mercredi 10 décembre 2008

Menschenrechte oder schwarz-grüne "Weltinnenpolitik"


Anläßlich des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte klärt Reinhard Müller in der FAZ darüber auf, was Kongo, Georgien und Tibet gemeinsam haben:

"Kongo, Georgien und Tibet haben eines gemeinsam: Zumindest für kurze Zeit standen sie im Scheinwerferlicht. Und das aus einem Grund: Es ging nicht (nur) um staatliche Souveränität, sondern vor allem um die Verletzung der Rechte von Menschen."

Das "Scheinwerferlicht", das westeuropäische Humanitaristen auf Georgien und Tibet warfen, bestach dadurch, daß es die Unbestechlichkeit der Menschenrechtler dokumentierte, in deren Augen das Recht eines in Lhasa lebenden Han-Chinesen auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum durchaus genauso viel wert ist, wie das Recht eines in Zchinwali lebenden Südosseten auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum: nichts. Gerade deshalb zeigte man sich in völkerrechtlichen Fragen (die ja ohnehin ein menschenrechtliches Nullum darstellen, nicht wahr?!) flexibel: Chinas territoriale Integrität wurde insbesondere im Frühjahr 2008 - bis in den Tod Anderer hinein - problematisiert, während nur wenige Wochen später die "territoriale Integrität" Georgiens (das seit der [Wieder-]Erlangung seiner Unabhängigkeit nie Hoheitsrechte in Südossetien ausgeübt hatte!) für unantastbar erklärt wurde - ungeachtet eines Ausmaßes militärischer Gewalt, das Milosevic als Mega-Auschwitz angekreidet worden wäre.

"Die Empörung über Mord und Folter, über Sklaverei und Beschneidungen ist seit langem nicht mehr nur ein Pflichtteil in Sonntagsreden."

Wo wurde jemals in einem islamischen Staat interveniert, um Sklaverei oder Beschneidungen Einhalt zu gebieten?

"Zur Verhinderung von (weiteren) Menschenrechtsverletzungen werden - auch deutsche - Soldaten in alle Welt geschickt. Der Kosovo-Krieg wurde mit einem Völkermord an den in der damals südserbischen Provinz lebenden Albanern begründet."

Die Kleinigkeit, daß die Nato-Propagandisten zwar einen Völkermord behaupteten, dieser jedoch niemals belegt wurde, läßt die FAZ - vermutlich aus Platzgründen, wie der Redaktion bis zu einem Dementi zugute gehalten werden soll - unerwähnt. Daß Kosovo-Metohija damals (1999) eine südserbische Provinz war, ist richtig, was mit dem Wort damals suggeriert werden soll: daß das Territorium heute nicht mehr integraler Teil Serbiens sei, entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.

Die Manier, einen Angriffskrieg par excellence gegen ein politisches Gemeinwesen, dem die Aggressoren fälschlicherweise einen "Völkermord" vorwerfen, als Zeugnis einer Sensibilität für die Notwendigkeit einer Ächtung von Genozid-Verbrechen anzuführen, entspricht der Absurdität, etwa in antijüdischen Ritualmord-Vorwürfen des christlichen Mittelalters den Nukleus eines Engagements für die Rechte von Kindern zu sehen - oder in den haltlosen Vorwürfen der Hitler-Regierung gegen die KPD im Zusammenhang mit dem Reichstagsbrand einen Beleg für eine Wertschätzung des Parlamentarismus durch die Nazis ...

"Kein verbrecherischer Soldat und kein Staatschef - so der hohe Anspruch - soll sich mehr hinter der Souveränität seines Staates verschanzen können."

Die Staats- und Regierungschefs Clinton, Blair, Chirac, Schröder wurden 2000, wegen Verstoßes gegen jugoslawisches Recht, zu jeweils 20 Jahren Haft rechtskräftig verurteilt. Hier fielen staatliche Souveränität und das Zurgeltungbringen der Menschenrechte gegenüber staatlicher Willkür in eins - allerdings ohne Placet der FAZ.

(Zitate nach: FAZ.NET, 9.12.2008)

Aucun commentaire: