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mardi 6 décembre 2016

In memoriam Velko Valkanov


"Wir sind stolz darauf, dass der Gründer unseres Internationalen Komitees zugleich Vorsitzender der Antifaschisten Bulgariens, im Lande Georgi Dimitroffs ist. Prof. Velko Valkanov kommentierte trefflich:

'Es ist keineswegs überraschend, dass die Richter Herrn Milosevic eine so geringe Zeit zur Vorbereitung seiner Verteidigung gewährt haben. Sie sind keine wirklichen Richter. Wenn das Tribunal kein legitimes Gericht ist, wie können diese Leute wahre Richter sein? Sie haben eine politische Aufgabe zu erfüllen. Sie sind die ausführenden Organe einer politischen Rache – einer Rache an jenen, die den Mut hatten, den Weltmachthabern zu widersprechen. Die angeblichen Richter von den Haag sind eigentlich Helfershelfer der Verbrecher der NATO. Die Art und Weise ihres Benehmens im Prozess beweist ihre anti-juristische Natur.'"

Klaus Hartmann, Rede auf dem Plein in Den Haag, 8. November 2003 

"Wenn aber ein Staat die Mittel des Faschismus gegen die anderen Völker benutzt, so wird er eines Tages gezwungen, dieselben Mittel auch gegen das eigene Volk zu benutzen. Der Faschismus nach außen führt gesetzmäßig zum Faschismus nach innen, und umgekehrt."

Velko Valkanov, Mai/Juni 2006

"Ich protestiere entschieden gegen die Absicht der Behörden in Kiew, die Kommunistische Partei der Ukraine zu verbieten. Dies wäre ein Beweis, dass in Ukraine der Faschismus zur Macht gekommen ist. Jede faschistische Macht beginnt eben damit - mit dem Verbot der Kommunistischen Partei, dem das Verbot aller demokratischen Parteien folgt. Die demokratische Öffentlichkeit der Ukraine muss das nicht zulassen."

Velko Valkanov, 2014

mercredi 12 octobre 2016

Faschismus, der das Wort "Freiheit" im Munde führt: Wenn ein Feigling einen Helden in den Schmutz zieht

Die DDN berichten am 7.10. (dem Jahrestag der DDR-Gründung) über die Auslassungen des einstigen DDR-"Bürgerrechtlers" und späteren enthusiastischen Trommlers für die imperialistischen Angriffskriege gegen Jugoslawien und den Irak - eines "Hooligans mit Abitur" (Hermann L. Gremliza), der vor rassistischer Hetze gegen die Serben ebenso wenig zurückschreckte wie vor der offenen Parteinahme für tschetschenische Islamisten und ukrainische Nazi-Terroristen:

"Der Liedermacher Wolf Biermann (79) hält Edward Snowden für einen Feigling. Das sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

„Ein Held wäre er, wenn er den Mut gehabt hätte, in der USA zu bleiben.“ Es sei tausend Mal besser, in der Demokratie im Gefängnis zu sitzen, „als sich in der Diktatur den Arsch pudern zu lassen“. Die unvollkommenste Demokratie sei tausend Mal besser als die vollkommenste Diktatur, meinte er in Anspielung auf Snowdens Exil in Russland. Dem RND sagte Biermann, dessen Autobiographie am Sonnabend (8. Oktober) erscheint: „Snowden hätte ein Kerl sein müssen und nicht eine Flasche, die sich in eine Diktatur rettet, zu Putin, da lachen ja die Hühner!“ Biermanns von Protest begleitete Ausbürgerung aus der DDR im Jahr 1976 hat dem Liedermacher den Ruf eines Dissidenten eingebracht."

Vielleicht hätte die SED im Kampf gegen politische Gegner auf die Methoden zurückgreifen sollen, die beispielsweise eine Hillary Clinton ganz offen für gerechtfertigt erklärt?

samedi 17 septembre 2016

Freyheit und Democracy (63)

jW, 17.9.2016:

Schweden hält den Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange aufrecht. Ein Berufungsgericht in Stockholm wies am Freitag einen Antrag ab, in dem seine Anwälte die Aufhebung des Haftbefehls gefordert hatten. Sie hatten argumentiert, die Vorwürfe und die lange Zeit im Exil stünden in keinem Verhältnis zueinander. Das Gericht in Stockholm vertrat dagegen die Auffassung, dass Assange selbst entschieden hatte, sich 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London zu verschanzen, um einer möglichen Auslieferung an die USA zu entgehen.

lundi 15 août 2016

Freyheit und Democracy (62)

jW, 13.8.2016:

In seiner werktäglichen E-Mail-Werbebotschaft »Handelsblatt Morning Briefing« hysterisiert der Herausgeber der Wirtschaftszeitung, Gabor Steingart, am Freitag: »Die Türkei wird von einer Säuberungswelle heimgesucht, wie sie Europa zuletzt unter Stalin erlebte.« Irrtum, Euer Ehren. Die größte Entlassungs- und Verfolgungswelle der jüngeren Zeit inszenierte die Bundesrepublik Deutschland nach dem 3. Oktober 1990 im Anschlussgebiet. Wer will, kann sich über das Ausmaß dieser mit ausgefeilter Perfidie veranstalteten Herstellung politischer Reinheit in UN-Dokumenten informieren.

Die dort mehrfach geübte Kritik an systematischer Diskriminierung Ostdeutscher war der Bundesregierung derart peinlich, dass sie darauf in den Berichten über die Einhaltung der Konventionen über soziale und kulturelle Menschenrechte, zu denen sie alle paar Jahre verpflichtet ist, nie einging. Die staatstragenden Medien berichteten über die Nichtberichte nie.

Feststeht: Die DDR wurde 25 Jahre vor der Türkei von einer Säuberungswelle heimgesucht, wie es sie in der Bundesrepublik seit dem KPD-Verbot 1956 und dem mit »Radikalenerlass« verharmlosten Berufsverboten von den 70er Jahren an nicht gegeben hatte. In den Dokumenten zum 5. Staatenbericht der Bundesregierung an den UN-Menschenrechtsausschuss im Jahr 2004 finden sich z. B. folgende Aufstellungen: Von ursprünglich über zwei Millionen im öffentlichen Dienst der DDR tätigen Personen waren es im April 1991 noch 1,2 Millionen. Bei einem Anteil von 20 Prozent an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland betrug 2004 der Anteil der Ostdeutschen am Führungspersonal der Bundesrepublik in der Justiz und beim Militär null Prozent, in der Wirtschaft 0,4 Prozent, in der Verwaltung 2,5 Prozent, in der Wissenschaft 7,3 Prozent, in den Medien 11,8 Prozent und in den Gewerkschaften 12,4 Prozent. Hinzuzufügen wäre noch: Von den etwa 200.000 im DDR-Hochschulwesen 1990 Beschäftigten waren zwei Jahre später etwa 80 Prozent »abgewickelt«.

An den so hergestellten Verhältnissen hat sich, wie eine im Mai 2016 veröffentlichte Studie der Universität Leipzig ergab, heute insofern etwas geändert, als der Anteil Ostdeutscher in ostdeutschen Führungspositionen gegenüber 2004 weiter gesunken ist und bundesweit 1,7 Prozent ausmacht.

Wer an die staatliche Einigungskriminalität und ihre Folgen erinnert, der bekommt schlechte bundesdeutsche Presse. So ging es jetzt dem türkischen Präsidenten und Muslimbruder mit faschistischen Ambitionen, Recep Tayyip Erdogan. Er höhnte am Mittwoch in Richtung Bundesrepublik: »Ihr habt das bei der Wiedervereinigung in noch größerem Ausmaß betrieben.« Seine von ihm auch so benannten »Säuberungen« sind tatsächlich im Zahlenvergleich moderat. In der Bundesrepublik wurde seinerzeit nicht gefoltert, die massenhaft stattfindenden Treibjagden ins Exil oder in den Selbstmord blieben aber ungezählt. Und dabei war man gründlich. Die Prinzipien waren identisch: Reaktionäre bis faschistische Kreaturen an die Schaltstellen. Das bundesdeutsche Staatsmotto »Kommunisten raus, Nazis rein« galt erneut. Eine der Folgen: Wer als Nazikriegsverbrecher das DDR-Ende im Knast erlebte, durfte berechtigte Hoffnung auf »Rehabilitierung« durch die mit westdeutschen Richtern und Staatsanwälten besetzte Justiz haben. Wer freikam, erhielt eine Entschädigung und – bei Kriegsverletzung – jene Zusatzrente, die es für antifaschistische Widerstandskämpfer nie, für die Soldaten und SS-Leute des Führers, aber auch für Henker in Richter­roben und ihre Witwen gab. Der Furor von 1990, mit den ostdeutschen »Bürgerrechtlern« als Galionsfiguren, hat eine lange bundesdeutsche Vorgeschichte. Und die muss für einen Handelsblatt-Herausgeber sauber sein, muss, muss, muss.

dimanche 31 juillet 2016

Freyheit und Democracy (61)

jW, 30.7.2016:

Wie heißt es so schön im Artikel fünf des bundesdeutschen Grundgesetzes? »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«
Eine Zensur findet sehr wohl statt. Das überrascht uns nicht, denn Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit klaffen in der Bundesrepublik Deutschland oft weit auseinander. Und nicht selten werden jene, die dies anprangern, vom Verfassungsschutz beobachtet und verfolgt. Einen besonders dreisten Fall von Zensur musste nun der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die Tageszeitung junge Welt erscheint, erleben.

