lundi 28 avril 2008

Verfolgung der Bahai in der "Islamischen Republik Iran"


In der barbarischen Verfolgung der Anhänger der größten religiösen Minderheit des Iran - des Bahaismus - seit der "Islamischen Revolution" Ajatollah Khomeinis 1979 manifestiert sich der menschenrechtsfeindliche Charakter eines theokratischen Regimes, dem nicht zuletzt Europas (Pseudo-)Linke insbesondere rot-grüner Couleur gern pluralistisch-demokratische Tendenzen bescheinigt(e). Im Tagesspiegel vom 21.4.2008 widmet sich Isabel Schayani dem Schicksal der Bahai:

"Seit der Wahl von Mahmud Ahmadinedschad zum Präsidenten vor zwei Jahren habe sich die Lage verschärft, so die Internationale Bahai Gemeinde, die als Vertreter der Religion bei den UN in New York beratenden Status hat. Ein Beispiel: In der Stadt Schiras hatten seit dem Sommer 2004 junge Bahai zusammen mit muslimischen Freunden Kinder in den Vororten besucht, um ihnen Nachhilfe zu geben. Ende des Jahres wurden dann 53 dieser jungen Bahai verurteilt: Drei von ihnen zu vier Jahren Haft. Die übrigen 50 erhielten Bewährungsstrafen unter der Auflage, an einem „Umerziehungsprogramm“ des Propagandaministeriums teilzunehmen. Ihre Anwälte haben Berufung eingelegt. Sie befürchten, die Jugendlichen sollen zu Muslimen „umerzogen“ werden. Selbst Kinder aus Bahai-Familien werden attackiert, berichtet die Internationale Bahai Gemeinde. Sie hat mehr als 100 Fälle dokumentiert, in denen Kinder von Lehrern beschimpft, geschlagen oder von der Schule verwiesen wurden. Allein in Schiraz soll dies mindestens 17 Schüler betreffen."

Den unermüdlichen bundesdeutschen Warnern vor "gefährlichen" religiösen Minderheiten, deren Angehörige sich sogar erdreisteten, Nachhilfe zu geben und so Gymnasiasten auf eine subtile Weise zu "indoktrinieren", dürfte das Herz höher schlagen, wenn sie lesen, wie in einem Land, dessen Staatsführung das Modell der westlichen Demokratie ausdrücklich verwirft, mit "Sekten" umgegangen wird.

"Weil der Druck so zugenommen hat, setzen sich inzwischen andere Iraner für die Bahai ein, obwohl sie dies selbst gefährden könnte. Die UN-Generalversammlung hat bereits im Herbst ihre Sorge zum Ausdruck gebracht. Doch Ahmadinedschad selbst sagte vor den UN, der Glaube der Bahai werde in Irans Verfassung nicht als Offenbarungsreligion genannt, und das entspreche dem Wunsch des Volkes. Das bedeutet offenbar: Es geht hier nicht um eine Religion, und ohne Religion gibt es kein Recht."

Die antilaizistische Logik, in der der Staat über die Rechtmäßigkeit von religiösen Überzeugungen zu befinden berechtigt ist,* kann bedauerlicherweise keinesfalls als ein Spezifikum des iranischen Staatsterroristen Ahmadinedjad gelten.

* Das Gegenteil dieser Auffassung - die Laizität im Sinne der Verpflichtung staatlicher Behörden zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität - kommt in einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs vom April 2007 zum Ausdruck: „Die Pflicht des Staates zur Neutralität und Unparteilichkeit … ist mit jeglicher staatlichen Befugnis unvereinbar, die Rechtmäßigkeit von religiösen Überzeugungen zu bewerten.“

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