samedi 30 mai 2009

30. Mai 1999: Zum 10. Jahrestag des Massakers von Varvarin


In den Fällen Distomo und Varvarin wurde (und wird) aufgrund der Entscheidungen deutscher Gerichte den Opfern unbestreitbarer deutscher Verletzungen des ius in bello jegliche Entschädigung verweigert, und zwar unter Berufung auf ein Verständnis von Staatssouveränität, das auf den ersten Blick in einem unüberbrückbaren Gegensatz steht zu dem “Menschenrecht-bricht-Völkerrecht”-Gegröle derer, die die willkürliche Massakrierung der Bürger “unbotmäßig” handelnder Staaten, wie 1999 in Varvarin, als “humanitäre Friedensoperationen” verherrlichen. (vgl: http://www.nato-tribunal.de/varvarin/forum-recht-rehmke-1-2005.pdf) Allerdings trat auch Hitler mit der Parole: “Menschenrecht bricht Staatsrecht”, hervor, um - gleich den (nicht nur) rot-grünen Freunden völkischer oder islamistischer Gewaltsezessionisten - den “permanenten Ausnahmezustand” unter der “Souveränität” des völkischen Kollektivs - anstelle des bürgerlichen Rechtsstaates - zu “legitimieren”. Die - mit der “Staatenimmunität” begründete - Nichtanerkennung individueller Entschädigungsansprüche der Opfer von Varvarin (oder jener von Distomo) einerseits und die engagierte deutsche Unterstützung des illegal eingerichteten Haager Jugoslawien-Tribunals, die Claudia Roth mit Erika Steinbach eint, andererseits sind also durchaus zwei Seiten einer Medaille.

Über das Verhalten deutscher Justizbehörden gegenüber serbischen Opfern völkerrechtwidriger Aggressionspolitik - ein Verhalten, das die Fortsetzung solcher Politik des Verfassungsbruchs objektiv begünstigt - berichtet Harald Kampffmeyer: http://www.freitag.de/politik/0921-jugoslawienkrieg-varvarin-opfer.

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