Die Debatte über mögliche "Strafmaßnahmen" gegen China mit Blick auf dessen Vorgehen in Tibet hat den Menschenrechtsbeauftragten der deutschen Bundesregierung, Günter Nooke, auf den Plan gerufen:
"Nooke forderte das Internationale Olympische Komitee (IOC) auf, Protestaktionen der Sportler während der Spiele zu erlauben. 'Wenn das IOC die Spiele weiter an Länder wie China oder Russland vergeben will, dann muss es den Sportlern auch erlauben, sich politisch zu äußern, und ihnen nicht mehr mit Konsequenzen drohen', sagte Nooke." (SPIEGEL ONLINE, 26.3.2008 - Hervorhebung von mir, Daniel L. Schikora)
Dürfen deutsche Sportler nun, ohne von Günter Nooke dafür behelligt zu werden, auch für Wladimir Putin demonstrieren? Sollte Nooke dies bejahen, so hätte sich das Menschenrechtsverständnis des deutschen Menschenrechtsbeauftragten innerhalb von 25 Monaten in - aus freiheitlicher Sicht - ausgesprochen erfreulicher Weise gewandelt.*
* Im März 2006 hatte der deutsche Menschenrechtsbeauftragte den österreichischen Dichter Peter Handke belehrt, „man darf durch seine persönliche Anwesenheit nicht Menschenrechtsverletzungen und Völkermord rechtfertigen. Wenn Handke sich zu diesen Leuten gesellt und dann auch noch davon spricht, dort glücklich zu sein, kann man das nur verurteilen. Handke muss sein Verhalten aufklären“. (B.Z., 18.3.2006) Die Teilnahme des österreichischen Staatsbürgers Handke an dem Begräbnis eines verstorbenen jugoslawischen Staatsoberhaupts stellte in Nookes Perspektive offenbar so etwas wie ein Geständnis der Beteiligung an einem Genozid dar. Wer - wie Handke - sein Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit wahrnahm, war ein (potentieller) Menschenrechtsverletzer und mußte sich den Tugendwächtern der deutschen Regierung gegenüber verantworten. Für nicht aufklärungsbedürftig - wen wunderts? - hielt Nooke dagegen die Umstände des Todes Milosevics, der Handkes vermeintliche Menschenrechtsverletzung ja definitiv erst ermöglichte.
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