dimanche 13 janvier 2008

Ermittlungsverfahren gegen kurdische Kinder


Dichtung ...

Nach einem Treffen mit dem islamistischen türkischen Staatsoberhaupt Gül warb US-Präsident Bush für eine Aufnahme der Türkei in die EU:

"Die Türkei demonstriere, dass eine Demokratie mit einer «grossartigen Religion wie dem Islam» möglich sei. Auf dem Rasen vor dem Weissen Haus erklärte Präsident Bush, er unterstütze den Kampf der Türkei gegen die Rebellen der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Die PKK sei ein Feind der Türkei, des Iraks und der Menschen, die in Frieden leben wollten. Gül erklärte, sein Land werde sich an der Seite der USA weiter für Frieden, Stabilität und Wohlstand einsetzen. «Wir teilen eine gemeinsame Vision», sagte der Staatspräsident." (NZZ Online, 8.1.2008)


... und Wahrheit

Der freiheitsfeindliche Geist, dem sich Behörden der türkischen Republik nach wie vor verpflichtet fühlen, kommt in drastischer Weise in dem Bestreben zum Ausdruck, kurdische Kinder wegen missliebiger Äußerungen strafrechtlich zu verfolgen.

“Die Staatsanwaltschaft Diyarbakir hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Kinderchor der Stadt eingeleitet. Ermittelt wird, ob ein Verfahren gegen den Chor wegen ‘Propaganda für eine terroristische Vereinigung’ eröffnet werden soll. Der Chor hatte im vergangenen September auf einem Festival in San Francisco Lieder in acht Sprachen gesungen, darunter türkische Lieder und ein kurdisches, das Nationalhymne der kurzlebigen kurdischen Republik Mahabad war, die 1946 gegründet wurde, und das heute die offizielle Hymne der autonomen Region Irakisch-Kurdistan ist. Die Kinder bestreiten, das Lied der verbotenen kurdischen Separatistenbewegung PKK gesungen zu haben. Ihnen drohen bei einer Verurteilung Strafen bis zu fünf Jahren.” (FAZ, 9.1.2008)


(Ein Teil der betroffenen Kinder resp. Jugendlichen ist noch nicht strafmündig, jedoch richten sich die Ermittlungen gegen vier der Sänger im Alter von 15 und 16 Jahren.)

Spannend, ob jene deutschen Politiker und “Intellektuellen”, die - aus innenpolitischem Kalkül - jeden Gegner einer Vollmitgliedschaft der Türkei der Affinitäten zum Rechtsextremismus zu bezichtigen pflegen, ein Wort des Mitgefühls für die staatlicher Willkür ausgesetzten kurdischen Kinder finden werden! Nebenbei bemerkt, können auch in Deutschland bloße Sympathiebekundungen für die kurdische PKK als strafrechtlich relevant gelten (für ein PKK-Verbot entschied sich Deutschland 1993 auf türkischen Druck), während auf der anderen Seite Anhänger der türkisch-faschistischen “Grauen Wölfe” in deutschem Staatsgebiet frei demonstrieren dürfen. Eine solche Rechtspraxis stößt nicht nur bei kurdischen, armenischen und türkischen Bürgerrechtlern auf Unverständnis, zumal da andere EU-Mitgliedstaaten, etwa Griechenland oder Frankreich, der Türkei in kurden- oder armenienpolitischen Fragen keineswegs nach dem Mund reden.

1 commentaire:

admin: a dit…

Laut Zähler bin ich der 250. Besucher auf deiner Seite und freue mich über die zahlreichen Beiträge mit denen du uns versorgst.

Möge deine Urteilsfähigkeit noch lange so kritisch sein! Bis dein Blog 500. 1000. und 100.000. Besucher bekommt....

Viele Grüße, Christos