Die FAZ vom 19.9.2007 berichtet:
"Das russische Militär hat im Nordkaukasus den Anführer der islamistischen Aufständischen in der Teilrepublik Dagestan, Rappani Chalilow, getötet. Der Extremist trage die Verantwortung für mehr als 60 Terroranschläge, in dem Gebiet am Kaspischen Meer, teilte der Inlandsgeheimdienst FSB mit. Er sei am Montag bei einer Schießerei nahe der Stadt Kisiljurt getötet worden. Der Extremist Chalilow gilt unter anderem als Organisator eines Bombenanschlags auf eine Militärparade in der Stadt Kaspijsk vor fünf Jahren, bei der 45 Personen getötet wurden."
Daß es nun ein führender Dschihadist weniger ist, der russische Bürger mit Terror überzieht, dürften deutsche Anwälte bedrohter Ethnien mit Mißvergnügen zur Kenntnis nehmen, schließlich gehört es ihrer Auffassung nach ja zum "Selbstbestimmungsrecht" nicht nur der Tschetschenen, sondern auch der Dagestaner, einander nach den Maßgaben "islamischen Rechtes" zu Tode zu steinigen. Dagegen fällt die Berichterstattung der FAZ ausgesprochen nüchtern aus - so, wie man sie sich auch im Falle etwa des vermeintlichen "Massakers" von Racak vom Januar 1999 gewünscht hätte, als bewaffnete Kämpfer der islamistisch durchsetzten UCK als Opfer serbischer Willkür verklärt wurden.
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