Hintergrund ist, dass der weltweit geachtete Revolutionär Fidel Castro am 13. August 90 Jahre alt wird. Anlass für Leserinnen und Leser der Tageszeitung junge Welt, dem Mann für seine hervorragenden Leistungen für Frieden und soziale Gerechtigkeit zu danken. Dafür buchten sie über das Aktionsbüro der jungen Welt bei einem bundesweit tätigen Werbeunternehmen 76 Großflächenplakate in 20 deutschen Städten und weitere 70 Flächen in 21 Städten in der Schweiz. Auf dem Plakat ist ein Seitenprofil von Fidel Castro zu sehen, eine Aufnahme des Fotografen Roberto Chile aus Kuba. Daneben stehen die Worte »¡Viva Fidel!« sowie eine rote 90. »Signiert« ist das Großplakat mit den Logos der überregional erscheinenden Tageszeitung junge Welt, der Kuba-Solidaritätsgruppe BRD–Kuba, der Freundschaftsgesellschaft Schweiz–Kuba und des Netzwerks Kuba, eines Zusammenschlusses aller deutschen Kuba-Soligruppen. Insgesamt kostete diese Buchung über 20.000 Euro, finanziert wird sie durch Spenden.

Ein Teil dieser Plakate darf nun aber nicht aufgehängt werden: Die Deutsche Bahn als Eigentümerin einiger der Werbewände, die in Bahnhöfen stehen, lehnt es ab, die gebuchten Plakate zuzulassen – obwohl ihr bereits seit Mai deren Botschaft bekannt war. Trotz Protesten blieb die Deutsche Bahn, ein privatrechtlich organisiertes Staatsunternehmen, bei ihrer Ablehnung. Begründung: »Auch wenn es sich um eine Geburtstagsgratulation handelt, so beinhaltet diese doch auch eine politische Aussage. Zur Wahrung der politischen Neutralität kann das Motiv nicht freigegeben werden.«
Politisch neutral ist nach dieser Logik nur der, der in jeder Beziehung die offizielle Meinung der hiesigen Wirtschaftskräfte und ihres politischen Personals teilt. Denn dass etwa eine Werbung der CDU in Wahlkampfzeiten von der Deutschen Bahn abgelehnt wurde, weil dadurch das politische Neutralitätsgebot der Bahn verletzt werde, ist nicht bekannt.

Gegenwärtig sind wir auf der Suche nach Ersatzflächen. Die richtige Antwort auf diese Provokation kann nur lauten: Lasst uns noch ein paar Plakatwände zusätzlich buchen! Spenden für die Aktion werden noch gerne entgegengenommen.

dimanche 17 juillet 2016

Freyheit und Democracy (60)


Aus einem Die Welt-Interview mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, MdEP Elmar Brok, 16.7.2016:

Die Welt: Welche Folgen hat ein Militärputsch in der Türkei?

Elmar Brok: Es hat eine lange Tradition, dass das türkische Militär eingreift, wenn das Land in die politische Schieflage zu geraten droht. Das war auch im Jahr 1971 der Fall. Damals fürchteten sie den Terror im Land. Sie haben das Land allerdings stets wieder in die Demokratie entlassen.

Die Welt: Sie meinen, man könne den Putsch auch als Notwehr gegen einen autokratischen Erdogan verstehen?

Brok: Erdogan ist demokratisch gewählt. Er hat die Hälfte der Bevölkerung hinter sich. Doch es gibt Fragen rund um die Islamisierung der Gesellschaft, die herrschende Korruption sowie das autokratische Vorgehen von Erdogan, der ein präsidentielles System in der Türkei etablieren möchte.

lundi 20 juin 2016

Informationspolitik für Deutsch-Europa (40)


jW, 16.6.2016:

Überraschung für Abonnenten von M – Menschen machen Medien, dem medienpolitischen Magazin der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Aus der aktuellen Ausgabe flatterte ihnen eine Weltkarte der Pressefreiheit entgegen, die die Lage in den einzelnen Ländern darstellen soll. Aufgeteilt sind die einzelnen Staaten farblich von weiß (»gute Lage«) bis zu schwarz (»sehr ernste Lage«). Als Herausgeber angegeben wird die von M unterstützte Organisation »Reporter ohne Grenzen« (ROG), die jährlich eine »Rangliste der Pressefreiheit« veröffentlicht.

ROG wurde 1985 in Paris unter anderem von Robert Ménard gegründet, der den Verband bis 2008 leitete. Dieser frühere Trotzkist wanderte im Lauf der Jahre immer weiter nach rechts, bis er öffentlich den Front National (FN) unterstützte und sich 2014 mit den Stimmen der Neofaschisten zum Bürgermeister der Stadt Béziers wählen ließ. Seine ehemaligen Mitstreiter von ROG hatten sich da schon von ihm distanziert. Einen echten Kurswechsel hat die Organisation seither jedoch nicht unternommen. Man lässt sich ausweislich des eigenen Rechenschaftsberichts auch heute noch gern von staatlichen Stellen finanzieren. Mittel fließen etwa von der aus dem US-Bundeshaushalt bezahlten Stiftung National Endowment for Democracy (NED) oder französischen Regierungsstellen. Unterstützt wird ROG nach eigenen Angaben unter anderem direkt vom Außen- und vom Verteidigungsministerium in Paris.

Solche Partnerschaften spiegeln sich in den Kriterien wider, nach denen ROG agiert. So gibt es bislang keine Stellungnahme der Organisation zur drohenden Schließung des ukrainischen Fernsehsenders Gamma TV, dem von den Kiewer Behörden zur Last gelegt wird, am 9. Mai 2016 eine Ansprache des Chefs der Kommunistischen Partei, Petro Simonenko, übertragen zu haben. Dagegen erscheinen auf der Startseite der internationalen ROG-Homepage unter anderem die Staatschefs Wladimir Putin (Russland) und Nicolás Maduro (Venezuela) mit erhobenen Sektgläsern, die in der Montage auf ein »Jahr der Zensur« anstoßen.

In ihrer Rangliste und auf der sich auf diese stützenden Weltkarte billigt ROG eine »gute Lage« lediglich den Ländern Skandinaviens, Deutschland, Irland, Estland und Neuseeland zu, die deshalb weiß erscheinen. In der nächsten, »gelben« Kategorie (»zufriedenstellende Lage«) finden sich unter anderem die USA, Frankreich, Spanien und Polen. Ganz schlimm (»sehr ernste Lage«) ist es nach diesen Kriterien unter anderem in Libyen, Syrien, Jemen, Iran, China, Vietnam, Laos und Kuba. Diese Länder wurden auf der Karte schwarz eingefärbt. Besser ist die Lage dagegen demnach in der Türkei, Kolumbien, Mexiko und Honduras.

Zu anderen Ergebnissen kommt etwa die Lateinamerikanische Journalistenföderation (FPL). Sie zählte zwischen Jahresbeginn und Ende April 2016 schon fünf Morde an Medienschaffenden in Mexiko, im ganzen Vorjahr waren es 14 Reporter. In Honduras wurden im vergangenen Jahr zehn Journalisten ermordet, in Brasilien waren es acht. In Kuba müssen Journalisten dagegen maximal damit rechnen, dass sie – so Amnesty International – »willkürlich festgenommen und für kurze Zeit in Haft gehalten« werden. Für Mexiko konstatiert Amnesty dagegen »schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen«. »Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor bedroht, drangsaliert oder getötet.«

Trotzdem liegt Kuba auf der ROG-Liste auf Platz 171 von 180 Staaten und damit hinter Saudi-Arabien – wo Blogger ausgepeitscht werden – oder dem Kriegsgebiet Jemen. Mexiko rangiert auf Platz 149.

jeudi 21 avril 2016

Freyheit und Democracy (57)

 UZ, 22.4.2016:

