dimanche 26 juillet 2015

Plädoyer für Laizität: Alevitische Gemeinde tritt für Verteidigung staatlicher Religionsneutralität ein

"Im alevitischen Glauben gibt es keine religiösen Kleidungsvorschriften. An dem Erscheinungsbild der Frau werden keine sozialen, politischen oder kulturelle Konflikte ausgetragen. Im Alevitentum wird Frömmigkeit als eine innere Geisteshaltung betrachtet, die sich nicht an der Art der Kleidung und der Einhaltung oder Häufigkeit religiöser Rituale festmachen lässt. Sunnitische oder schiitische Frauen hingegen, die sich gegen ein Kopftuch entscheiden, aber sich selbst als religiös oder gläubig definieren würden, werden von traditionellen Muslimen automatisch als nicht sittsam und nicht wahrhaft gläubig abgestempelt, da das islamische Kopftuch von traditionellen Muslimen als ein Muss für Frauen, die sich in der Öffentlichkeit bedeckt halten und ihre weiblichen Reize nicht offen zur Schau stellen sollen, betrachtet wird.

Auch wenn für uns AlevitInnen das Bestreben praktizierender Musliminnen mit Kopftuch nach gleichen Berufschancen, nach freier religiöser Kleidungswahl während der Berufsausübung nachvollziehbar ist, ist für ein tolerantes Zusammenleben die Neutralität staatlicher Institutionen in einer pluralistischen Gesellschaft mit verschiedenen Nationen, Religionen und Konfessionen umso prioritärer.

Die Geschichte der AlevitInnen, die geprägt ist von Diskriminierung, Assimilation und Verfolgung, zeigt, dass gerade das gezielt politisch-religiös eingesetzte Kopftuch zur Verleumdung und Verfolgung des alevitischen Glaubens führte. Auch in Deutschland erfolgte lange Zeit die Zuschreibung als „türkischer Muslim“. Die jahrzehntelange „Nicht-Wahrnehmung“ der AlevitInnen in Deutschland hatte eine doppelte Ursache: Einerseits wurden Einwanderer in Deutschland nur sehr undifferenziert und verallgemeinernd betrachtet, als „Ausländer“, als „Türken“, oder ganz einfach als „Fremde“, andererseits waren aber auch AlevitInnen selbst lange bemüht, gerade nicht als eine besondere Gruppe unter den Einwanderern aus der Türkei in den Blick zu geraten. AlevitInnen praktizierten Takiye, das Verbergen der eigenen Zugehörigkeit. Takiye ist eine defensive Strategie, die das Ziel hat, nicht aufzufallen und die verwendet wird, um in einer ablehnenden und potentiell feindlichen Umwelt, die Verleumdungen für bare Münze nimmt, möglicher Verfolgung zu entgehen. Die Furcht der AlevitInnen vor Verfolgung kam nicht von ungefähr. Sie war das Ergebnis der Jahrhunderte langen Erfahrung, im Osmanischen Reich als „Ungläubige“ abgestempelt zu werden.

Erst am Ende der 1980er Jahre gaben AlevitInnen die Takiye weitgehend auf. In der Türkei und in Deutschland entstand gleichzeitig eine alevitische Bewegung, die sich gegen die Diskriminierung der AlevitInnen zur Wehr setzte und ihre Anerkennung in Staat und Gesellschaft einforderte. AlevitInnen haben es aus eigener Kraft geschafft, von einer nicht wahrgenommenen Minderheit zu einer gut organisierten und europaweit vernetzten gesellschaftlichen Gruppe zu werden, die sich in Politik und Gesellschaft engagieren und ihre Interessen offen artikulieren

