dimanche 20 janvier 2008

Sieg der parlamentarischen Republik


Eine Republik verträgt sich nicht mit einer Unterscheidung zwischen Staatsbürgern erster und solchen zweiter Klasse. Für das Legitimationsgefüge einer parlamentarischen Demokratie kann eine Missachtung des individuellen politischen Gestaltungsraums des einzelnen Parlamentsmitglieds sich letal auswirken. In Anbetracht dieser beiden Selbstverständlichkeiten ist es aus freiheitlicher Sicht uneingeschränkt zu begrüssen, dass das Kölner Verwaltungsgericht am 17. Januar im Fall Bodo Ramelow der staatlichen Exekutivgewalt ihre Grenzen aufzeigt.

CDU-POLITIK.DE

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