mardi 24 avril 2012

Zum 97. Jahrestag des Völkermordes an den Armeniern


Die in Deutschland lebenden Armenier stellen in den Fokus der heutigen zentralen Gedenkfeier für die Opfer des jungtürkischen Genozids am armenischen Volk die Forderung nach einem Verbot und einer strafrechtlichen Verfolgung der Leugnung von Völkermorden. "Der ZAD und die Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland, die diese Gedenkveranstaltung gemeinsam tragen, verweisen im Vorfeld des 24. April auf das Gesetz, mit dem Frankreich kürzlich die Leugnung von Völkermorden verboten hat. Auch wenn dieses Gesetz in der von beiden Kammern verabschiedeten Form vom Verfassungsrat aufgehoben wurde und neu formuliert werden muss, gilt es den Armeniern als Vorbild für Deutschland: „Die Leugnung ist die Fortsetzung des Völkermords mit anderen Mitteln und stellt dessen letzte, integrale Etappe dar“, betonen sie und fordern zum wiederholten Mal, dass auch der deutsche Gesetzgeber aktiv wird."

Die Forderung, auch in Deutschland auf gesetzgeberischem Wege der Verleumdungskampagne des türkischen Staates gegen die Überlebenden des armenischen Völkermordes resp. deren Nachfahren entgegenzutreten, wird von Ali Atalan (Die Linke), Mitglied des Landtages von NRW, unterstützt:

"Das Verhalten der Regierenden in der Türkei ist nichts anderes als ein kontinuierlicher, fortgesetzter Mord an der armenischen Geschichte und Identität und beeinträchtigt das Leben aller Angehörigen dieses Volkes.

97 Jahre nach dem Genozid kann sich die Weltgemeinschaft immer noch nicht dazu durchringen, der türkischen Regierung entschlossen den Spiegel der Geschichte vorzuhalten. Dies macht deutlich: Die Anerkennung von Völkermorden darf keine Frage der Politik bleiben; die Reaktion auf das Leugnen von Völkermorden darf nicht mehr der Diplomatie überlassen werden, welche aus ökonomischen und geopolitischen Interessen heraus handelt.

Völkermorde sind Verbrechen und ihre Leugnung muss ebenfalls eine strafbare Tat sein. Ein begrüßenswertes Gesetz, das in Frankreich die Leugnung von Völkermorden unter Strafe stellte, wurde Ende Februar leider vom französischen Verfassungsrat für unzulässig erklärt, mit Verweis auf die Meinungsfreiheit. Diese Entscheidung steht meiner Meinung nach in direktem Widerspruch zum Rahmenbeschluss des Rates der EU-Justizminister vom 20. April 2007 zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Beschluss sah die Angleichung der nationalen Rechtsprechung vor, um unter anderem die öffentliche Billigung, Leugnung oder grobe Verharmlosung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe zu stellen.

Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sollten wir das Verhalten der türkischen Regierung in dieser Frage nicht hinnehmen. Besonders vor dem Hintergrund, dass Deutschland während des Völkermords im Osmanischen Reich ein Verbündeter der Täter war, gibt Deutschland eine umso größere Verantwortung, aktiv auf eine Aufarbeitung der osmanischen Vergangenheit zu drängen."

Atalan stellt hierbei die Universalität des Imperativs der Ächtung von Völkermordleugnung heraus:

"Die gleichen, strengen Regelungen, die hinsichtlich der Leugnung des Holocaust gelten, müssen daher auch auf andere Völkermorde, wie jenen an den Armeniern, Anwendung finden."

Er unterstützt ausdrücklich "die Forderung der Opfer, dass die Regierungen aller Länder den Völkermord an den Armeniern von 1915 sowie an den Assyrern, Aramäern, Eziden und Griechen während der Zeit des Osmanischen Reiches rechtlich verbindlich anerkennen und seine Leugnung strafrechtlich unterbinden. Dies ist das Mindeste, was den Opfern und ihren Nachfahren geschuldet wird: Anerkennung ihres Leidens, ihrer Toten, ihrer Trauer, ihrer Würde."

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