vendredi 28 août 2015

Freyheit und Democracy (42)

NDR.de, 27.8.2015:

Innenminister Lorenz Caffier (CDU) will die Einsatzmöglichkeiten von V-Leuten und verdeckten Mitarbeitern des Verfassungsschutzes offenbar ausweiten. Das geht aus dem Entwurf für ein neues Gesetz zum Verfassungsschutz hervor, der dem NDR und der Schweriner Volkszeitung vorliegt. Demnach können V-Leute und verdeckte Ermittler unbehelligt auch Straftaten begehen. Das macht ein neuer Paragraph 10a möglich - im Vorläufergesetz ist das bisher nicht geregelt.

Künftig soll gelten: Die "Schlapphüte" können zur Informationsbeschaffung gegen Gesetze verstoßen, selbst wenn ihre Straftaten - wie es im Gesetzentwurf heißt - "erheblich" sind. Denn im Einzelfall sollen der Chef des Verfassungsschutzes oder sein Stellvertreter entscheiden, was angemessen ist und wann der Staatsanwalt eingeschaltet wird. Eine ähnliche Regelung hat der Bundestag Anfang Juli bereits für den Bundesverfassungsschutz verabschiedet.

Auch bei der Anwerbung von V-Leuten soll der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern weitgehend freie Hand bekommen: Prinzipiell sollen zwar keine Schwerkriminellen verpflichtet werden, aber auch hier sind Ausnahmen möglich - nur Mörder und Totschläger dürften laut Entwurf nicht für den Landes-Verfassungsschutz arbeiten.

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