An diesem Freitag sitzt der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan wieder zu Gericht. Er ist Nebenkläger im Strafprozess gegen den Chefredakteur der Cumhuriyet und den Leiter des Hauptstadtbüros der regierungskritischen Tageszeitung, Erdem Gül. Den beiden droht lebenslängliche Haftstrafe, nicht weil sie den Staatschef etwa beleidigt haben – dafür müssen sich rund 2 000 andere Bürger des EU-Beitrittskandidaten vor Gerichten verantworten und mit dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann demnächst auch einer vor dem deutschen Kadi. Can Dündar und Erdem Gül sind angeklagt wegen Spionage, Landesverrat und Umsturzversuch. Terrorunterstützung kommt noch obendrauf. Grund: Die beiden haben vor rund einem Jahr in ihrem Blatt Waffenhilfe des türkischen Geheimdienstes MIT an islamistische Terrormilizen in Syrien aufgedeckt.
Erdogan hat für den „Verrat“ Rache geschworen und die Journalisten persönlich angezeigt. Sie saßen zwischenzeitlich drei Monate in Untersuchungshaft, erst auf Weisung des Verfassungsgerichts kamen sie frei. Kurz vor Prozessauftakt im März übernahmen Erdogan-freundliche Richter den Vorsitz im „Spionageprozess“ – in einer ihrer ersten Amtshandlungen ließen sie den Staatschef und seinen Geheimdienst als Nebenkläger zu und sie schlossen die Öffentlichkeit vom weiteren Verfahren aus.
Im Gegensatz zu den ZDF-Oberen, die ein „Schmähgedicht“ auf Erdogan in vorauseilendem Gehorsam aus der Mediathek des Senders entfernt haben und Moderator Böhmermann, der nach reichlich verursachtem Wirbel erst mal auf Tauchstation gegangen ist, lässt sich die Redaktion der Cumhuriyet vom Strafverfolgungswahn des türkischen Staatschefs nicht beeindrucken. In der vergangenen Woche deckte das Blatt einen weiteren Geheimdienstskandal in ihrem Land aus. Erdogans Sicherheitsbehörden haben demnach die Anschlagpläne der Terrormiliz IS auf eine Friedenskundgebung linker und kurdischer Gruppen am 10. Oktober im Zentrum von Ankara gekannt. Mehr als 100 Menschen wurden damals getötet. Es war einer der schlimmsten Terrorakte in der jüngeren Geschichte der Türkei.
Am Tag des Anschlags soll den Behörden sogar der Name eines der beiden Selbstmordattentäter bekannt gewesen sein, berichtete Cumhuriyet unter Berufung auf einen internen Untersuchungsbericht. Wichtige Hinweise wurden demnach nicht weitergegeben worden. Über verantwortliche Polizisten und Geheimdienstbeamte hat der Gouverneur von Ankara eine Art Schutzschirm gespannt. Er hat die Einleitung von Ermittlungen in dem Fall verhindert.
In der Grenzstadt Gaziantep wurde derweil in der vergangenen Woche der aus Syrien stammende Journalist Mohammed Sahir Al-Scherkat getötet. Das Mordkommando verwendete Presseberichten zufolge eine Pistole mit Schalldämpfer, um den 36-Jährigen wegen seiner IS-kritischen Berichterstattung hinzurichten. Erst vor dreieinhalb Monaten war der oppositionelle Filmemacher Nadschi Al-Dscherf ebenfalls in Gaziantep erschossen worden. Zuletzt hatte er einen Film produziert, der Gräueltaten des IS in der nordsyrischen Stadt Aleppo zeigt. Im vergangenen Oktober waren zwei syrische Journalisten in der südtürkischen Stadt Sanliurfa getötet.
Welche eigenen Erkenntnisse die Bundesregierung über diese und weitere ungeklärte Mordüberfälle auf Journalisten in der Türkei hat, will sie partout nicht sagen. Die Beantwortung einer Anfrage der Linke-Abgeordneten Sevim Dagdelen verzögert das Kabinett von Kanzlerin Angela Merkel seit Wochen. Um den Partner in Ankara, der für die EU den Türsteher bei der Flüchtlingsabwehr spielen soll, nicht zu verstimmen, scheint jedes Wort noch einmal extra auf die Goldwaage gelegt werden zu müssen.
Wohl wegen Majestätsbeleidigung ist von den türkischen Behörden der Zugang zur Webseite der Nachrichtenagentur und Rundfunkanstalt Sputnik gesperrt geworden. Beim Besuch der englischsprachigen Webseite sputniknews.com sowie ihrer Versionen in anderen Sprachen, bekommen türkische Nutzer keine Informationen, sondern den Ankara-Ukas, dass „wegen technischer Überprüfungen und rechtlicher Einschätzung, gemäß dem Gesetz 5651, nach Beschluss 490.05.01.2016.–56092 vom 14.4.2016 der Verwaltung für Telekommunikation und Netzwerke administrative Maßnahmen bezüglich dieser Webseite (sputniknews.com) getroffen werden“.
Sputnik-Chefin Margarita Simonjan fand für den Angriff auf die Presse in der Türkei klare Worte: „Der Beschluss der türkischen Behörden, den Zugang zu unserem Sputnik einzuschränken, ist ein weiterer Akt einer harten Zensur im Lande, in dem es keine Meinungsfreiheit mehr gibt. Es gibt sie einfach nicht. Besonders absurd ist dieser Beschluss angesichts der Tatsache, dass Sputnik vor einigen Tagen eine Auszeichnung des Journalistenverbandes in der Türkei erhielt.“
Die Sputnik-Seiten wurden wenige Stunden nach der TV-Fragerunde „Der heiße Draht“ gesperrt. In der mehrstündigen Sendung hatte sich der russische Präsident Wladimir Putin unter anderem kritisch zu den russisch-türkischen Beziehungen geäußert – ohne seinen Amtskollegen in Ankara namentlich zu nennen. Die Türkei sei ein Freund Russlands, so Putin, allerdings gebe es Probleme mit einzelnen Politikern, deren Verhalten Russland inadäquat sei. So sei es ein Problem, dass die türkische Führung nicht gegen den IS kämpfe, sondern mit ihm kooperiere.

vendredi 8 avril 2016

Ein Antidot gegen prodeutschen Geschichtsrevisionismus (33)

"Der Herr ist 65 Jahre alt, hochrangiger deutscher Jurist und Schüler jener Professorengeneration, die unter Hitler als Juristen wirkte und dies unter Adenauer fortsetzte. Er war Justizstaatssekretär, Bundesrichter und von 2001 bis 2008 erster deutscher Richter des Haager Tribunals zur Verurteilung jugoslawischer Politiker und Militärs. In der „Süddeutschen Zeitung“ schließt dieser Wolfgang Schomburg sich den empörten Stimmen an, die den Freispruch von Vojislav Seselj, serbischer Politiker und vieler Kriegsverbrechen angeklagt, scharf verurteilen. Dieser habe Vertreibung und Mord befehligt. Und Schomburg lässt durchblicken, dass zu seiner Zeit in Den Haag ein Freispruch des Nationalistenführers unmöglich gewesen wäre.
Warum eigentlich? Vertreibung und Mord zu befehligen hat in der westdeutschen Justizgeschichte stets Freisprüche und Strafbefreiung ausgelöst, wenn die Täter Wehrmachts- und später Bundeswehrsoldaten waren. Über eintausend Bundeswehrangehörige, die vor 1945 der Wehrmacht oder SS angehörten, wurden in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften als mutmaßliche Mörder und Totschläger geführt. Nicht einer wurde verurteilt.
In ihrer bekannten Erklärung „Gegen die neue Art der Auschwitzlüge“ haben 1999 Holocaust-Überlebende um Peter Gingold und Julius Goldstein die Kriegsbegründung der deutschen Regierung kritisiert und ausgeführt: „Soll vergessen sein, dass nicht nur kaiserliches Heer, Reichswehr und Wehrmacht erprobte Serbenschlächter in ihren Reihen hatten, sondern auch die Bundeswehr? Wir verweisen auf Wehrmachtsoberst Karl-Wilhelm Thilo, der in der Bundeswehr höchster General und Kommandeur der 1. Gebirgsdivision – jener Division, die nun wieder auf dem Balkan die deutsche Fahne vertritt – sowie stellvertretender Heeresinspekteur wurde. Er unterzeichnete Massenmordbefehle gegen Jugoslawen, und er schrieb an Büchern, die in der Bundeswehr kursierten, um den Völkermord zu preisen.“
Nicht nur Thilo entging seiner Bestrafung und machte in der Bundeswehr Karriere. Über einhundert Täter wurden von antifaschistischen Gruppen und der VVN-BdA noch 2002 angezeigt, erfolglos. So Reinhold Klebe. In der Begründung der Strafanzeige hieß es: „In Kommeno in Nordgriechenland fuhren sie am 16.8.1943 zum Morden ‚feldmarschmäßig‘ mit Maultieren und dem Küchenwagen vor und erschossen 317 Frauen, Männer und Kinder. Die stolzen Soldaten der 12. Kompanie des Gebirgsjäger-Regiments 98 unter dem späteren Bundeswehroffizier und damaligen Major Reinhold Klebe, die sich auch nach dem Krieg weiter ungestört im Kameradschaftskreis der Gebirgstruppe treffen, ermordeten nicht nur die unschuldigen Zivilisten, einzelne Soldaten machten sich noch über die Frauenleichen her und schändeten sie, wie einer der Täter später berichtete. Nach ‚getaner Arbeit‘ wurde dann das Dorf zum privaten Raubzug freigegeben: ‚Die Soldaten waren aber so erschöpft, dass sie von den herumliegenden Sachen kaum etwas mitgenommen haben. Lediglich die Offiziere haben erbeutete Teppiche und andere Wertgegenstände auf LKWs verladen und weggebracht‘, berichtete Franz T. bei seiner polizeilichen Vernehmung 1970.“
Damals begann Wolfgang Schomburg seine Juristenkarriere. Und 2002, als die deutsche Justiz, zu der Schomburg zählte, die damals noch lebenden Wehrmachtstäter laufen ließ, da war er schon in Den Haag. In der „Süddeutschen“ Zeitung schrieb er jetzt in seiner Anklage gegen seine heutigen internationalen Richterkollegen und ihren Seselj-Freispruch: „Eine schwere Niederlage – insbesondere soweit es um die friedensstiftende Wahrheitsfindung geht. Was über Jahre in Stein gemeißelt worden war und vielen Opfern Halt und vorsichtige Zuversicht gab, stellt dieses Urteil infrage.“
Es fragt sich, wo der so behandelte Stein gestanden hat. In der Bundesrepublik Deutschland gewiss nicht. Er stand nicht in Bonn, wo der Bundeswehroberst Georg Klein, der am 4. September 2009 den Mord an rund 150 afghanischen Zivilisten befehligte, nicht wegen Kriegsverbrechen vor Gericht kam, sondern auch noch zum Brigadegeneral befördert wurde. Er stand nicht in Ludwigsburg und Weilheim, wo die Justizbehörden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten und der Gruppe Angreifbare Traditionspflege mitteilten, dass man in der Angelegenheit noch lebender Kriegsverbrecher aus den Reihen der Gebirgstruppe nichts mehr tun könne. Und der Stein der Gerechtigkeit stand wohl auch nicht in Rothenburg/Hessen. Dort traf am 6. November 1994 der 18-jährige Piotr Kania am Bahnhof auf fünf Bundeswehrrekruten. Einer der Rekruten war als Neonazi erkennbar, er wurde von Kania angesprochen und erstach den jungen Antifaschisten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil der bewaffnete Soldat gegen den Unbewaffneten „in Notwehr“ gehandelt habe."

