lundi 21 juillet 2008

Zum 10. Todestag von Ruhollah Rohani


Am 21. Juli 1998 fiel Ruhollah Rohani allein aufgrund seiner Zugehörigkeit zu der größten nichtmuslimischen religiösen Minderheit des Iran, den Bahá'í, der terroristischen Justiz der "Islamischen Republik" zum Opfer. Über die Vorgeschichte der Hinrichtung Rohanis berichtete Christopher Sprung, Pressesprecher der Bahai-Gemeinde in Deutschland:

"Herr Rohani ist im Januar 1998 durch das örtliche Religionsgericht Maschhad zum Tode verurteilt worden, ohne daß ihm, wie es die iranische Landesverfassung vorschreibt, ein Rechtsanwalt zur Seite gestanden hätte. Jedes Todesurteil muß nach islamischem Recht vom Obersten Gerichtshof in Teheran bestätigt werden. Der Oberste Gerichtshof in Teheran hat dieses erste Todesurteil aus formalen Gründen - eben weil kein Anwalt Herrn Rohani verteidigt hatte - nicht bestätigt. Daraufhin gab es vor dem örtlichen Gericht in Maschhad einen zweiten Prozeß. Wiederum ein Geheimprozeß, der nicht öffentlich war, denn weder die Familie noch die Bahai-Gemeinde wußten etwas davon, und Herr Rohani wurde von einem Rechtsanwalt vertreten, den er überhaupt nicht mandatiert hatte. Wir haben jetzt erfahren, daß er dagegen auch protestiert hatte. In diesem zweiten Prozeß ist das Todesurteil erneuert und später vom obersten iranischen Gericht in Teheran bestätigt worden. Einen Abend vor seiner Hinrichtung am 21. Juli 1998 hat die Familie ihn erstmals seit Monaten wieder sehen können - gerade nur für eine Stunde. Man hatte der Familie, soweit wir wissen, an diesem Abend nicht gesagt, daß er hingerichtet würde. Herr Rohani ist dann in der gleichen Nacht umgebracht worden, und die Familie mußte dann am Tag danach - sie hatte nur wenige Stunden Zeit dafür - den Ermordeten abholen und beerdigen." (Zit. nach: KETZERBRIEFE 86 [Mai 1999], S. 32-33)

Die Hinrichtung Rohanis war der Auftakt einer erneuten Welle "justitieller" Verfolgung der Bahai unter der Verantwortung einer iranischen Staatsführung, deren Repräsentanten seitens der Bundesregierung als liberale Reformer gepriesen wurden. Die menschenrechtliche Substanz der iranisch-islamistischen "Reformer" und ihrer europäischen Apologeten wurde im Februar 1999 in einer Pressemitteilung des Nationalen Geistigen Rates der Bahá'í in Deutschland vor Augen geführt:

"Für die Bahá'í, im Iran mit 300.000 Mitgliedern die größte religiöse Minderheit, hat sich die Menschenrechtslage [...] seit der Amtsübernahme Chatamis deutlich verschlechtert [...]" [Hervorhebung im Original; Anm. von mir, Daniel L. Schikora]

Die Pressemitteilung der Bahai-Gemeinde schließt mit den folgenden Worten:

"Gerade an der Frage, wie der Iran mit den Bahá'í umgeht, ist zu erkennen, ob sich dort ein Öffnungsprozeß vollzieht. Aus der Sicht der Bahá'í heißt es: nicht Worte, sondern Taten zählen. Die Verfolgung der Bahá'í im Iran muß beendet werden."

Dem ist - angesichts der jüngsten staatsterroristischen Angriffe auf die Bahá'í im Iran (vgl. die Pressemitteilungen von Bahá'í Deutschland in den vergangenen Monaten) - nichts hinzuzufügen.

2 commentaires:

Anonyme a dit…

Jean-François Lyotard: Europa, die Juden und das Buch

Anonyme a dit…

Iran: Steinigung wegen außerehelichem Sex - Neun neue Todesurteile:

http://newsplanet.wordpress.com/2008/07/21/iran-neun-neue-todesurteile-steinigung-wegen-ehebruch/