jeudi 12 novembre 2015

Dienstleister antisemitischer Krimineller (16): Die Europäische Kommission

Jüdische Allgemeine, 11.11.2015:

Proteste, nicht nur aus Israel, haben nichts genutzt. Die EU-Kommission hat am Mittwochvormittag eine sogenannte »Auslegungsvorschrift« verabschiedet, nachdem Produkte »aus den durch Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten« nicht mehr mit dem Label »Made in Israel« vertrieben werden dürfen.

Wie die Kennzeichnung von Produkten (Obst, Gemüse und Kosmetik), die in Ostjerusalem, im Westjordanland oder im Golan hergestellt wurden, künftig lauten soll, teilte die EU nicht mit. Auch ob die Kennzeichnungspflicht in Deutschland angewendet werden wird, ist noch offen. »Die Umsetzung der Vorschriften obliegt allerdings allein den Behörden der Mitgliedstaaten«, teilte eine Sprecherin der Kommission der Jüdischen Allgemeinen mit. Die Kommission gebe lediglich »Hilfestellung, damit eine einheitliche Anwendung der Vorschriften für die Ursprungsbezeichnung der Produkte aus israelischen Siedlungen gewährleistet ist«.

Was von der Regierung in Jerusalem als faktischer Boykott israelischer Produkte bezeichnet wird, will die EU als »wesentlichen Bestandteil der EU-Verbraucherpolitik« verstanden wissen. Wie die Sprecherin weiter ausführte, sei das »keine neue Gesetzgebung oder neue Politik«, sondern solle lediglich der »wirksameren Umsetzung bereits bestehender Gesetze« helfen. Die jetzt verabschiedeten Richtlinien gingen auf einen Beschluss der EU-Außenminister aus dem Jahr 2012 zurück.

Als unmittelbare Reaktion bestellte das israelische Außenministerium den EU-Botschafter in Israel ein. In einer ersten Verlautbarung hieß es, dass sich das Verhältnis Israels zur EU damit deutlich verändere.

Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden, sagte: »Der Beschluss der EU-Kommission zur Kennzeichnung israelischer Produkte aus dem Westjordanland, Ost-Jerusalem und den Golanhöhen sendet ein fatales Signal und übt einseitigen Druck auf Israel aus. Die Kennzeichnungspflicht unterstützt im Nahost-Konflikt indirekt die palästinensische Seite und erschwert damit den Friedensprozess.«

Es sei darüber hinaus bemerkenswert, dass von mehr als 200 umstrittenen Gebieten weltweit lediglich am jüdischen Staat ein anderer Maßstab angelegt werde und eine Kennzeichnung erfolgen solle. Dies sei ungerecht und rational nicht nachzuvollziehen.

»Die EU riskiert zudem fahrlässig, dass ein Boykott israelischer Produkte dazu führt, dass auch sehr viele in israelischen Unternehmen angestellte palästinensische Mitarbeiter ihre Stellen verlieren, wenn der Umsatz zurückgeht. 70 Jahre nach Kriegsende erinnert die Kennzeichnungspflicht fatal an die Nazi-Boykottaufrufe gegen jüdische Geschäfte. Wir hoffen, dass sich die Bundesregierung im 50. Jubiläumsjahr der deutsch-israelischen Beziehungen ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Israel bewusst bleibt und eine Umsetzung der Richtlinien anbietet, die sich klar gegen den Versuch des Entzugs der wirtschaftlichen Grundlage Israels stellt«, sagte Schuster.

In einem Gastkommentar für die Jüdische Allgemeine schreibt Israels Botschafter in Berlin, Yakov Hadas-Handelsman, die Kennzeichnungspflicht ginge auf Lobbyarbeit der sogenannten BDS-Bewegung – Boycott, Divestment, Sanctions – zurück, deren Zweck die Delegitimation des jüdischen Staates ist. »In Brüssel sollte man sich fragen, ob man sich solche Freunde wünscht«, schreibt Hadas-Handelsman. »Während dieser Tage palästinensische Attentäter auf offener Straße Israelis angreifen, plant die EU Handelshemmnisse gegen Israel.«

Indirekt ermutige die EU mit ihrem Beschluss die palästinensische Seite, Friedensgespräche mit Israel zu vermeiden. »Darüber hinaus wird die Botschaft an die Attentäter gesendet: Macht genau so weiter.« Die Kennzeichnungspflicht sei, so Hadas-Handelsman, eine »Preisverleihung an den Terrorismus«.

Scharfen Protest gegen die Kennzeichnungspflicht formulierte auch der Europäisch-Jüdische Kongress. Dessen Präsident Moshe Kantor sagte in Brüssel, hier werde ein »deutliches Element von doppelten Standards auf den jüdischen Staat« angewandt. Eine vergleichbare Richtlinie gäbe es gegen keinen anderen Staat auf der Welt. »Das ist eindeutig diskriminierend.«

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