (Côte d‘ Ivoire), Laurent Gbagbo. Der 70jährige wird wie sein Mitangeklagter Charles Blé Goudé (44) schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezichtigt. Am ersten Verhandlungstag erklärte sich der wegen seiner antiimperialistischen Haltung, die sich gegen die Kapitalinteressen mächtiger Konzerne in der einstmals französischen Kolonie richtete, vor Gericht gezerrte einstige Spitzenpolitiker eines bedeutenden westafrikanischen Staates in allen Punkten der Anklage für nicht schuldig.
Aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß seitens der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erhebliche Zweifel an der Objektivität der dem Prozeß in Den Haag vorausgegangenen mehrjährigen „Voruntersuchung“ geäußert worden sind. Bei dem langjährigen ivorischen Konflikt hätten zumindest beide Seiten strafwürdige Handlungen begangen, erklärte die Organisation zum Prozeßauftakt. Der IStGH habe indes nur einer Seite seine Aufmerksamkeit und Sympathie zugewandt, wodurch dessen „Kapazität“ vermindert worden sei, auch den auf das Konto der derzeit in Abidjan amtierenden Regierung Outtara zu buchenden Fällen nachzugehen. Mit dem so vorbelasteten Prozeß sei lediglich den Wünschen der heutigen Machthaber und ihrer Hintermänner entsprochen worden, Gbagbo, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe drohe, für immer aus der politischen Szene seines Landes zu verdrängen.
Das aktuelle Geschehen hat eine lange Vorgeschichte, die hier nur kurz gestreift werden kann.
Laurent Gbagbo war von Dezember 2002 bis Dezember 2005 gewählter Präsident der Elfenbeinküste. Da sich die Wahl eines Nachfolgers aus verschiedenen Gründen wiederholt verzögerte, blieb er weitere fünf Jahre kommissarisch im Amt. Bereits im September 2002 war es an der Elfenbeinküste zu einem Bürgerkrieg gekommen, der zur faktischen Spaltung des Landes in einen von proimperialistischen „Rebellen“ kontrollierten Norden und einen von Gbagbos Armee beherrschten Süden geführt hatte.
Die Côte de Ivoire galt zunächst als ein vergleichsweise stabiles und relativ wohlhabendes Land inmitten einer von Armut und Instabilität geprägten Region. Während ihr erster Präsident Félix Houphouët-Boigny eine den Interessen vor allem französischer Kolonialkonzerne Rechnung tragende Politik verfolgt hatte, orientierte sich Gbagbo vorrangig an den nationalen und sozialen Interessen der eigenen Bevölkerung. Doch das höhere Lebensniveau hatte zuvor zahlreiche Umweltflüchtlinge angezogen, die sich aufgrund der ständigen Hungersnöte in der Sahelzone im von verwandten Ethnien besiedelten Norden der Elfenbeinküste überwiegend bäuerliche Existenzen aufbauten.
Mit der Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage – vor allem aufgrund rapide sinkender Weltmarktpreise für Kakao und Kaffee – griff dort die Arbeitslosigkeit besonders um sich. Es brachen Konflikte aus, die vordergründig als Schlagabtausch zwischen Angehörigen verschiedener Völkerschaften und Religionsgemeinschaften bezeichnet wurden.
Am 19. September 2002 rebellierten im Norden stationierte Einheiten der ivorischen Armee und begannen bald darauf massive Angriffe auf Städte im Süden, darunter auch die Metropole Abidjan. Gbagbos Innenminister Emile Boga Doudou und Militärchef Moise Lida Kouassi wurden samt ihrer Leibwächter getötet. Mit Hilfe französischer Truppen konnten die Angreifer in dieser Runde aus Abidjan wieder vertrieben werden, behielten aber die Kontrolle über wichtige Regionen des Nordens und des Zentrums. Es folgten immer wieder heftige Kämpfe, wobei gezielt Gewerkschafter und linke Aktivisten ermordet wurden. Allein im Herbst 2002 kamen auf solche Weise etwa 3000 Menschen ums Leben.
Obwohl im Oktober dann ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet worden war, fand der bewaffnete Konflikt zwischen beiden Landeshälften kein Ende. Unter „Vermittlung“ der alten Kolonialmacht wurde am 26. Januar 2003 im französischen Linas-Marcoussis ein Abkommen unterzeichnet, demzufolge Präsident Gbagbo bis zu Neuwahlen amtieren sollte, während den „Rebellen“ die Schlüsselressorts Inneres und Verteidigung einer Übergangsregierung zufielen und französische Truppen als angebliche Friedensstreitmacht im Lande verblieben. Ministerpräsident wurde „Ex-Rebellenführer“ Guillaume Soro.
Obwohl man eine „Vertrauenszone“ zwischen Nord und Süd für kurze Zeit als eine Art Korridor eingerichtet hatte, setzten sich die Gewaltausbrüche fort. Nach den Präsidentschaftswahlen vom 31. Oktober und 28. November 2010 entbrannte der Bürgerkrieg erneut in aller Schärfe. Diesmal ging es den im Hintergrund wirkenden Imperialisten mit Frankreich an der Spitze um die endgültige Ausschaltung Gbagbos. Während er den ersten Wahlgang für sich entschieden hatte, wurde ihm der Sieg in der zweiten Runde entrissen und seinem proimperialistischen Herausforderer Alassane Ouattara zugesprochen. UNO-Sicherheitsrat, EU und Afrikanische Union erkannten diesen als legitimes Staatsoberhaupt des seit 2002 geteilt gewesenen Landes an, obwohl der ivorische Verfassungsrat Gbagbos Sieg zuvor festgestellt hatte. In kurzer Folge wurden in Abidjan nacheinander zwei Präsidenten vereidigt.
Schon vom ersten Tag der Stichwahl an galt eine von Gbagbo ausgerufene Ausgangssperre. Doch auch sie vermochte dem Blutvergießen kein Ende zu setzen, wobei nun beide Seiten über als reguläre Streitkräfte bezeichnete eigene militärische Formationen verfügten.
Die in Abidjan stationierten französischen Elitekräfte der „Operation Licorne“ spielten am Ende die Schlüsselrolle. Nachdem die prowestlichen Verbände Ouattaras Präsident Gbagbo und dessen Getreue in einem Bunker auf dem Palastgelände eingeschlossen hatten, nahmen ihn Angehörige der französischen Armee dort fest.
Damals gingen die Bilder der von ihren Feinden gejagten antiimperialistischen Politiker der Elfenbeinküste um die Welt. Jetzt stehen ihre Repräsentanten als Angeklagte vor dem IStGH in Den Haag, wo zum ersten Mal gegen einen Staatschef – überdies den Patrioten eines bedeutenden afrikanischen Landes – verhandelt wird.
Wer erinnert sich da nicht an das schreckliche Schicksal Patrice Lumumbas!

