mardi 28 août 2007

Islamistische Terroristen als Rechtshüter?


Der Terrorist als Hoffnungsträger gegen einen (vermeintlich oder wirklich) "Amok laufenden" Innenminister: Dem Motiv der jüngsten Ausgabe der Titanic könnte das humoristische Manko vorgehalten werden, daß die Wirklichkeit der politischen Justiz des Haager Jugoslawien-Tribunals es - mutmaßlich fernab jedweder satirischen Absicht - vor ein paar Monaten antizipiert hat: Der frühere konservative mazedonische Innenminister Ljube Boškoski muß sich seit dem 16. April 2007 vor dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag für Ausschreitungen mazedonischer Sicherheitskräfte im Kampf gegen albanische Freischärler in Mazedonien im August 2001 verantworten. Dahingegen haben die Verantwortlichen für den völkischen Sezessionskrieg albanischer Extremisten gegen Mazedonien von "Den Haag" nichts zu befürchten. Schließlich galten (und gelten) die albanischen Taliban im Kosovo und in Mazedonien NATO und EU als Hoffnungsträger bei einer "Neuordnung" Südosteuropas, die sich durch die Aufteilung bestehender (multiethnischer) Nationalstaaten in ethnische Reviere auszeichnet.

Der Innenminister einer demokratischen Republik soll wegen eines Verbrechens im Kriege belangt werden, währenddessen die Verantwortlichen für den völkischen Sezessionskrieg albanischer Extremisten gegen Mazedonien selbstverständlich nichts befürchten müssen. Was lehrt uns dieser Fall?

Widerstand gegen „albanische Freischärler“ wird in Washington und Berlin auch den Mazedoniern nicht verziehen – selbst, wenn es sich nur um Stunden handelt, die verstreichen, bis eine demokratisch legitimierte Regierung sich dazu bereit erklärt, mit einer Räuber- und Mörderbande ein „Abkommen“ abzuschließen, um eine republikanische zugunsten einer sozusagen „multikulturellen“ (ethno-föderalistischen) Verfassungsordnung preiszugeben: „Die Kämpfe in Mazedonien wurden am 13. August 2001 mit dem unter Druck Washingtons und der EU geschlossenen Abkommen von Ohrid beendet. Es soll den Albanern einen der Größe ihrer Bevölkerungsgruppe gemäßen Zugang zu staatlichen Mitteln ermöglichen und ist in den vergangenen Jahren auch weitgehend eingehalten worden.“ (FAZ, 16.4.2007)

Da die führenden Mächte der NATO die albanischen Freischärler der UCK offenbar nicht nur im Kosovo, sondern auch im benachbarten Mazedonien als ihre Landarmee betrachteten, kann die strafrechtliche Verfolgung dieser „Kombattanten“ kaum von Interesse für das Haager Jugoslawien-Tribunal sein. In der FAZ vom 16. April 2007 heißt es: „Gegen Angehörige der albanischen Minderheit, die etwa ein Viertel der mazedonischen Bevölkerung stellt, hat die Haager Chefanklägerin Carla Del Ponte keine Beschuldigungen erhoben.“ Mehr noch: Die Gewaltakte der islamischen NATO-Verbündeten spielen in der Logik der Chefanklage nicht einmal dort eine Rolle, wo es um die sachliche Beurteilung dessen geht, was Angehörigen der legalen mazedonischen Hoheitsgewalt vorgeworfen wird: „Über die Rolle der Freischärler ist in der Haager Anklageschrift nichts weiter zu erfahren. Ausführlich dargestellt wird aber der Gegenschlag [sic!] von Polizei und Armee auf das als Rückzugsort der Täter vermutete Dorf Ljuboten.“ Die Anklageschrift legt den Mazedoniern substantiell zur Last, so gehandelt zu haben, wie NATO und UCK zu handeln pflegen: sich bei ihrer Kriegführung nicht auf „legitime militärische Ziele“ (waren die von der NATO bombardierten Donaubrücken etwa solche?) beschränkt und Gefangene gefoltert zu haben. (Wie „verteidigt“ sich beispielsweise der NATO-Mitgliedstaat Türkei gegen die Wünsche seiner kurdischen Bürger nach kultureller Autonomie?)

„Es ist ein Fehler, mit Terroristen zu sprechen“, bemerkte der EU-„Außenminister“ Javier Solana heuchlerisch, als radikalnationalistische Albaner sich im Frühjahr 2001 auch im Nordwesten Mazedoniens formiert hatten, wo sie – nach dem Vorbild der UCK-Terroristen im serbischen Kosovo und Metohija – „befreite“ Zonen einrichteten und Angehörige der slawischen Mehrheitsbevölkerung Mazedoniens gewaltsam vertrieben. Ermuntert hatte sie der Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999, die Passivität der Kfor-Verwaltung gegenüber dem von Albanern ausgehenden Genozid an den Kosovo-Serben – und das damals bereits offen zutage tretende weitgehende Desinteresse des Haager Jugoslawien-Tribunals an jedweder strafrechtlichen Verfolgung albanischer Unruhestifter.

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