Ulrich Sander

Informationspolitik für Deutsch-Europa (38)

jW, 7.4.2016:

Angeblich soll es um »Querfront« gehen. Zum Auftakt wünscht sich ein früherer Grüner und jetziger AfDler einen Außenminister Alexander Gauland mit einer Staatssekretärin Sahra Wagenknecht. Der Rest: Auch kein Journalismus. Hauptsache, es fallen Namen, an denen etwas hängenbleibt – wie in Verfassungsschutzberichten. Der Geheimdienst, der sich mindestens eine Neonazipartei hält, müsste die »Report«-Melange aus grotesk Belanglosem und aus Tatsachen erfinden, wenn er sie nicht geliefert hat. Hauptthese des Beitrags: Linke und Rechte eint Antiimperialismus, der sich aber nur gegen die USA, nicht gegen Russland und China richtet. Die beiden zertrümmern bekanntlich seit 25 Jahren einen Staat nach dem andern, fördern Faschisten und Dschihadisten und schnüffeln jeden Erdbewohner aus. Wer das bestreitet, ist »Antiamerikanist«. Über den dürfen Geheimdienst und »Report« alles erzählen. Richtet sich ausschließlich gegen Linke, lenkt schön von neonazistischen V-Leute-Vereinen ab.

dimanche 3 avril 2016

"Schiffbruch auf der ganzen Linie" (NZZ) für die Justizsoldaten der NATO


NZZ, 31.3.2016:

Empört in Kroatien und Bosnien, überrascht in Serbien: So hat die Öffentlichkeit auf den Freispruch des serbischen Ultranationalisten Vojislav Seselj reagiert. Die Anklage hatte 28 Jahre Gefängnis für begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verlangt.
Die kroatische Regierung verhängte eine lebenslange Einreisesperre: Seselj sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung. Regierungschef Tihomir Oreskovic bezeichnete das Urteil als Schande. Dass Seselj laufen gelassen werde, sei schlicht «unglaublich», sagte der Vorsitzende des bosnischen Ministerrats, Denis Zvizdevic. Auch Opferverbände äusserten sich entsetzt. In Serbien war die offizielle Reaktion verhalten. Präsident Tomislav Nikolic sagte lakonisch, er sei «indifferent». Nikolic war jahrelang Weggefährte Seseljs, bevor er sich 2008 von ihm trennte.

Ministerpräsident Aleksandar Vucic, der abtrünnige Zögling von Seselj, schwieg am Tag des Urteils. Menschenrechtsaktivisten in Serbien kritisierten die Urteilsbegründung, die bis in die Wortwahl Seseljs Sicht der Dinge übernehme. Der Freispruch, so die Juristin Natasa Kandic, werde die Revision nicht überleben. Aus Moskau gratulierte Vizeministerpräsident Dmitry Rogozin «seinem Freund» zum Urteil.

Seselj selber feierte mit Anhängern in der Parteizentrale. Er war 2014 zur Krebsbehandlung vorläufig aus der Haft entlassen worden. Er lobte die Professionalität der Richter des Tribunals, das er üblicherweise als Instrument westlicher Hegemonie bezeichnet. Er werde für seine 12-jährige Haft in Scheveningen eine Genugtuung von ebenso vielen Millionen Euro verlangen und das Geld seiner Partei geben. Diese führt seit dem Abgang von Vucic und Nikolic ein Schattendasein.

Mit dem Richterspruch geht ein pannenreicher 13-jähriger Prozess zu Ende. Die Anklage hatte dem 62-Jährigen vorgeworfen, an einer «gemeinsamen kriminellen Unternehmung» beteiligt gewesen und für Kriegsverbrechen in Bosnien, Kroatien und der Vojvodina verantwortlich zu sein. Freiwilligenverbände hätten unter seiner Anleitung gemordet und gefoltert. Zudem habe Seselj mit seinen Hetzreden zur Ermordung und Vertreibung von Bosniaken (Muslimen) und Kroaten aufgerufen.

Das Gericht kam zu andern Schlüssen. Es zerzauste die Anklageschrift komplett und kritisierte sie als unpräzise, und «maximalistisch». Die Ankläger hätten den historischen Kontext des auseinanderbrechenden Staates Jugoslawien ausgeblendet. Seseljs Projekt, alle Serben in einem Staat zu sammeln, sei nicht per se kriminell. Aus der Propagierung dieser Idee lasse sich keine direkte Verantwortung für Kriegsverbrechen ableiten. Zumal, weil Seseljs Freiwilligenverbände in andere Formationen eingegliedert worden seien, in denen der Angeklagte keine Kommandogewalt gehabt habe.

Am überraschendsten ist der Freispruch in Bezug auf die Aufrufe zur Gewaltanwendung. Seselj hatte 1991 in einer Rede während der Belagerung des kroatischen Vukovar gesagt, kein «Ustascha», ein Schimpfwort für Kroaten, werde diese Stadt lebend verlassen. Aus solchen Äusserungen, so das Gericht, könne eine direkte Mitschuld an begangenen Verbrechen nicht abgeleitet werden. Während bekannt war, dass die Anklage in vielen Punkten auf schwachen Füssen stand, waren viele Beobachter davon ausgegangen, dass Seseljs masslose Hetzreden strafbar seien.

Seselj hatte sich vor 13 Jahren freiwillig gestellt. Das grotesk lange Verfahren war von Verzögerungen und Pannen geprägt, die nur zum Teil auf Seseljs unbotmässiges Verhalten zurückzuführen sind. [...]

vendredi 8 janvier 2016

Ein Antidot gegen prodeutschen Geschichtsrevisionismus (32)

Aus einem jW-Interview mit Dejan Markovic, Präsident des Forums der Roma Serbiens (FRS), vom 8.1.2016:

jW: In Serbien lebt eine große Anzahl von Roma, die während des Kriegs 1999 unter den Augen der NATO aus dem Kosovo von der UCK vertrieben wurden. Wie ist deren Situation?

Dejan Markovic: Ungefähr 50.000 Menschen haben den Status als »intern vertriebene Personen«. Sie haben keine Perspektive, jemals wieder zurückzukehren. Laut unseren Daten wurden rund 14.000 Häuser von Roma von kosovoalbanischen Einheiten zerstört. Dazu kommen 5.000 Häuser, die von Albanern besetzt wurden.

Viele leben nicht in offiziellen Flüchtlingslagern, sondern in »Romasiedlungen«. Ein großes Problem ist zudem, dass Kosovo-Flüchtlinge keine Dokumente haben – nicht einmal eine Geburtsurkunde. Doch wer keine Papiere hat, bekommt auch keine öffentlichen Leistungen.

jW: Die Bundesregierung behauptet immer wieder, im »sicheren Herkunftsstaat« Kosovo habe sich die Lage für Roma verbessert; die deutsche Hilfe würde ankommen.

