vendredi 25 janvier 2008

PKK-Kader verurteilt: Justitielle Konsequenzen eines deutschen (Sonder-)Weges


Am 23. Januar 2008 ist Muharrem A., der von Februar 1994 bis Februar 1995 als "Regionsleiter Bayern" der kurdischen PKK fungierte, vom Berliner Kammergericht zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Bei dem Theaterwissenschaftler, der 1975 vor politischer Verfolgung durch die türkischen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland Zuflucht gefunden hatte, handelt es sich nicht um einen Kurden (ein Umstand, der jene "Linke" aufhorchen lassen könnte, die in dem bewaffneten Widerstand der PKK gegen den türkischen Militarismus gern ein Äquivalent des Treibens ethno-nationalistischer Mordbrenner, wie der albanischen UCK, der tschetschenischen Maschadow/Bassajew-Bande oder der "Grauen Wölfe" sehen). In Westdeutschland schloss Muharrem A. sich zunächst Exilanten der türkischen Linken an, bis er in der PKK seine politische Heimat fand.

Bemerkenswert ist, dass Muharrem A. verurteilt wurde, ohne dass ihm eine individuelle Beteiligung an terroristischen Handlungen nachgewiesen worden wäre: "Ein Nachweis einer Beteiligung an einzelnen Taten wurde nicht geführt, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe aber als Parteisoldat die Aktivitäten der Organisation mitgetragen. Seinen inneren Widerstand gegen Gewalt habe der Angeklagte dabei zurückgestellt." (WELT Online, 23.1.2008) Vielmehr beruht das Urteil darauf, dass Deutschland - zum Unterschied von anderen Mitgliedstaaten der EU - seit 1993 die PKK als eine terroristische Organisation einstuft, was zur Folge hat, dass (in anderen Fällen) selbst blosse Sympathiebekundungen zu dem durch die PKK repräsentierten kurdischen Widerstand strafrechtlich verfolgt werden können.

Wie unser Bild dokumentiert, stösst der deutsche (Sonder-)Weg eines Kotaus vor der Türkei, die über ein Drittel des Territoriums eines EU-Mitgliedsstaates völkerrechtswidrig besetzt hält und sich nach wie vor einer ausserordentlich repressiven Geschichts- und Identitätspolitik verpflichtet sieht, etwa in Teilen der französischen Öffentlichkeit auf Unverständnis. Mit einer "Liberalität", die selektiv den radikalen türkischen Nationalisten entgegengebracht wird, wenn diese ihrer Herzensangelegenheit nachgehen, ihre armenischen und kurdischen Opfer zu verhöhnen, vermögen sich nicht alle Europäer anzufreunden ...

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