mardi 23 octobre 2007
Politische Gegner zu verleumden, ist kein Menschenrecht
Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg erfreulicherweise in Erinnerung ruft, bleiben Menschenrechtsverletzungen auch dann Menschenrechtsverletzungen, wenn die Leidtragenden radikale Rechte sind - während auf der anderen Seite die strafrechtliche Verfolgung von Verleumdungen politischer Gegner durchaus nicht als menschenrechtswidrig gelten kann (ein Gedanke, der den Propagandisten des Schröderschen “Aufstandes der Anständigen” offenkundig fremd ist).
“Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bezeichnung des französischen Rechtsextremen Jean-Marie Le Pen als “Chef einer Mörderbande” durch einen Buchautor gerügt. Eine solche Äußerung überschreite die Grenzen der Meinungsfreiheit, auch wenn sie sich gegen einen Politiker richte, befand das Straßburger Gericht in einem Urteil. Die Richter wiesen damit die Beschwerde des Autors Mathieu Lindon, seines Verlegers Paul Otchakovsky-Laurens und des ehemaligen Chefredakteurs der Pariser Zeitung “Libération” gegen Frankreich zurück.
Die drei Beschwerdeführer waren in Frankreich im Jahre 1999 wegen Verunglimpfung zu Geldbußen verurteilt worden. Die französische Justiz gab damals Le Pen Recht, der gegen die Veröffentlichung des Romans “Le Procès de Jean-Marie Le Pen” (”Der Prozess von Jean-Marie Le Pen”) und Passagen aus diesem Buch in “Libération” geklagt hatte. In dem Buch wurde der Gründer und Chef der rechtsextremistischen französischen “Front National” auch als “Vampir, der sich vom Blut seiner Opfer nährt” bezeichnet.” (PAZ-ONLINE.DE, 23.10.2007)
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