mercredi 18 juin 2008

Kann aus Unrecht Recht entstehen?


Nachdem Deutschland die "Unabhängigkeit" der durch ethno-extremistische Banditen repräsentierten "Republik" Kosovo, wie sie am 17. Februar 2008 in 15 v. H. des serbischen Staatsgebietes einseitig ausgerufen worden war, anerkannt hat, kann "Bürgern des Balkanstaates [des Kosovo; Anm. von mir, Daniel L. Schikora] nicht zugemutet werden, einen Pass in einem serbischen Konsulat zu beantragen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen am Dienstag entschieden und gab damit einem Kosovaren im Streit mit der Ausländerbehörde Recht. Diese hatte dem Mann für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Auflage gemacht, sich einen Pass zu besorgen; da das Kosovo noch keine Auslandsvertretung in Deutschland habe, solle er dies in einem serbischen Konsulat tun. Dies ist ihm nach Auffassung der Richter jedoch nicht zuzumuten." (FAZ, 18.6.2008)

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