vendredi 22 février 2008
Bernd Posselts "Völkermord in Tschetschenien"
FAZ, 22.2.2008:
"Flüchtlinge aus Tschetschenien genießen in Deutschland keinen Schutz vor Abschiebung mehr. Das entschied am Donnerstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH). Tschetschenen drohe weder staatliche Verfolgung noch 'eine andere Gefahr für Leib und Leben'. Ausgenommen davon seien Flüchtlinge, denen die Zugehörigkeit zu den Rebellentruppen des 2005 getöteten Separatistenführers Aslan Maschadow vorgeworfen werde."
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