Der völkerrechtswidrige Angriff auf den UN-Gründungsmitgliedstaat Jugoslawien mußte im Frühjahr 1999 so manchem (Post-)Nationalsozialisten (ob christsozialer oder pseudo-linker Couleur) einen inneren Reichsparteitag bereiten. Anläßlich des 10. Jahrestages des Beginns der Bombardierung Jugoslawiens - eines gegen einen europäischen Zivilstaat gerichteten rechtsnihilistischen Akts, der die weitgehende "ethnische Säuberung" der serbischen Provinz Kosovo-Metohija zuungunsten der Serben und anderen Nicht-Albaner erst ermöglichte - erklärte Bernd Posselt den Serbenmord für eines Sudetendeutschen Recht und Pflicht (gleichsam um einen Präzedenzfall zu schaffen: wer - wie UCK und Neue Nato - Serben für vogelfrei erklärt, wird im Prinzip nichts dagegen einzuwenden haben, wenn Tschechen ein solcher Status angedroht wird):
"Gerade wir Sudetendeutschen wissen, wie verheerend es ist, wenn eine benachbarte Macht Minderheiten für ihre Zwecke mißbraucht. Die Antwort darauf können nur umfassende Volksgruppen- und Minderheitenrechte sein, wie sie in der kosovarischen Verfassung - anders als in der Zwischenkriegs-Tschechoslowakei - vorbildlich formuliert und verankert sind."
Die lebende "Verfassung" des Gewaltkonstrukts der albanisierten "Republik Kosovo" zeichnet sich - zum Unterschied von der Verfassungswirklichkeit des 1938 von Posselts Antizipatoren zerstörten Zivilstaates Tschechoslowakei - durch die Garantierung eines Zustandes aus, in dem 15 v. H. des serbischen Staatsgebietes weitgehend slawen- und gänzlich judenfrei sind.
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