mercredi 10 décembre 2008

Menschenrechte oder schwarz-grüne "Weltinnenpolitik"


Anläßlich des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte klärt Reinhard Müller in der FAZ darüber auf, was Kongo, Georgien und Tibet gemeinsam haben:

"Kongo, Georgien und Tibet haben eines gemeinsam: Zumindest für kurze Zeit standen sie im Scheinwerferlicht. Und das aus einem Grund: Es ging nicht (nur) um staatliche Souveränität, sondern vor allem um die Verletzung der Rechte von Menschen."

Das "Scheinwerferlicht", das westeuropäische Humanitaristen auf Georgien und Tibet warfen, bestach dadurch, daß es die Unbestechlichkeit der Menschenrechtler dokumentierte, in deren Augen das Recht eines in Lhasa lebenden Han-Chinesen auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum durchaus genauso viel wert ist, wie das Recht eines in Zchinwali lebenden Südosseten auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum: nichts. Gerade deshalb zeigte man sich in völkerrechtlichen Fragen (die ja ohnehin ein menschenrechtliches Nullum darstellen, nicht wahr?!) flexibel: Chinas territoriale Integrität wurde insbesondere im Frühjahr 2008 - bis in den Tod Anderer hinein - problematisiert, während nur wenige Wochen später die "territoriale Integrität" Georgiens (das seit der [Wieder-]Erlangung seiner Unabhängigkeit nie Hoheitsrechte in Südossetien ausgeübt hatte!) für unantastbar erklärt wurde - ungeachtet eines Ausmaßes militärischer Gewalt, das Milosevic als Mega-Auschwitz angekreidet worden wäre.

"Die Empörung über Mord und Folter, über Sklaverei und Beschneidungen ist seit langem nicht mehr nur ein Pflichtteil in Sonntagsreden."