Dejan Markovic: Die Wirklichkeit sieht anders aus. Man kann dort hinfahren und es sich ansehen, es gibt weder Wohnungen noch eine adäquate Versorgung. Ich habe das Flüchtlingslager Konik in der Nähe der montenegrinischen Hauptstadt Podgorica besucht. Die EU hatte erklärt, Hilfsgelder zur Verfügung zu stellen. Nichts ist passiert, dort ist die Situation schlimmer als vor ein paar Jahren.

Auch wenn die Bundesregierung behauptet, sie würde helfen, ist das meist nur Gerede. Serbien und die anderen Länder des ehemaligen Jugoslawiens sind ein Paradies für die sogenannte Menschenrechtsindustrie. [...]

Informationspolitik für Deutsch-Europa (36)

jW, 6.1.2016:

Die Neujahrsnacht in Köln wird im öffentlichen Gedächtnis bleiben. Allerdings kaum als das, was sie war, nämlich ein Beispiel für das Scheitern eines Polizeieinsatzes. Eine oder mehrere Gruppen junger Männer sollen vor dem Hauptbahnhof inmitten einer feiernden Menschenmenge ihre Opfer unbehelligt bedrängt, sexuell belästigt und beraubt haben. In mindestens einem Fall soll es zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Bislang wurden rund 100 Anzeigen erstattet.

Die Polizei, da wird aus dem Verbrechen ein Skandal, will davon – trotz lückenloser Kameraüberwachung des Bahnhofs – nichts mitbekommen haben. Dementsprechend harmlos las sich ihre Berichterstattung am Neujahrstag. Von »ausgelassener Stimmung« unter »1.000 Feiernden« und einer »weitgehend friedlichen« Party war die Rede. Erst Tage später drehte sich die Darstellung. Am 2. Januar gaben die Kölner Ordnungshüter bekannt, dass Zeugen von »zwei bis drei«, aber auch von »bis zu 20 Tätern« berichtet hätten. Am 4. Januar waren für die Medien aus den 1.000 Feiernden dann 1.000 Straftäter geworden. »Silvester-Sex-Mob! Kannten die Täter sich alle?« unkte Bild am 5. Januar mit Blick auf die »aus dem nordafrikanischen Raum und dem Nahen Osten« stammenden Verdächtigen. Das allerdings können die Behörden nicht bestätigen: »Wir wissen nicht, wer die Täter sind«, so der Kölner Polizeichef am Dienstag.

Die Politik erst macht am Dienstag aus dem Polizeiskandal ein Politikum. »Es ist untragbar, dass Frauen in deutschen Großstädten nachts von jungen Migranten sexuell traktiert und beraubt werden«, dröhnt Andreas Scheuer. Ob das tragbarer wäre, wenn es sich nicht um Migranten als Täter handelte, bleibt der Phantasie des CSU-Generals überlassen. Rassekundlerin Julia Klöckner (CDU) treiben Ahnungen von »bestimmten Kulturkreisen« um, die »unsere Werte« akzeptieren müssten, auch wenn sie es »aus ihrem Heimatland anders gewohnt sind«. Die Vergewaltigung in der Ehe, in der Bundesrepublik bis 1997 kein Straftatbestand, wird sie damit kaum meinen. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) weiß: »Wer Frauen erniedrigt, kann kein Teil unserer Gesellschaft sein.« Er wird sicher keinen Stab über »die Bayern« brechen wollen, weil es auf deren Oktoberfesten regelmäßig zu ähnlich kriminellen Auswüchsen kommt.

Das wäre auch hetzerisch und unangebracht. Doch die Konjunkturritter der Angst feiern ihre Feste, wie sie fallen. Im Dezember 2015 machte sich die rechte Webseite PI-news Gedanken über angebliche Massenvergewaltigungen durch Ausländer und befand: »Darf man so einfach von Lüge sprechen, nur weil etwas noch nicht im Ernst geschehen ist? Es ist keine Lüge, es ist Notwehr.«

Wer Honig aus der Angst der Menschen saugt, hat eben Interesse daran, ein solches Klima zu schaffen. Und nicht an der Aufklärung eines Verbrechens. Da wird aus Skandal und Politikum echte Herrschaftspolitik.

samedi 7 novembre 2015

Freyheit und Democracy (53)


jW-Interview mit Alexander Dorin vom 30.10.2015:

jW: Kurz vor dem 20. Jahrestag des »Massakers von Srebrenica« sind Sie in Ihrem Haus in Basel von einem Rollkommando der Polizei überfallen und verhaftet worden. Wegen Ihrer Recherchen zu dem Verbrechen, bei dem im Juli 1995 bosnisch-serbisches Militär bis zu 8.000 bosnisch-muslimische Männer umgebracht haben soll, waren Sie in der Vergangenheit mehrfach bedroht worden. In Ihren Büchern »Srebrenica. Die Geschichte eines salonfähigen Rassismus« (2009) und »Srebrenica, wie es wirklich war« (2010) haben Sie auf elementare Widersprüche in den offiziellen Darstellungen hingewiesen. Im Interview mit junge Welt sagten sie einmal, »Die NATO hat in Jugoslawien Blut an den Händen«, der Militärpakt und seine Sprachrohre »verbreiten bewusst Falschinformationen über den angeblichen Massenmord«. Denn Sie gehen davon aus, dass es sich bei den gefundenen Leichen in der Region um Gefechtstote handelt und nicht um Massakeropfer. Welchen Zusammenhang sehen Sie zwischen Ihrer Verhaftung und Ihrer publizistischen Tätigkeit?

Alexander Dorin: Während der Erstürmung meines Hauses wurde mein Arbeitscomputer beschlagnahmt, der ausschließlich meiner publizistischen Tätigkeit diente. Zudem auch zwei externe Festplatten mit Abertausenden von Dokumenten über die Kriege im ehemaligen Jugoslawien, die bisher größtenteils nicht veröffentlicht wurden und die mir der ehemalige französische Geheimdienstler Jugoslav »Dominique« Petrusic übergeben hatte. Ferner zeigte man mir Fotos von Petrusic und Aufzeichnungen über Telefongespräche zwischen mir und ihm und quetschte mich darüber aus. Ebenfalls beschlagnahmt wurde eine große Mappe, in der ein Bombenanschlag in der Region Tuzla im Jahr 1995 dargestellt war – bekannt als »Tuzlanska-Kapija-Inzident«, den man damals den Serben zuschrieb. Petrusic konnte mit Hilfe internationaler Ballistiker und Experten nachweisen, dass es sich in Wirklichkeit um eine an Ort und Stelle installierte Bombe gehandelt hat, nicht um einen Angriff der serbischen Artillerie. Welchen Zusammenhang könnte man demnach sehen, wenn man das alles in Betracht zieht? Viele Möglichkeiten gibt es nicht.

jW: Die Schweizer Behörden haben bei Nachfragen in Ihrem Fall absolut gemauert. Irgendwann wurde lanciert, es handle sich um ein »Drogendelikt«. Was wurde Ihnen konkret vorgeworfen?

Alexander Dorin: Mir wurde vorgeworfen, ich sei der Chef einer Bande und hätte mit Cannabis gehandelt. Ich hätte meinen Lebensunterhalt dadurch bestritten, obwohl ich nachweislich von Mietzinseinnahmen meines Hauses und einer Teilrente lebe. Zudem behauptete der Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger, meine Liegenschaft sei aus dem Erlös des Cannabishandels finanziert worden, obwohl meine Mutter dieses Haus 1995 gekauft hatte und mir nach ihrem Tod 2005 vererbte. Seither finanziert sich die Liegenschaft durch die Mietzinseinnahmen. Doch auch das bestritt der Staatsanwalt wider besseren Wissens und behauptete, es gäbe keine Mietverträge. Zudem stellte er eine Reihe von weiteren frei erfundenen Behauptungen auf, die sich an Absurdität gegenseitig übertrafen.

jW: Um welche Drogenmengen soll es sich gehandelt haben?

Alexander Dorin: In der ersten Verfügung von Mitte Juni 2015 war noch von zirka acht Kilogramm die Rede, doch dann wurden mir in monatlichen Schritten immer absurdere Mengen vorgeworfen, bis man schließlich zur Zahl von sage und schreibe 230 Kilogramm gelangte! Die Staatsanwaltschaft versuchte wirklich alles, um mir die groteskeren Sachen anzuhängen.

jW: Warum sind Sie Anfang Oktober schließlich aus der U-Haft entlassen worden?

