dimanche 19 août 2007

Wladimir Putin und Europas "Antikolonialisten"


«Gestern (1945) hat sich Europa konstituiert, indem es sich gegen drei Übel verbündet hat. Das Übel Hitler hat es hinter sich. Desgleichen das Übel Stalin. Den Sieg über das dritte Übel namens 'Kolonialkriege', die Europa sich zu verbieten gelernt hat, hat Europa noch vor sich.»

Der Internationale Aufruf, der diese Passage enthält, wurde am 23. März 2000 veröffentlicht – fast auf den Tag genau ein Jahr, nachdem, unter aktiver Beteiligung «Europas» (oder genauer: des in die NATO inkorporierten Teils des Kontinents) ein europäisches Gemeinwesen, Jugoslawien, mit einem Kolonialkrieg überzogen worden war. Gegen diesen tatsächlichen Kolonialkrieg, dessen offizielle Zielsetzung in der Unterwerfung des gesamten jugoslawischen Staatsgebietes unter ein de facto Besatzungsstatut (Annex B des «Abkommens von Rambouillet») bestand, hatte im Frühjahr 1999 freilich kaum einer der Unterzeichner des zitierten Aufrufs auch nur das Geringste einzuwenden gehabt. Im Gegenteil: André Glucksmann, der Autor des Bekenntnisses zu einem Sieg «Europas» über das «Übel namens 'Kolonialkriege'», hatte den Unterwerfungskrieg gegen Jugoslawien mit der gleichen Verve gerechtfertigt, wie etwa die Unterzeichner Timothy Garton Ash, Wolf Biermann, Hans Christoph Buch, Günter Grass, Bernard-Henri Lévy, Rupert Neudeck, Peter Schneider, Tilman Zülch, Micha Brumlik und Elie Wiesel.

Gegen wen richtete sich nun der «antikoloniale» Aufruf dieser Propagandisten der Kolonialisierung Südosteuropas?:

«Heute glaubt Herr Putin, dass er sich alles erlauben kann. Die Qualen, die der russische Oberbefehlshaber Tschetschenien auferlegt, machen die brutalsten Methoden der Kriegsführung international wieder salonfähig.»

Was hatte sich der russische Staatspräsident Wladimir Putin «erlaubt», das Glucksmann und Co. so in Rage versetzte? Hatte er außerhalb der russischen Grenzen Uranmantelgeschosse eingesetzt und die Massakrierung Tausender von Zivilisten eines nicht-aggressiven Gründungsmitgliedstaates der Vereinten Nationen angeordnet? Nein, er hatte sich des Vorgehens gegen islamistische «Parallelstrukturen» in russischem Territorium schuldig gemacht – für die Sympathisanten der gewaltsezessionistischen albanischen UCK, deren Landnahme im serbischen Kosovo-Metohija die Nato durch ihren Kolonialkrieg erst ermöglicht hatte, ein wahrhaft ahndungswürdiges Verbrechen. Tatsächlich hatte ein Ehrentschetschene grün-alternativer Couleur bereits im Januar 2000 Putin als einen russischen Slobodan Milosevic attackiert:

«Vom Balkan auf den Kaukasus: Das Kosovo des Jahres 2000 heißt Tschetschenien. Seit vielen Wochen mordet und zerstört der zweite russische Feldzug in der Teilrepublik. Tausende Tote und zerstörte Städte und Dörfer, allem voran eine bis auf die Grundmauern verwüstete Hauptstadt Grosny. Hier ist es Grosny, im Kosovo war es Pristina. (...) Einen signifikanten Unterschied dieser beiden Tragödien gibt es jedoch: Milosevic wurde von einer internationalen Koalition gestoppt. Die russische Regierung wird hingegen immer noch aus der Perspektive der vergangenen Ost-West-Konfrontation betrachtet. »

Jamal Karsli, der sich später dadurch hervortun sollte, Israel der «Nazi-Methoden» zu bezichtigen, empfahl also allen Ernstes die völkerrechtswidrige Gewaltandrohungs- und Gewaltanwendungspolitik der Nato gegenüber Jugoslawien als vorbildhaft für ein gebotenes aggressives Vorgehen gegenüber der Russischen Föderation. Dass infolge des 78tägigen Bombenkrieges der Nato Hunderttausende von Serben und anderer Nicht-Albaner aus dem Kosmet vertrieben wurden, störte den «Migrations- und Flüchtlingspolitischen Sprecher» der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im NRW-Landtag dabei bemerkenswerterweise nicht im Geringsten.

