SPIEGEL ONLINE berichtet:
“Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU), hatte erklärt, Deutschland könne Guantanamo-Häftlinge aufnehmen. Zwar sei das Terror-Camp ein Problem der USA, sagte Nooke der “Frankfurter Rundschau”. Die geplante Schließung dürfe aber “nicht daran scheitern, dass man nicht weiß, wohin man mit den Gefangenen soll”. So könne Deutschland einige der Uiguren aufnehmen, die nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen unschuldig sind und nicht in ihre Heimat China zurückkehren können, sagte Nooke.”
Die “ostturkestanischen” Islamofaschisten können nicht nach China zurückkehren in dem Sinne, in dem österreichische oder tschechoslowakische Nationalsozialisten nicht in ihre Heimatländer zurückkehren konnten, in denen sie an terroristischen Bestrebungen beteiligt waren. Hitler-Deutschland bot Terroristen damals ein Refugium - und trat, in der Logik des eigensinnigen “Menschenrechts”verständnisses der Claudia Roth, Marieluise Beck, Tilman Zülch, Günter Nooke etc. pp., als Herostrat des Rechtes auf Asyl hervor.
In einem freien Europa bürgerlich-rechtsstaatlich verfaßter Nationalstaaten würde sich die Debatte darüber, ob (islamo-)faschistisch motivierte Gesetzesbrecher als “politische Verfolgte” vor der Strafverfolgung in ihren Heimatländern bewahrt werden sollten, auf einen politischen Narrensaum beschränken. Unter den gegenwärtigen Bedingungen stellt dieser Narrensaum “Menschenrechtsbeauftragte” nationaler Regierungen.
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