Alexander Dorin: Es gibt verschiedene Faktoren, die infrage kommen. Auf der einen Seite liefen die Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft gar nicht gut, was auch nicht verwundert. So gab zum Beispiel ein sogenannter Belastungszeuge während einer Konfrontation zu, dass die ganzen Vorwürfe von einem Tessiner Staatsanwalt vorgegeben worden waren. Der gleiche Zeuge bestätigte in einem Brief an meinen Anwalt, dass er mich falsch belasten müsse, weil er sonst fürchtet, dass er noch lange in Haft sitzen müsse. Das gleiche erzählte er einigen seiner Mithäftlinge. Einer davon bestätigte das ebenfalls schriftlich. Auf der anderen Seite war die Staatsanwaltschaft natürlich gar nicht davon begeistert, dass es Protestkarten aus der ganzen Welt hagelte. Diese Aktion wurde vom Ahriman-Verlag in Vesti, einer Zeitung der serbischen Diaspora, lanciert und zeigte große Wirkung. Ferner warf ein Schweizer Rechtsanwalt, es handelt sich um Edmund Schönenberger, dem Basler Staatsanwalt Thomas Homberger in meinem Fall faschistische Methoden vor, während ein anderer Anwalt, Dr. Stefan Suter, das willkürliche Vorgehen gegen mich kritisierte usw. Ich denke, dass der Staatsanwaltschaft zum Schluss der ganze unerwartete Wirbel doch zu viel wurde.

jW: Was werden Sie in der Sache jetzt unternehmen?

Alexander Dorin: Als nächstes erörtere ich zusammen mit mehreren Anwälten das rechtliche Vorgehen gegen die Basler Staatsanwaltschaft auf nationalem und internationalem Niveau, da meine Menschenrechte während der Haft in verschiedenen Punkten massiv verletzt wurden.

jW: Was meinen Sie damit konkret, wie sahen die Haftbedingungen in der Schweiz aus?

Alexander Dorin: Ich war während der ersten zwei von insgesamt fast vier Monaten in der geschlossenen Abteilung, was bedeutet, dass man fast 23 Stunden täglich in der Zelle eingesperrt ist. Das ist sehr unüblich, denn sogar Insassen von »schwerem Kaliber« wurden relativ bald in die offene Abteilung verlegt. Während dieser Zeit wurden auch meine Briefe an meinen Freundeskreis nicht durchgelassen, obwohl das zum Grundrecht eines Gefangenen gehört. Ich lief während Wochen in den gleichen Kleidern herum, bis mir schließlich ein Häftling einige seiner Kleider anbot. Zudem wurden Besuchsanfragen fast durchgehend abgelehnt. Lediglich ein einziger Bekannter wurde nach längerer Zeit durchgelassen. Es wurde mir auch lange keine Möglichkeit gegeben, meine finanziellen Angelegenheiten draußen zu regeln, da mich ein gewisser Kommissar Roppel anlog, das sei nicht möglich. Erst nach zwei Monaten erfuhr ich, dass es dafür eigens ein Sozialbüro gibt. Ich wurde durch Schlafentzug terrorisiert, indem man psychisch kranke Häftlinge zu mir in die Zelle sperrte. Anschließend musste ich todmüde zu teils stundenlangen Verhören erscheinen, bei denen man einen enormen Druck auf mich ausübte. Während dieser Verhöre erhielt ich nicht einmal ein Glas Wasser. Der vorläufige Höhepunkt wurde erreicht, als ein Rechtsanwalt, der mich im Gefängnis besuchen wollte, nicht durchgelassen wurde. Etwa zeitgleich ordnete Staatsanwalt Thomas Homberger an, dass mein Haus beschlagnahmt wird. Die Kommissare fuhren mich während der Verhöre immer wieder an und schrien Sachen wie »Erzählen Sie keinen Scheißdreck« und »Sie werden mich noch kennenlernen« usw. Sie wollten meinen totalen Zusammenbruch provozieren, damit ich die von ihnen aufgestellten Anschuldigungen, die fast wöchentlich absurder wurden, gefälligst zugebe. Medizinischer Beistand wurde mir ebenfalls verwehrt. Im Laufe der Zeit leidet man aufgrund der Haftbedingungen an Depressionen. Als ich darauf aufmerksam machte, reagierte zunächst niemand. Später dann wollte man mich mit Medikamenten vollpumpen, was ich jedoch ablehnte. Diese Liste ließe sich noch um einiges erweitern, doch das würde den Rahmen dieses Interviews sprengen.

jW: Hand aufs Herz: Ihre Bücher sind in kleinen Verlagen erschienen, von den großen Medien werden Ihre Recherchen ignoriert, bestenfalls noch als »Verschwörungsliteratur« diffamiert. Warum sollte da der Schweizer Apparat in Gang gesetzt werden, um Sie mundtot zu machen?

Alexander Dorin: Meine Bücher sind bei zwei deutschen Verlagen erschienen und wurden in fünf Sprachen veröffentlicht. Während der Leipziger Buchmesse 2011 war meine Lesung überdurchschnittlich gut besucht, während ich auf dem Balkan durch diverse Medienauftritte einem Millionenpublikum bekannt bin. Auf der erwähnten Buchmesse versuchte übrigens die sogenannte Gesellschaft für bedrohte Völker meine Lesung mit allen Mitteln zu sabotieren. Bereits im Jahr 2000 überstand ich einen medialen Angriff des Fernsehsenders Telebasel, der mich mit der Antisemitismuskeule zu erschlagen versuchte. Der Grund: Ich kritisierte damals einen Reporter der Basler Zeitung namens Stefan Israel für seine, gelinde ausgedrückt, einseitige Berichterstattung über die Kriege im ehemaligen Jugoslawien. Als nächstes attackierte mich die Schweizer Weltwoche und veröffentlichte einen unsachlichen Hetzartikel. Es ist noch nicht allzu lange her, da versuchte mich der Schweizer Tagesanzeiger in einem ebenfalls üblen Hetzartikel zu diffamieren. Einige Monate vor meiner Verhaftung schickte mir der Sekretär des bosnischen Konsulats in Frankfurt am Main, ein Herr Kenan Kovacevic, eine ganze Reihe von übelsten Beschimpfungen, die vom Onlinemagazin Parse & Parse veröffentlicht worden waren. Vor einigen Jahren hatte Zoran Jovanovic, Koautor eines meiner Srebrenica-Bücher, einen Auftritt vor dem sogenannten Jugoslawien-Tribunal in Den Haag als Entlastungszeuge von Radovan Karadzic. Dabei regte sich einer der Ankläger darüber auf, dass Jovanovic Koautor eines meiner Bücher ist, da darin die offizielle Version der Ereignisse von Srebrenica widerlegt wird. Vielleicht ist es Ihnen bekannt, dass Zoran Jovanovic einige Zeit danach in Serbien unter nicht geklärten Umständen gestorben ist. Man sieht also, dass die Angriffe gegen mich nicht erst seit gestern laufen. Berücksichtigt man all das und die Tatsache, dass die Schweiz politisch gesehen als unabhängiger Staat nicht existiert, so ist ihre Frage eigentlich beantwortet. Ich sollte vielleicht hinzufügen, dass ich auf internationalem Niveau immerhin eine der wenigen Personen bin, die »Srebrenica« nicht nur im Ansatz, sondern gänzlich aufgedeckt und widerlegt haben, was scheinbar Grund genug ist, dass ich von verschiedener Seite attackiert werde. Wäre meine Arbeit harmlos, so würde mir all das bestimmt nicht geschehen.

mercredi 28 octobre 2015

Freyheit und Democracy (51)

jW, 21.10.2015:

Von der Bundesrepublik erhofft sich Murat Kurnaz nichts mehr. Die Jahre von 2002 bis 2006 musste er – in der BRD geboren und aufgewachsen – im US-Foltergefängnis Guantanamo zubringen. Während eines Aufenthalts in Pakistan hatte man ihn festgesetzt; eine Anklage gab es gegen ihn nicht. Eigentlich hätte Kurnaz’ Tortur in Guantanamo schon früh enden können. Zumindest behaupten das die US-Behörden. Doch die Bundesrepublik weigerte sich, den Verschleppten aufzunehmen. »Frank-Walter Steinmeier hat verhindert, dass ich einreisen kann«, meint Kurnaz bitter. Und als sich Kurnaz’ Rückkehr doch nicht mehr abwenden ließ, da machte ihn der Sozialdemokrat verächtlich. Manche hätten noch lange gedacht, meint Kurnaz, dass er nicht Opfer, sondern gefährlicher Täter sei. Weniger Engagement zeigten Politik und Justiz beim Vorgehen gegen jene US-Verbrecher, die ihn unschuldig inhaftierten. »Da ist absolut gar nichts passiert.«

Das sagte Kurnaz im Rahmen einer Berliner Diskussionsveranstaltung am Montag abend. Besprochen wurde die Verantwortung der USA für Folter und Verschleppung. Zur Veranstaltung hatten die »Cinema for Peace Foundation« (Gesellschaft Kino für den Frieden) und das »European Center for Constitutional and Human Rights« (Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte, ECCHR) geladen.

