jeudi 29 avril 2010

jW-Privatmann (= griech. ἰδιότης) erklärt islamisches Kopftuch zu Privatsache


Da eine Lehrerin sich i. d. R. außerhalb des "zentralen Blickfeldes" ihrer Schüler(innen) befindet, muß das Kopftuch, das sie trägt, als "ein persönliches Kleidungsstück, das, sofern von muslimischen Frauen getragen, eine private religiöse Überzeugung zum Ausdruck bringt", und das die Schulpflichti...gen nicht zu interessieren habe, gelten:

"Die »erste muslimische Ministerin Deutschlands« sprach sich nicht nur gegen die schulische Zurschaustellung einer grausamen Hinrichtung aus, sondern auch gegen Lehrerinnen mit Kopftüchern. Doch läßt sich das eine mit dem anderen wohl nicht vergleichen. Das Kopftuch ist ein persönliches Kleidungsstück, das, sofern von muslimischen Frauen getragen, eine private religiöse Überzeugung zum Ausdruck bringt. Ein im Klassenzimmer hängendes Kreuz befindet sich hingegen im zentralen Blickfeld der Schüler als Symbol christlicher Vorherrschaft in der Gesellschaft." (jW, 28.4.2010)

Daß das Tragen oder Nichttragen des islamischen Kopftuchs in öffentlichen Räumen Privatsache sei, gilt in der Logik der Islamophilen freilich ausschließlich für nichtislamische Gesellschaften: Ein Eintreten für das Recht iranischer Frauen, sich ihrer Verschleierung zu entledigen, gilt ihnen als Ausdruck ebenjener Islamophobie, die sich hierzulande darin zeige, das "Recht" auf Verschleierung im öffentlichen Dienst in Frage zu stellen ...

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