mardi 14 septembre 2010

Erdogans Türkei, ein in Staatsform geronnener Pogrom


WELT ONLINE, 14.9.2010:

"Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Türkei wegen einer erheblichen Mitschuld am Mord des Journalisten Hrant Dink verurteilt.

„Die türkischen Behörden wussten von der Gefahr, die für den Journalisten bestand, und haben nichts unternommen, um den Mann zu schützen“, befanden die Straßburger Richter in ihrem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die türkische Regierung muss der Familie nun ein Schmerzensgeld von mehr als 100.000 Euro zahlen. (AZ: 2668/07)

Die Richter gaben damit der Klage der Familie des Journalisten recht. Dink war Autor und Herausgeber der regimekritischen Zeitschrift „Agos“. In mehreren Artikeln äußerte er sich über türkische Bürger armenischer Herkunft. Nationalistische Gruppen bedrohten den Mann daraufhin.

2006 wurde Dink von einem türkischen Gericht wegen „Beleidigung des Türkentums“ verurteilt. Die Angriffe seitens nationalistischer Gruppen hielten jedoch an. Dink hatte zwar nicht um Polizeischutz gebeten, jedoch waren die Behörden informiert darüber, dass der Journalist in Briefen und bei Demonstrationen von Extremisten bedroht und attackiert wurde. Im Januar 2007 wurde der Journalist auf offener Straße erschossen.

Nach Ansicht der Straßburger Richter wussten die türkischen Behörden von der geplanten Ermordung Dinks. Dennoch hätten sie keinerlei Maßnahmen unternommen, den Mann zu schützen. Für das Gericht lag damit ein schwerer Verstoß gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtscharta vor, der den Schutz des Lebens garantieren soll."

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