Das, was für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung selbstverständlich klingt, ist das Ergebnis eines jahrelangen ehrenamtlichen Engagements. AlevitInnen, die entweder aus Angst vor der in der Türkei erlebten Diskriminierung oder ganz einfach aus Unkenntnis sich nicht zu ihrem Glauben bekennen wollten, mussten mobilisiert werden. Mittlerweile gibt es, auch aufgrund des Alevitischen Religionsunterrichts, und der Forschung, ein starkes alevitisches Bewusstsein, allerdings ist der Prozess der Selbstdefinition nicht abgeschlossen. Gerade in dieser Phase ist es uns AlevitInnen wichtig, die Diskussion positiv und ohne externe Einflüsse führen zu können, um den Kindern eine Stabilität hinsichtlich ihrer Identität vermitteln zu können. Alevitische Kinder sollen ohne die Erfahrung von Diskriminierung von AlevitInnen im Alltag („Das Fleisch, das von Aleviten geschlachtet wurde, isst man nicht“, „Alevitische Mädchen heiratet man nicht und man verheiratet keine Angehörigen mit alevitischen Mädchen“, „bei der Cem-Zeremonie wird die Kerze ausgepustet und dann treiben sie’s – egal ob mit der eigenen Mutter oder der eigenen Tochter“[1]), die bis heute aufgrund der tief sitzenden und immer wieder reproduzierten Vorurteile andauert, ihren Glauben kennenlernen und sich nicht in negativer Abgrenzung zum sunnitisch-orthodoxen Islam behaupten müssen. Kontraproduktiv für die Bildung einer alevitischen Identität ist hierbei die Präsenz von Konflikten auf dem Schulhof, bei der sich alevitische Mädchen dafür legitimieren müssen, kein Kopftuch zu tragen.

Bei der Zentrale der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. in Köln gingen in letzter Zeit gehäuft Anrufe von besorgten Eltern ein, die berichteten, dass ihren Töchtern von kopftuchtragenden Mitschülerinnen die Verletzung religiöser Regeln vorgeworfen wurde.

Mit der Reduktion solcher Konflikte ist im Falle der Beauftragung kopftuchtragender Lehrinnen nicht zu rechnen. Im Gegenteil: Diskriminierungshandlungen gegenüber nichtkopftuchtragenden Schülerinnen würden aufgrund der subjektiv durch die Lehrerin rührenden Legitimation steigen. Das Argument, wonach die kopftuchtragende Lehrerin in so einem Fall als “Schlichterin” auftreten und zur Versöhnung des Streites beitragen könne, verkennt hier, dass dies die Bekämpfung von Symptomen, deren Mitverursacherin sie ist, darstellt. Interreligiöse Diskriminierungserfahrungen können auf dem Schulhof nur dann vermieden und minimiert werden, wenn auch die Pädagogin als für den Staat handelnde Person ihre Neutralität in jeder Hinsicht wahrt.

Das Grundgesetz verankert das Recht auf freie Religionsausübung und schreibt auch seinen Beamtinnen und Beamten religiöse Neutralität vor. Die Glaubensfreiheit des Einzelnen steht aber nicht – wie zunächst vermutet – in einem Spannungsverhältnis zum staatlichen Neutralitätsgebot. Denn wir können nicht die Freiheit eines Einzelnen und die private Ausübung seiner Religion über die Gemeinschaft und das Gemeinwohl, in diesem Fall die Kinder- und Jugendlichen, stellen.

Kinder, die der Schulpflicht unterliegen, können sich kopftuchtragenden Lehrerinnen nicht entziehen, sie werden – gewissermaßen mit den Mitteln des staatlichen Verwaltungszwanges – zur Konfrontation mit einer religiösen Bekundung gezwungen, etwas, was keinem Erwachsenen zugemutet wird. Niemand darf gezwungen werden, sich mit Menschen, die ihre religiöse Auffassung nach außen demonstrieren, auseinandersetzen zu müssen. Das verlangen die Grundrechte von niemandem. Kinder in der Schule haben keinerlei Ausweichmöglichkeit.

Aus all den genannten Gründen sind wir der Auffassung, dass Amtsträgerinnen in staatlichen Behörden – schon gar nicht in Schulen – das Tragen des Kopftuchs weiterhin untersagt werden sollte, denn der Staat muss seine Neutralität wahren und darf nicht zum Ausdruck religiöser Bekenntnisse werden."

Ruhan Karakul, Co-Vorsitzende der Landesvertretung Baden-Württemberg der Alevitischen Gemeinde Deutschland (AABF)

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