»Guantanamo wurde nur aus einem Grund geschaffen: Es ist angelegt, das geltende Recht zu umgehen«, sagte Baher Azmy vom Center for Constitutional Rights mit Sitz in New York. In dem US-Gefängnis bestehe ein »System kontinuierlicher, brutaler Langzeitverhöre«. Die Anlage stehe für die »Barbarei der Folter« – und breite diese noch aus. Dem »Vorbild« folgten »CIA-Geheimgefängnisse überall auf der Welt«. Auch in Europa. Doch noch immer sei Guantanamo geöffnet – seit nunmehr 14 Jahren. Und 114 Insassen müssen dort auf ihre Freilassung hoffen, sagte Azmy. Gut die Hälfte kommt nur deswegen nicht frei, weil ihnen die Einreise in ihre Heimatstaaten verwehrt wird.

Einzig Menschenrechtsorganisationen würden aber eine Verurteilung derjenigen US-Offiziellen anstrengen, die für Guantanamo verantwortlich sind, sagte Murat Kurnaz. Sein eigener Fall war zum Thema eines Untersuchungsausschusses des Bundestags geworden. Doch die Vorgänge dort seien »einfach nur lächerlich« gewesen. »Angeblich sind gleich 20 PCs der Behörden abgestürzt. Alle Dokumente über mich gingen dabei verloren.« Sicherungskopien hatte es – ebenfalls: angeblich – nicht gegeben. Damit war ihm auch die Möglichkeit genommen, vor deutschen Gerichten zu klagen. »Ich konnte nichts mehr machen.«

Das ECCHR versucht indes noch immer, den Konstrukteuren des US-Foltersystems aus Europa heraus zu Leibe zu rücken. Man bleibe am Thema dran, sagte Wolfgang Kaleck vom ECCHR. Die Organisation strengt in verschiedenen Staaten Klagen gegen CIA-Agenten und US-Obere an. Meist dann, wenn sie beabsichtigen, die entsprechende Nation zu besuchen. Nur schleppend gehe das voran, ein »ausgesprochen langer Atem« sei nötig.

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mercredi 23 septembre 2015

Freyheit und Democracy (46)

jW, 24.9.2015:

Das Bundesverfassungsgericht spielt Pingpong mit dem Parlamentsvorbehalt bei Kriegseinsätzen: Einerseits erlaubte es gestern der Bundesregierung, Blitzeinsätze der Bundeswehr im Ausland ohne Bundestagsbeschluss durchzuführen. Andererseits rieb es ihr unter die Nase, dass sie für sogenannte Hilfseinsätze ein Parlamentsmandat benötigt – jedenfalls manchmal, und wenn sie länger als ein paar Tage dauern.

Das Urteil erfolgte im Zusammenhang mit der »Pegasus«-Operation im Februar 2011. Damals wurden 132 deutsche und ausländische Staatsbürger von einem Ölfeld in der libyschen Wüste evakuiert. Der Einsatz dauerte nur wenige Stunden, so dass eine Beschlussfassung des Bundestages weder vor noch während der Maßnahme möglich war. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz gestattet solche Einsätze bei »Gefahr im Verzug«, sieht aber vor, dass die Bundesregierung nachträglich im Parlament um Zustimmung ersuchen muss. Das verweigerte die Regierung aber. Ihr Argument: Die Operation sei kein »bewaffneter Einsatz« im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes gewesen, sondern eine friedliche Evakuierungsmaßnahme, bei der keinerlei Kampfhandlungen zu befürchten gewesen wären. Dabei waren unter anderem zwanzig Feldjäger und Fallschirmjäger, zwölf Sturmgewehre und zwei schwere Maschinengewehre mitgeführt worden. Den Soldaten war es ausdrücklich erlaubt, ihren Auftrag auch unter Ausübung von Gewalt durchzusetzen. Die Grünen-Bundestagsfraktion sah im Verhalten der Bundesregierung eine Aufweichung des Parlamentsvorbehalts und zog nach Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Ergebnis sowohl den klagenden Grünen als auch der beklagten Bundesregierung eine Abfuhr verpasst. Die Bundesregierung hatte eine »extensive Handhabung« des Parlamentsvorbehalts abgelehnt und argumentiert, eine letztlich ohne Schusswechsel verlaufende Operation wie »Pegasus« sei gar kein richtiger Militäreinsatz und gehe den Bundestag prinzipiell nichts an. Diese Auffassung wies das Gericht zurück und bestätigte seine frühere Rechtsprechung: Zwar komme es nicht nur darauf an, ob bewaffnete Soldaten mitgeführt werden, sondern ob zu erwarten sei, dass diese auch tatsächlich in Kampfhandlungen verwickelt würden. Genau das habe aber befürchtet werden müssen, so die Richter unter Verweis auf den »kriegerischen Gesamtkontext« im damaligen Libyen. Die Bundeswehrmission hätte jederzeit angegriffen werden können. Somit sei ein Parlamentsbeschluss im Prinzip notwendig gewesen und habe nur wegen »Gefahr im Verzug« nicht vorab eingeholt werden müssen.

Allerdings, so das Gericht, müsse ein bereits abgeschlossener Einsatz nachträglich nicht mehr dem Bundestag vorgelegt werden. Das Parlament sei »nicht dazu berufen«, über die Rechtmäßigkeit eines bereits beendeten Einsatzes zu urteilen. Die Bundesregierung müsse in diesem Fall das Parlament lediglich über Hintergründe und Verlauf der Operation informieren. Damit hat sie künftig freie Hand für Militärschläge, sofern diese absehbar nur wenige Tage dauern. Während Grünen-Fraktionsvize Frithjof Schmidt sich als »Sieger in der Sache« sah und begrüßte, dass der Herabsetzung der Einsatzschwelle und Aushöhlung des Parlamentsvorbehalts »ein Riegel vorgeschoben« wurde, kritisierte der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Alexander Neu, im jW-Gespräch das Urteil: »Für die Bundesregierung kann damit die Hemmschwelle sinken, Militäreinsätze unter der Kategorie ›Gefahr im Verzug‹ anzuwenden« und einen Beschluss des Bundestages zu umgehen.

mardi 8 septembre 2015

Freyheit und Democracy (43)

Immer tiefer treibt der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan sein Land in einen Bürgerkrieg. Städte im Südosten der Türkei werden belagert, Zivilisten getötet. Erdogan setzt auf Eskalation, weil es seine einzige Chance ist, die vorgezogenen Parlamentswahlen im November für seine islamistische AKP doch noch zu gewinnen. Mit der Mehrheit der Abgeordneten soll es dann an die Verfassungsänderungen für seine Präsidialdiktatur gehen. Dazu muss er die Demokratische Partei der Völker (HDP) ausschalten und unter die Zehnprozenthürde drücken. Doch nachdem Erdogan den Friedensprozess aufkündigte und PKK-Stellungen bombardieren ließ, konnte die HDP ihren Stimmenanteil in Umfragen auf über 14 Prozent steigern. Deshalb eskaliert der Staatschef jetzt den Krieg in der Türkei total. Hatte sich Erdogan durch seine Unterstützung islamistischer Terrormilizen in Syrien bereits den Namen »Schlächter« verdient, kommen für die Schuld am Tod von Zivilisten in der Türkei jetzt weitere zweifelhafte Meriten hinzu.

Erdogan war und ist ein politischer Zwerg, der von Euronationalisten aller Couleur stets als human, da europäisch, verklärt wird und dem Washington und Berlin den Rücken stärkten und stärken, weil er in ihr geopolitisches Konzept im Nahen und Mittleren Osten passt. Die EU-Kommission in Brüssel übertraf wie so oft alle anderen an machtpolitischem Zynismus. In den vergangenen Jahren eröffnete die EU quasi als Belohnung für Erdogans Weg in den Unterdrückungsstaat fleißig Beitrittskapitel. In Deutschland wurde dies von Union, SPD und Grünen bejubelt. Doch jetzt hat sich die EU-Kommission noch einmal eine Steigerung ausgedacht. Während in der belagerten Stadt Cizre im Südosten der Türkei Scharfschützen auf die Einwohner anlegen, will man im Berlaymont-Gebäude in Brüssel die Türkei zum sicheren Herkunftsland deklarieren. Flüchtlinge hätten damit keine Chance auf ein rechtsstaatliches Asylverfahren. Eine derart lügenhafte bürokratische Menschenverachtung, wie sie die EU-Kommission gegenüber Flüchtlingen zeigt, sucht ihresgleichen.

Wie gesagt, Erdogan kann seinen Krieg nur führen, weil ihm Washington und Berlin, die NATO und die EU zur Seite springen. Der Mann ist, um in ihrer zynischen Herrschaftssprache zu bleiben, ihr Stabilitätsanker in der Region. Erst wenn die US-amerikanischen und die deutschen Rüstungsexporte gestoppt werden, wird er ins Wanken kommen. Erst dann wird sein als Krieg geführter Wahlkampf, den unzählige Menschen in der Region mit dem Leben bezahlen, ein Ende finden. Wer Erdogan in den Arm fallen will, muss dies gerade auch in den USA und in Deutschland tun.