Was hatten die tschetschenischen «Rebellen» getan, um die Herzen «europäischer» Menschenrechtler wie Glucksmann oder Karsli für sich zu gewinnen? Sie hatten, nachdem die russische Armee sich im September 1996 aus dem Territorium zurückgezogen hatte (ohne dass die Russische Föderation de jure auf ihre Hoheitsrechte in der Teilrepublik verzichtet hätte!), unter der Verantwortung des vermeintlich «gemäßigten» muslimischen «Präsidenten» Tschetscheniens, Aslan Maschadow, einen islamischen Muster«staat» errichtet. Im Februar 1999 zwangen sie dem Territorium die Scharia auf und würdigten somit zumindest 50 v. H. der tschetschenischen Bevölkerung in den Status von Haustieren herab. Wo blieb hier der Protest engagierter westeuropäischer Menschenrechtler, die ja (wenigstens bis zum 11. September 2001) auch der islamischen Barbarei des Taliban-Regimes in Afghanistan mit beredtem Schweigen begegneten? (Eine der wenigen Entitäten, die die «Regierung» des islamistischen Tschetschenien jemals formell anerkannten, waren die Taliban Mullah Omars.)

Als einer der publizistischen Tschetschenien-Kämpfer «der ersten Stunde» verdient Zbigniew Brzezinski eine besondere Aufmersamkeit. Denn in der Person Brzezinskis, der als Sicherheitsberater US-Präsident Carters die militärische Aufrüstung afghanischer (und arabischer!) Islamisten zum Zwecke der Beseitigung der linksnationalen afghanischen Regierung propagierte – und zwar bereits vor dem als «Friedensbruch» skandalisierten offenen militärischen Eingreifen der UdSSR im Dezember 1979 –, verkörpert sich die Kontinuität der Protegierung islamistischer «Freiheitskämpfer» durch westeuropäische und nordamerikanische Russophobe. Gleichzeitig kann anhand einer Polemik Brzezinskis vom November 1999 die Haltlosigkeit des praktisch von Beginn des zweiten Tschetschenien-Krieges an erhobenen «Genozid»-Vorwurfs an Russland exemplarisch aufgezeigt werden.

Unter dem Titel: «Russland will Tschetschenien ganz und gar zerstören» berichtet Brzezinski in der FAZ vom 10.11.1999 über von mitteleuropäischen Geheimdiensten (welchen?) aufge­deckte «russische Pläne», die «angeblich folgende Schritte» umfassen sollen: (1) die - wie der Autor behauptet, weit­gehend verwirklichte - Vertreibung der «nicht an den Kämpfen Beteiligte[n]»; (2) die «fortschreitende militärische Einkesselung des tschetschenischen Widerstands» in für diesen relevanten Gebieten; (3) den Einsatz «neuartige[r] Sprengstoffe und chemische[r] Kampfmittel» etc., um «Zehntau­sen­de tschetschenischer Kämpfer» auszulöschen. Als Todfeinde hat Brzezinski nicht nur auf ihrer Souveränität bestehende slawische Nationen ausgemacht, sondern auch die Logik. Wenn der Autor dem Leser mitteilt: «Das Ergebnis dieser Strategie wird ein Völkermord sein, der von der Welt unbeteiligt beobachtet wird», so wird diese Behauptung eines zukünftigen Genozids im Ergebnis der russischen Militäraktion konterkariert durch den das Pamphlet abschließenden Aufruf, «die letzte Phase des russischen Völkermordes in Tschetschenien aufzuhalten» [Hervorhebungen von mir, Daniel L. Schikora].

Summa summarum legt Brzezinski eindrucksvoll dar, dass ein russischer Völkermord(-Versuch) in Tschetschenien, wie er ihn behauptet, offenkundig nicht vorliegt – jedenfalls nicht, wenn der Beurteilung der russischen Anti-Terror-Operationen die Definition des Völkermord-Begriffs durch die VN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 zugrunde gelegt wird (denn das terroristische Kollektiv der von Brzezinski heißgeliebten « tschetschenischen Kämpfer » ist beim besten Willen keine «nationale», «ethnische», «rassische» oder «religiöse» Gruppe, deren beabsichtigte gänzliche oder teilweise Auslöschung als ein russischer Völkermord-Versuch ausgelegt werden könnte).

