"Die Urteile [des Haager Jugoslawien-Tribunals] sprechen zwar die Angeklagten frei, lassen jedoch nicht den Schluss zu, dass Haradinaj, Gotovina oder Markač nicht für Kriegsverbrechen verantwortlich sind. (...) Bei Gotovina und Markač beruhte der Freispruch auf sehr technischen Gründen. Die Anklage hatte sich auf wenige Aspekte der Militäroperation beschränkt, so dass sich auch das Tribunal im Berufungsverfahren nur mit diesen Fragen beschäftigen konnte." (FAZ, 25.5.2013)
Aus vergleichbaren "sehr technischen Gründen", die sich aus dem Handeln der Reichsanwaltschaft ergaben, konnte das Reichsgericht 1933 nicht gegen die tatsächlichen Reichstagsbrandstifter in den Reihen der regierenden NSDAP einschreiten ...
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