Sevim Dagdelen, Sprecherin für internationale Beziehungen der Fraktion Die Linke im Bundestag und stellvertretende Vorsitzende der Deutsch-türkischen Parlamentariergruppe

vendredi 28 août 2015

Freyheit und Democracy (42)

NDR.de, 27.8.2015:

Innenminister Lorenz Caffier (CDU) will die Einsatzmöglichkeiten von V-Leuten und verdeckten Mitarbeitern des Verfassungsschutzes offenbar ausweiten. Das geht aus dem Entwurf für ein neues Gesetz zum Verfassungsschutz hervor, der dem NDR und der Schweriner Volkszeitung vorliegt. Demnach können V-Leute und verdeckte Ermittler unbehelligt auch Straftaten begehen. Das macht ein neuer Paragraph 10a möglich - im Vorläufergesetz ist das bisher nicht geregelt.

Künftig soll gelten: Die "Schlapphüte" können zur Informationsbeschaffung gegen Gesetze verstoßen, selbst wenn ihre Straftaten - wie es im Gesetzentwurf heißt - "erheblich" sind. Denn im Einzelfall sollen der Chef des Verfassungsschutzes oder sein Stellvertreter entscheiden, was angemessen ist und wann der Staatsanwalt eingeschaltet wird. Eine ähnliche Regelung hat der Bundestag Anfang Juli bereits für den Bundesverfassungsschutz verabschiedet.

Auch bei der Anwerbung von V-Leuten soll der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern weitgehend freie Hand bekommen: Prinzipiell sollen zwar keine Schwerkriminellen verpflichtet werden, aber auch hier sind Ausnahmen möglich - nur Mörder und Totschläger dürften laut Entwurf nicht für den Landes-Verfassungsschutz arbeiten.

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mercredi 26 août 2015

Informationspolitik für Deutsch-Europa (29)


Im aktuellen "Verfassungsschutz"bericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die PKK öffentlichkeitswirksamer antidjihadistischer Aktivitäten bezichtigt:
"PKK-nahe Medien berichteten nahezu täglich über Menschenrechtsverletzungen der Islamisten an syrischen Kurden und lösten damit eine Welle der Solidarität unter den Kurden in Deutschland aus. Die PKK mobilisierte deutschlandweit zu Solidaritätskundgebungen und rief eine Sonderspendenkampagne für „Rojava“ ins Leben, in deren Zuge auch in Mecklenburg-Vorpommern Gelder gesammelt wurden."
Was einem Innenminister, der sich offenbar der "Verfassung" des "Islamischen Staates" in größerem Maße verpflichtet sieht als den grundgesetzlich verankerten bürgerlichen Freiheiten, die die PKK und andere hierzulande nutzen, auch um über die Barbarei des IS aufzuklären, gegen den Strich geht.

dimanche 16 août 2015

Freyheit und Democracy (41)

jW, 17.8.2015:

An diesem Wochenende haben die Behörden der international nicht anerkannten »Volksrepublik Donezk« eine Bilanz der Opfer des Krieges seit Jahresbeginn veröffentlicht. Sie kamen auf 1.287 Tote und etwa 1.100 Verletzte. Da unter den Toten 1.088 Männer gewesen sein sollen, ist zu vermuten, dass auch Kämpfer der Volksmilizen mitgezählt wurden. Geht man aber davon aus, dass 200 Todesopfer Frauen waren, dann sind wahrscheinlich um die 400 der Opfer gleichwohl Zivilisten, viele davon Kinder. Nach Angaben der Donezker Behörden geht die Zahl der Toten und Verletzten in letzter Zeit zurück, obwohl die Intensität des ukrainischen Beschusses zunehme. Das liege daran, dass die Schutzräume in den Häusern ausgebaut worden seien und die Bewohner inzwischen besser als zu Beginn des Krieges wüssten, wie sie sich im Fall eines Angriffs verhalten müssten.

Die Sachschäden, die der ukrainische Beschuss verursacht, sind nach wie vor erheblich. Fast in jedem ihrer alle zwei Tage veröffentlichten Rechenschaftsberichte schreibt die OSZE-Beobachtungsmission davon, dass sie irgendwo eine kurze Waffenruhe zur Reparatur von Wasserleitungen oder Trafostationen vermittele. Nicht selten erwischt es dieselbe Anlage in der Nacht darauf von neuem. Die Strategie der Kiewer Streitkräfte gegenüber den Volksrepubliken setzt offenkundig darauf, den Donbass unbewohnbar zu machen. Womöglich ist dies übrigens der Grund, warum die ukrainische Führung sich beharrlich weigert, die Auseinandersetzung im Osten des Landes als Krieg zu definieren, sondern von einer »Antiterroroperation« schwafelt. Der Krieg ist nämlich völkerrechtlich geregelt, was Kiew unangenehmen Nachfragen aussetzen könnte; bei der »Terrorbekämpfung« ist dagegen alles erlaubt, auch Staatsterrorismus.

Es stimmt, der Waffenstillstand wird von beiden Seiten nicht eingehalten. Der Unterschied besteht darin, dass die Aufständischen in aller Regel ukrainische Militärstellungen ins Fadenkreuz nehmen. Über getötete Zivilisten auf eigener Seite berichten selbst die Kiewer Medien kaum. Das hat seine Logik: Die Kiewer Militärs sind auch in dem Teil des Donbass, den sie kontrollieren, als Besatzer verhasst, Disziplinlosigkeiten der Truppe tragen zum negativen Erscheinungsbild bei. Die Sympathisanten auf der anderen Seite der Front sind für die Volksrepubliken wichtige Informationsquellen über ukrainische Truppenbewegungen. Die Ukraine dagegen bombardiert systematisch Wohnsiedlungen und lebenswichtige Infrastruktur, riskiert Umweltschäden wie bei der Zerstörung von Chemikalienlagern. Der ukrainische Beschuss findet nach auch aus Kiew nicht dementierten Mitteilungen der Stadtverwaltungen des Donbass so gut wie ausschließlich in den Abend- und Nachtstunden statt, zwischen 20 und sechs Uhr. Das entzieht Erklärungen wie der von zufällig irgendwo einschlagenden Granaten die Grundlage, denn es bedeutet: Man will auf ukrainischer Seite nicht nur die Wohnungen treffen, sondern auch ihre Bewohner. Sie sollen im Einzelfall obdachlos gemacht, getötet oder verletzt, insgesamt aber eingeschüchtert und zur Flucht aus der Region genötigt werden. Dem dient es auch, wenn ukrainisches Militär und »Freiwillige« Lieferungen von Trockenobst, Käse und Zucker beschlagnahmen, die über Feldwege durch die Front geschmuggelt werden sollten. Hunger wirkt immer. Ukrainische Politiker nennen offen die kroatische Operation »Oluja« (Sturm) vom Sommer 1995 als Vorbild für ihre Kriegführung. Damals hatte das kroatische Militär durch Terrorangriffe auf serbische Dörfer in der Region Krajina eine Massenflucht der Zivilbevölkerung ausgelöst und im Ergebnis ein von den Bewohnern verlassenes Territorium erobert.

(...)

Die ukrainische Publizistik gibt offen zu, dass das Land in seiner gegenwärtigen Verfassung mit den Menschen des Donbass nichts anfangen kann. Das »proukrainische« Fünftel ist längst geflohen; die übrigen 80 Prozent werden als »Watteköpfe« verhöhnt und gelten als unbelehrbar und nicht zu integrieren; es gibt Forderungen der von Kiew eingesetzten Regionalchefs, sogar die Kommunalwahlen im Oktober in den ukrainisch kontrollierten Teilen des Donbass abzusagen, weil ohnehin die Falschen gewinnen würden. Kiew setzt auf die Vertreibung der unbotmäßigen Bevölkerung aus dem Donbass oder auf Schlimmeres. Im US- und EU-finanzierten Fernsehkanal Hromadske TV durfte schon vor einem Jahr ein selbsternannter Experte ausrechnen, dass mindestens 1,5 Millionen Donbass-Bewohner ohnehin überflüssig seien und deshalb verschwinden müssten.

Präsident Petro Poroschenko behauptet bei jeder Gelegenheit, alle Probleme würden enden, sobald die Ukraine wieder ihre Grenze zu Russland vollständig kontrollieren würde. Die Ukrainer würden sich untereinander immer einigen. Erhebliche Zweifel sind angebracht. Hätte der Donbass nicht Russland als Lebensader und zumindest faktische Garantiemacht – es wäre nicht auszudenken, was die Kiewer Schreibtischtäter und ihre Exekutoren aus den Faschistenbataillonen dort anstellen würden.