Der militärische Triumph Russlands über islamistische Terroristen würde - Brzezinski zufolge - nicht nur den angeblich geplanten Völkermord an den Tschetschenen ermöglichen, sondern hätte auch andere „weit reichende und negative Folgen“:

«So würde ein russischer Sieg neoimperiale Aspirationen in Moskau nähren und gleichzeitig die Anziehungskraft der schlimmsten Elemente der russischen politischen Elite verstärken.»

Mit anderen Worten: Russland zu verbieten, seine Hoheitsrechte in Tschetschenien wahrzunehmen, diente und dient keinesfalls nur der territorialpolitischen «Begrenzung» Russlands, seiner Herausdrängung aus der Kaukasusregion, sondern darüber hinaus der «Problematisierung» seiner nationalen Unabhängigkeit als solcher.

Signifikant für die politisch-romantischen Tendenzen der Bannerträger des «bedrohten» tschetschenisch-muslimischen «Volkes» ist Brzezinskis ethnozentristische Darstellung des russischen Widerstandes gegen muslimische Extremisten als einer konsequenten Fortführung einer vom russischen Kaiserreich wie der UdSSR ausgehenden Unterdrückungspolitik gegenüber dem Kaukasusvolk der Tschetschenen:

«Die Tschetschenen haben der russischen Unterwerfung mehr als 120 Jahre Widerstand geleistet. Sie sind weder russisch noch orthodox. Darüber hinaus sind sie die Opfer in diesem Konflikt. Das Leiden, das dem tschetschenischen Volk gegenwärtig zugefügt wird, erinnert bereits an Stalins Entscheidung aus dem Jahr 1944, das ganze Volk durch Deportation nach Zentralasien zu vernichten [sic].»

Die nichtrussischen und nichtorthodoxen - und Brzezinski offenbar allein deshalb sympathischen - Tschetschenen also waren (und sind) „die Opfer in diesem Konflikt“, während die russischen Soldaten und Zivilisten, die den mordenden Sezessionistenbanden zum Opfer fielen, gemäß der Sprachregelung des nordatlantischen Humanitaristen wohl als «Kollateralschäden» einzustufen sind. (Selbst, als im September 2004 die tschetschenischen Islamisten im nordossetischen Beslan einen Massenmord an Kindern begingen, hat sich an dieser dichotomischen Sichtweise großer Teile der westeuropäischen Öffentlichkeit nichts Wesentliches geändert.) Denn der tschetschenische Terrorismus stellt sich Brzezinski als legitime Notwehrhandlung gegen den beißwütigen russischen Bären dar:

«Gemäßigte Tschetschenen sind auf die Seite der Extremisten getrieben worden, weil sie keine andere Wahl hatten, insbesondere, nachdem der Kreml jegliche Verhandlungen mit ihnen abgelehnt hatte.»

Wie die Regierungen des Nordatlantik-Bündnisses den jugoslawischen Präsidenten für die Bombenangriffe auf dessen Land verantwortlich machten, da er sich geweigert hatte, die serbische Hoheit im Kosmet – und darüber hinaus – aufzugeben, so wurde nun seitens des in einer deutschen Tageszeitung publizierenden US-Russophoben Brzezinski dem russischen Staat, weil er sich wie Serbien weigerte, mit zentrifugalen islamistischen Kräften über seine legitime Souveränität zu verhandeln, die Verantwortung für die Massakrierung seiner Bürger zugeschrieben.

Als Russland sich im Sommer 1999 dazu entschloss, dem Expansionismus der tschetschenischen Islamisten militärisch Einhalt zu gebieten, nachdem diese in Daghestan – außerhalb des von ihnen usurpierten tschetschenischen «Hoheitsgebietes» – einen Gottesstaat ausgerufen hatten, solidarisierte sich der russische Patriot und Antitotalitarist Alexander Solschenizyn mit der Tschetschenien-Politik der Regierung Putin. Er wies darauf hin, dass es nicht Russland sei, das als Aggressor auftrete. Russland habe in den vergangenen zwei Jahrzehnten weltpolitisch kontinuierlich nachgegeben und müsse nun zeigen, ob es willens sei, seinen Lebensanspruch gegen terroristische Angriffe zu verteidigen. Ein echter Konservativer zeichnet sich dadurch aus, dass er auch mit der historischen Kurzlebigkeit kultureller Normen vertraut ist, die sich auf die Negation elementarer individueller Freiheitsrechte gründen. Insofern ist derjenige, der Hitlers «Volksgemeinschaft» nachtrauert oder – in kulturrelativistischer Manier - islamistische Terrorregime als Ausdruck kultureller Selbstentfaltung islamischer Völker rechtfertigt, kein echter Konservativer.

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