Wo wurde jemals in einem islamischen Staat interveniert, um Sklaverei oder Beschneidungen Einhalt zu gebieten?

"Zur Verhinderung von (weiteren) Menschenrechtsverletzungen werden - auch deutsche - Soldaten in alle Welt geschickt. Der Kosovo-Krieg wurde mit einem Völkermord an den in der damals südserbischen Provinz lebenden Albanern begründet."

Die Kleinigkeit, daß die Nato-Propagandisten zwar einen Völkermord behaupteten, dieser jedoch niemals belegt wurde, läßt die FAZ - vermutlich aus Platzgründen, wie der Redaktion bis zu einem Dementi zugute gehalten werden soll - unerwähnt. Daß Kosovo-Metohija damals (1999) eine südserbische Provinz war, ist richtig, was mit dem Wort damals suggeriert werden soll: daß das Territorium heute nicht mehr integraler Teil Serbiens sei, entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.

Die Manier, einen Angriffskrieg par excellence gegen ein politisches Gemeinwesen, dem die Aggressoren fälschlicherweise einen "Völkermord" vorwerfen, als Zeugnis einer Sensibilität für die Notwendigkeit einer Ächtung von Genozid-Verbrechen anzuführen, entspricht der Absurdität, etwa in antijüdischen Ritualmord-Vorwürfen des christlichen Mittelalters den Nukleus eines Engagements für die Rechte von Kindern zu sehen - oder in den haltlosen Vorwürfen der Hitler-Regierung gegen die KPD im Zusammenhang mit dem Reichstagsbrand einen Beleg für eine Wertschätzung des Parlamentarismus durch die Nazis ...

"Kein verbrecherischer Soldat und kein Staatschef - so der hohe Anspruch - soll sich mehr hinter der Souveränität seines Staates verschanzen können."

Die Staats- und Regierungschefs Clinton, Blair, Chirac, Schröder wurden 2000, wegen Verstoßes gegen jugoslawisches Recht, zu jeweils 20 Jahren Haft rechtskräftig verurteilt. Hier fielen staatliche Souveränität und das Zurgeltungbringen der Menschenrechte gegenüber staatlicher Willkür in eins - allerdings ohne Placet der FAZ.

(Zitate nach: FAZ.NET, 9.12.2008)

dimanche 10 août 2008

Wenn die Bohème vom Frankfurter Taxenstand die Bombe zu lieben lernt


Unter dem Titel: "Ein mörderischer Bohemien", hatte Thomas Schmid anläßlich des 80. Geburtstages von Ernesto ("Che") Guevara "den schönsten Nachruf seit seiner Trauerrede am Grab von Gudrun, Andreas und Jan" (Hermann L. Gremliza) verfaßt - nur daß er, "wie Hinz, Biermann und Kunz, heute besingt, was er einmal verflucht, und verflucht, was er einmal besungen hat. So sind Tenöre."

Hermann L. Gremliza hat nun seinerseits des Thomas Schmids Geschichtsphilosophie vom Kopf auf die Füße gestellt:

[...]

Millionen von Menschen mußten den Versuch, das Paradies auf Erden zu errichten und aller Unterdrückung ein Ende zu machen, mit dem Leben bezahlen.

Auch das ist fast schon wieder wahr: Millionen Russen, Vietnamesen, Indonesier, Chilenen, Nicaraguaner, Kongolesen haben den Versuch, ihrer Unterdrückung ein Ende zu machen, mit dem Leben bezahlt.

Die entsetzliche Idee, es sei einer mit objektiver Geschichtsweisheit ausgestatteten Avantgarde und Elite erlaubt, im Namen der Menschheit zu handeln und zu töten, hat kein eindrucksvolleres und schöneres Gesicht gefunden als das

Joschka Fischers, des Bombenwerfers auf Belgrad?

Und kein fürchterlicheres. Nie zuvor und nie danach wurde die Bohème auf elegantere und im wahrsten Sinne des Wortes eindrucksvollere Weise mörderisch.

Ob Bohème das passende Wort ist für das Milieu am Frankfurter Taxenstand?

(Zit. nach: "Gremlizas Express", in: KONKRET 8/2008, S. 66)

Die Polemik ist treffend: Der der Rolle eines Bohemiens nacheifernde Sponti vom Frankfurter Taxenstand wurde zu dem Zeitpunkt, als er zum Serbenschlächter avancierte, zum Che der Quangos.